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2956.3a - Beilage Synopse
Bewerbers befindet sich am zivilrechtlichen Wohnsitz der Eltern oder am Sitz der zuletzt zuständigen Vormund- schaftsbehörde. 1 Der stipendienrechtliche Wohnsitz eines Bewerbers bestimmt sich nach Artikel 6 [Rechtssammlung der EDK, Ziffer 1.4.]. 1 Der stipendienrechtliche Wohnsitz eines Bewerbers befindet sich am zivilrechtlichen Wohnsitz der Eltern oder am Sitz der zuletzt zuständigen Vormund- schaftsbehörde
2959.1 - Postulatstext
benachteiligt bekanntlich Arbeitnehmerinnen und Arbei t- nehmer, welche einen langen Arbeitsweg auf sich nehmen müssen und auf das Auto angewi e- sen sind. Die Begrenzung trifft Arbeitnehmerinnen und Ar nicht mit dem ÖV zur Arbeit oder nach Hause kommen. Seit der zweiten Lesung am 29. November 2018 hat sich die finanzielle Situation des Kantons merklich verbessert. Die Rechnung 2018 schliesst mit einem positive Ergebnisse aus. Eine sofortige Einführung der Beschränkung des Pendlerabzugs per 2020 drängt sich deshalb nicht auf. Weder ist es für die kantonalen Finanzen (Mehreinnahmen von 1,5 Millionen Fran-
2898.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorstoss mit Verweis auf einen Artikel des eidgenössischen Preisüberwa- chers vom August 2018, der sich auf der Grundlage eines interkantonalen Vergleichs kritisch zum Gebührenniveau mehrerer kantonaler t erhebt für seine vielseitigen Dienstleistungen Gebühren. Die Ansätze für diese Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr vom 13. Dezember 2005 (BGS 751.221; nachfolgend: von 109 Prozent ist primär auf die Sparbemühungen der vergangenen Jahre zurückzuführen, an welchen sich auch das Strassenverkehrsamt beteiligen musste. Damit verbunden war auch die Nichtbesetzung von 0
2868.1 - Motionstext
uung findet nur in zwei Gemeinden statt. Dass sich Investitionen in die Bildung und Betreuung von Kindern lohnen, ist in wenigen Län- dern derart sichtbar wie in der Schweiz. Es wird geschätzt, dass die bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammen. Frauen, die nicht auf Kinder verzichten, sehen sich wiederum gezwungen auf eine Berufstätigkeit zu verzichten, was für sie persönlich und für die Familie zusammen. Wenn der Kanton Zug (10,6%) über dem schweizer i- schen Durchschnitt (9,9%) liegt, erklärt sich das aus der starken Zuwanderung junger Me n- schen in den letzten Jahrzehnten. Seite 2/2 2868.1 -
2875.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
eingefordert und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung seien leider auch nicht sehr griffig. Zweitens seien sich viele Organe wohl gar nicht bewusst, dass § 19a DSG existiere. Mit der Revision des Datenschutzgesetzes auf die National- und Ständeratswahlen ein Merkblatt zuhanden der Einwohnerkontrollen ve rfasst, das sich mit den Voraussetzungen der Erteilung von Sammelauskünften an Parteien vor Wah- len auseinandersetzt und Sammelauskünfte erhalten, deren Antwor- ten in den 11 Gemeinden weiterverbreitet wurden. So hat sich eine recht stabile und kons e- quente Praxis in den Einwohnerkontrollen etabliert, die den weiteren
2106.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2012
skasse gemäss Art. 64 AHVG an und führt diese Kasse eine Familienausgleichskasse, hat sie bzw. er sich dieser Familienausgleichskasse anzuschliessen. 2 Der Familienausgleichskasse Zug werden alle Arbeitgeber § 16 Abs. 2 und 3 2 Der in Prozenten ausgedrückte durchschnittliche Risikoausgleichssatz bestimmt sich nach dem Quotienten aus dem Total der gemäss dem gesetz- lichen Umfang geleisteten Familienzulagen beitragspflichtigen Einkommenssummen. 3 Der Risikosatz der einzelnen Familienausgleichskasse ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Risikosatz aller Familien- ausgleichskassen und
2207.4a - Synopse
zuständige Organ weist mit geeigneten Mass- nahmen gut sichtbar auf den Einsatz von Bildauf- zeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten hin und bezeichnet sich als Auskunftsstelle. § 14 Ausführungsrecht § 14 Abs handeln. 2 Eine Delegation der Bewilligungskompetenz ist ausgeschlossen. 3 Das Enteignungsrecht richtet sich nach dem Pla- nungs- und Baugesetz 1) . 1) BGS 721.11, § 53 ff. - 5 - Antrag des Regierungsrats vom als Beweismittel dienen können. 2 Die Auswertung erfolgt durch das zuständige Or- gan. 3 Ergeben sich bei der Auswertung konkrete Ver- dachtsgründe auf andere Straftaten, die mit der ab- zuklärenden Tat
2207.3a - Synopse
zuständige Organ weist mit geeigneten Massnahmen gut sichtbar auf den Einsatz von Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten hin und bezeichnet sich als Auskunftsstelle. § 14 Ausführungsrecht 1 Der handeln. 2 Eine Delegation der Bewilligungskompetenz ist ausgeschlossen. 3 Das Enteignungsrecht richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz1). 1) BGS 721.11, § 53 ff. - 4 - Antrag des Regierungsrats vom 4 en als Beweismittel dienen können. 2 Die Auswertung erfolgt durch das zuständige Organ. 3 Ergeben sich bei der Auswertung konkrete Verdachtsgründe auf andere Strafta- ten, die mit der abzuklärenden Tat
2207.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat (1. Teil, ohne § 9)
zuständige Organ weist mit geeigneten Massnahmen gut sichtbar auf den Einsatz von Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten hin und bezeichnet sich als Auskunftsstelle. § 14 Ausführungsrecht 1 Der handeln. 2 Eine Delegation der Bewilligungskompetenz ist ausgeschlossen. 3 Das Enteignungsrecht richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz1). § 6 Bewilligung 1 Die Bewilligung ist auf höchstens fünf Jahre en als Beweismittel dienen können. 2 Die Auswertung erfolgt durch das zuständige Organ. 3 Ergeben sich bei der Auswertung konkrete Verdachtsgründe auf andere Straftaten, die mit der abzuklärenden Tat in
2207.2 - Antrag des Regierungsrates
zuständige Organ weist mit geeigneten Massnahmen gut sichtbar auf den Einsatz von Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten hin und bezeichnet sich als Auskunftsstelle. § 14 Ausführungsrecht Der Re handeln. 2 Eine Delegation der Bewilligungskompetenz ist ausgeschlossen. 3 Das Enteignungsrecht richtet sich nach dem Planungs- und Bau gesetz1). § 6 Bewilligung 1 Die Bewilligung ist auf höchstens fünf Jahre en als Beweismittel dienen können. 2 Die Auswertung erfolgt durch das zuständige Organ. 3 Ergeben sich bei der Auswertung konkrete Verdachtsgründe auf andere Straftaten, die mit der abzuklärenden Tat in

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