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2146.1 - Interpellationstext
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DR Kongo“ erhoben haben, sind derart gravierend, dass die Seite 2/2 2146.1 - 14071 Zuger Behörden sich damit auseinandersetzen müssen. Es steht Zug gut an, zu fragen, woher Steuergelder kommen und wie mitunterzeichneten Postulat Hildegard Fässler (SP-SG) vom 21.9.2011 zum gleichen Thema: „Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dies (die allfällige Ver- letzung von Menschenrechten sowie Sozial- und Umweltstandards) darstellen könnte.“ Weiter hielt er fest: „Die unternehmerische Pflicht geht in Län- dern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet oder ein hohes Konfliktrisiko besteht, über die Einhaltung
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2185.1 - Interpellationstext
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Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 27. September 2012 folgende Interpellation eingereicht: Wenn sich abgewiesene Asylbewerber weigern in ihr Heimatland zurückzukehren und kein Rücknahmeabkommen mit dem i- sen. Da eine Ausreise nicht in jedem Fall erzwungen werden kann, muss für die Betroffenen, die sich der schweizerischen Rechtsordnung widersetzen, die Eigenmotivation zur Ausreise erhöht werden. Dies möglichst kostengünstig schnell und nach- haltig reduziert werden. Aufgrund dieser Überlegungen stellen sich folgende Fragen: 1. Erachtet der Regierungsrat die fehlende Handhabe gegen renitente abgewiesene Asy
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2111.2 - Antwort des Regierungsrates
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effektiven Beitrag zur Entwicklung des Zeugnisses leisten? Gab es ein Bewerbungsverfahren, an welchem sich interessierte Lehrpersonen als Beirat melden konnten? Die Projektgruppe zur Überarbeitung der Zeugnisse Thematisierung der Beurteilung. Daneben besuchen die angehenden Lehrpersonen Module, in denen sie sich ge- zielt mit der Gestaltung zielorientierten Unterrichts sowie mit differenzierten Beurteilungs- neuen Bewertungsmethode erschienen. Hätte man nicht lieber noch ein Schuljahr damit gewartet, damit sich Schülerinnen und Schüler sowie auch Lehrpersonen besser auf das neue Zeugnis hätten einstellen können
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2111.1 - Interpellationstext
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besser und fundierter beurteilen, was auch gut so ist. Im Gespräch mit verschiedenen Lehrpersonen hat sich jedoch gezeigt, dass die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis als schwierig beurteilt wird. Die Chance effektiven Beitrag zur Entwicklung des Zeugnisses leisten? Gab es ein Bewerbungsverfahren, an wel- chem sich interessierte Lehrpersonen als Beirat melden konnten? 4. Wie viel Zeit wird für das seriöse Ausfüllen Bewertungsmethode erschienen. Hätte man nicht lieber noch ein Schul- jahr damit zugewartet, damit sich Schülerinnen und Schüler sowie auch Lehrpersonen besser auf das neue Zeugnis hätten einstellen können
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2141.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
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3'692'750 -322‘096 -8% 81% (+6%) 94% 88% 3'949 4'087 -167 Total 65'608'042 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 2 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.1 (Obergrenze 20%, N -20% 9'489 15'200 182 Neuheim +3'303'931 -489'139 -13% 80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden 3'489'823 -525'023 -13% 85% (+10%) 89% 89% 3'844 3'982 -273 Total 61'647'689 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 4 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.2 (Obergrenze 20%, N
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2170.05a - Beilage 1
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des Kantonsrates richten sich nach dem Verhältniswahlrecht im Sinne von § 38. 3 unverändert. 2 unverändert. 2bis Die Gesamterneuerungswahlen des Kan- tonsrates richten sich nach dem Verhältniswahl- recht aus. Derselbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kan- tonsrates richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 3 Wahlkreise sind die Einwohnergemeinden. Die
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2106.2 - Antrag des Regierungsrates
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skasse gemäss Art. 64 AHVG an und führt diese Kasse eine Familienausgleichskasse, hat sie bzw. er sich dieser Familienausgleichskasse anzuschliessen. 2 Der Familienausgleichskasse Zug werden alle Arbeitgeber § 16 Abs. 2 und 3 2 Der in Prozenten ausgedrückte durchschnittliche Risikoausgleichssatz bestimmt sich nach dem Quotienten aus dem Total der gemäss dem gesetz- lichen Umfang geleisteten Familienzulagen beitragspflichtigen Einkommenssummen. 3 Der Risikosatz der einzelnen Familienausgleichskasse ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Risikosatz aller Familien- ausgleichskassen und
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2106.4 - Ergebnis der 1. Lesung
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skasse gemäss Art. 64 AHVG an und führt diese Kasse eine Familienausgleichskasse, hat sie bzw. er sich dieser Familienausgleichskasse anzuschliessen. 2 Der Familienausgleichskasse Zug werden alle Arbeitgeber § 16 Abs. 2 und 3 2 Der in Prozenten ausgedrückte durchschnittliche Risikoausgleichssatz bestimmt sich nach dem Quotienten aus dem Total der gemäss dem gesetz- lichen Umfang geleisteten Familienzulagen beitragspflichtigen Einkommenssummen. 3 Der Risikosatz der einzelnen Familienausgleichskasse ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Risikosatz aller Familien- ausgleichskassen und
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2143.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Kanton Zug) aus und erstellt zu Handen des Regierungsrates einen Antrag. Wir wurden informiert, dass es sich bei der Höhe der beantragten Beträge um ei- ne Einschätzung von Auswahlkommission und Regierungsrat Partnerorga- nisationen der Missions-Gemeinschaft Winterthur aus dem freikirchlichen Umfeld kämen und sich der Verein an die Glaubensbasis der Europäischen Evangelischen Allianz (EEA) halte. Es sei heikel ausländischen Unternehmen ihren Anteil zum hohen Ertragsüberschuss beigetragen und es sei folgerichtig, sich solidarisch zu verhalten und mit einem namhaften Teil ausländi- sche Hilfsprojekte zu unterstützen
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2168.2 - Antrag des Regierungsrates
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elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und d) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbeginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern beziehungsweise der Sitz der zuletzt Vollzug Art. 12 Die Konferenz der Vereinbarungskantone 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Bildungsdi- rektorinnen und Bildungsdirektoren der Kantone zusammen, die der Verein- barung Sie wer- den ihnen jährlich in Rechnung gestellt. Art. 14 Streitbeilegung 1 Auf Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, wird das Streitbeilegungsverfahren gemäss der Rahmenve