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2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Lizenzg e- bühren sowie vier mobile bzw. semistationäre Einheiten belaufen sich auf rund 726'000 Fran- ken. Dabei handelt es sich um eine Schätzung, denn die Ausschreibungen sind auf Anfang 2014 vorgesehen ausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 an. Bei den im Jahr 2013 erwähnten 70'000 Franken handelt es sich um Ausgaben für Projektierungsarbeiten , die zum Teil bereits im 2012 budgetiert waren, jedoch erst
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2206.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zusammenhang erf ah- ren, wie dieser dessen Nutzen einschätzt. Dies vor dem Hintergrund der Probleme, die sich dem Tüftellabor Einstein in Sachen Finanzierung stellen und der deshalb aufgeworfenen Frage einer bleiben. Im Übrigen kann festgestellt werden, dass auch kirch- liche und nichtkirchliche Jugendvereine sich mit technischen Tüfteleien und handwerklichen Dingen auseinandersetzen 4. Könnte das Tüftellabor Einstein Handwerk-Berufe) und vor allem eine Aufgabe der Wirtschaft. Die Zuger Wirtschaftskammer (ZWK) hat sich dieser Aufgabe mit dem Projekt "Faszination Technik" angenommen, mit dem Ziel, mehr und qualifizierten
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2154.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Kantonsgericht übernommen. Die aus unserer Sicht notwendigen Ergänzungen berücksichtigen die besondere Stellung der Gerichte: Bei ih- ren Mitgliedern handelt es sich um vom Volk gewählte Magistratspersonen on der Zivil- und Straf- rechtspflege vom 26. August 2010 (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) gibt sich das Kantons- gericht eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Kantonsrat bedarf. Wir unter- bisher grundsätzlich gut. Im Zuge der internen Bereinigung eines Konfliktes im Richterkollegium hat sich jedoch das Fehlen von Normen für eine Streitschlichtung als Manko erwiesen. In den Geschäftsordnungen
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1214.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Der Kantonsrat hat am 25. Juni 1992 den Kredit bewilligt. Die Schlussabrechnung präsentiert sich wie folgt: 2 1214.2 - 11419 sverordnung wurde dem Kanton gutgeschrieben. Die Nettokosten für das vorliegende Projekt belaufen sich demzufolge auf Fr. 1'144'585.60. Die Finanzkontrolle des Kantons Zug hat die Bauabrechnung geprüft
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1226.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nötigen Massnahmen zu treffen, damit der Kanton Zug ständig mit einem Mitglied im Verwaltungsrat der sich in Grün- dung befindenden interkantonalen Umweltagentur vertreten ist. Nachdem der Kantonsratsbeschluss Geschäftsjahr konnte erfolgreich mit einem kleinen Ge- winn abgeschlossen werden. Der Regierungsrat soll sich für eine Vertretung des Kantons Zug im Verwaltungsrat der INNET Monitoring AG stark machen. Die Interessen Verwaltungsrat Umwelt- und Luft- reinhaltespezialisten sowie ein Finanzfachmann Einsitz hatten. Es empfahl sich die Einsitznahme eines Juristen im Verwaltungsrat. Aus diesem Grund hat der Kanton Zug Dr. Arnold
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1242.1 - Antwort des Regierungsrates
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Eigenbetreuungsabzug gel- tend machen können. Zur Ausgestaltung dieses Eigenbetreuungsabzuges äussern sich die Interpellanten nicht. Denkbar wäre z.B. ein Abzug von Fr. 3'000.- pro eigen- betreutem, weniger Revision des Steuergesetzes zurückgestellt. Nachdem das Steuerpaket am 16. Mai 2004 abge- lehnt wurde und sich zudem weitere umfassende Veränderungen in finanzpolitischen Belangen abzeichnen, ist es richtig, für uss vom 22. Juni 2004 Die Bearbeitungskosten für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beliefen sich auf insgesamt Fr. 900.–. 300/mb A. ANFRAGE B. EINLEITUNG Regierungsratsbeschluss vom 22. Juni 2004
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1251.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Shedhallen werden durch die Sanierung nur minim zurückgehen. Eine allfällige Sanierung der Heizung würde sich erst in etwa 15 Jahren aufdrängen, wenn auch die Fenster ersetzt werden müssten. Wir legen diesem gleichzeitig den Wert der Liegenschaft zusätzlich vermindert. Die Stawiko stellt zudem in Frage, ob es sich beim früheren Fabrikgebäude der Landis & Gyr wirklich um ein «schützenswertes Kulturgut» handelt. Zusammenarbeit mit der Stadt Zug ein langfristiges Nutzungskonzept für dieses Areal auszuarbeiten, ohne sich dabei durch Auflagen des Denkmalschutzes einschränken zu lassen. Das Gebiet bei der Hofstrasse 15
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1278.1 - Interpellationstext
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der kantonalen Verwaltung beschäftigen sich mit welchem Auf- trag mit familienpolitischen Fragen? Wie erfolgt die Koordination zwischen diesen Stellen? 6. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, eine ka Ressourcen würde er für die Mitarbeit in einer solchen Konferenz zur Verfügung stellen? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zum erwähnten familienpolitischen Dreisäulen- modell? Welche Säulen erachtet er
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1300.22 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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gemäss Ergebnis erster Lesung die Beibehaltung des Listenstimm- proporzes zu beschliessen. 2. Sofern sich der Kantonsrat dem Grundsatz nach für die Beibehaltung des Listenstimmproporzes entscheidet, ist die sollen wir etwas Bewährtes ändern? 2 1300.22 - 12187 • Im Moment profitieren übermässig Frauen, die sich um ein Amt bewerben, vom Panaschieren, dem Aufführen ihres Namens auf einer fremden Liste. Wir gehen Ge- meinderatswahlen in Neuheim bis kurz vor Listeneingabeschluss). Mit dem Nationalratsproporz wird sich dieses Problem verschärfen. Wir denken hier z.B. an den Grossen Gemeinderat in Zug (ideal wären 20
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1250.6a - Beilage
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das auch noch auf freiwilliger Basis, sind grosse Veränderungen zu erwarten. Auf sich allein gestellte Gemeinden werden sich professionelle Schulzahnpflegehelferinnen nicht leisten können. Freiwillige Helferinnen Helferinnen können nicht die gleiche Betreuung erbringen. Finanziell schwächere Gemeinden werden sich wohl keine Schulzahnpflege leisten (können). Diejenigen, die am meisten durch diese Massnahmen getroffen Bevölkerung. Dass dadurch für die Gemeinden (i.e. Sozialämter) massiv höhere Kosten generiert werden, ist sicher keine Übertrei- bung. Der "reale Sozialabbau" findet genau hier statt. In Zeiten wo die Karies i