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2168.6a - Anhang
elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und d) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbe- ginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern beziehungsweise der Sitz der zuletzt Vollzug Art. 12 Die Konferenz der Vereinbarungskantone 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Bildungsdi- rektorinnen und Bildungsdirektoren der Kantone zusammen, die der Verein- barung Sie werden ihnen jährlich in Rechnung gestellt. Art. 14 Streitbeilegung 1 Auf Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, wird das Streitbeilegungsverfahren gemäss der Rahmenve
2199.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bericht: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Verfügbarkeit von Defibrillatoren und die notwe n- digen Anwender- und Anwenderinnnenkenntisse Leben retten. Deshalb hat er sich entschlos- sen, ab Mitte Überprüfung dieser Vermutung hat allerdings bisher nicht stattgefunden. Man kann erwa r- ten, dass sich die Schülerinnen und Schüler in Notsituationen an ihre Lehrpersonen wenden. Die Lehrpersonen an den September 2013 in Kraft getretenen "Konzepts Betriebliche Sicherheit kantonale Verwaltung und Gerichte" im Rahmen des obligatorischen Sicherheitsgrundkurses eine praktische Kurzausbildung zum Ein- satz von D
2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
entbunden. 4 Die Schweigepflicht der oder des Datenschutzbeauftragten entfällt inso- weit, als es sich zur Verhinderung von Verbrechen oder Vergehen als nötig erweist. In diesen Fällen ist sie oder er gefährdet; e) die Information ist nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich; f) es handelt sich um Journaleintragungen. § 38c (neu) Informationspflicht – Einschränkung der Informationspflicht 1 den Zweck einer Strafuntersuchung oder eines anderen Untersuchungsverfahrens in Frage stellt; e) es sich um Journaleintragungen handelt. 2 Die Polizei gibt an, aufgrund welcher der in Abs. 1 aufgeführten
2177.10a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
GIBZ ermächtigt, dass entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Die Zuschlags- kompetenz behielt sich der Regierungsrat jedoch ausdrücklich vor. Es wurde korrekt ein offenes Verfahren für die Beschaffung Ersatz der Audio-/Video-Infrastruktur in Trakt 2 und 4 und der Projektoren im Trakt 2, 4 und 5 belief sich auf Fr. 534 055.70. Die Bewilligung der Auftragsvergaben erfolgten zeit- gleich aber getrennt für Erläuterung eines Ist-Zustandes, der nicht dem erwarte- ten Soll-Zustand (Mangel) entspricht und aus dem sich Hinweise, Empfehlungen oder Beanstandungen erge- ben. «Hinweis» Kleinerer Mangel bzw. Abweichung vom
2193.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Mitarbeitende, Kundin- nen und Kunden sowie für Unternehmen, die beabsichtigen, sich im Kanton Zug anzusiedeln. 3 Der Kanton setzt sich insbesondere für die Innovations- und Technologie- förderung sowie die Förderung gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Zweck 1 Der Kanton Zug positioniert sich national und international als attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. 2 Kanton und
2193.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 10. September 2013
Mitarbeitende, Kundin- nen und Kunden sowie für Unternehmen, die beabsichtigen, sich im Kanton Zug anzusiedeln. 3 Der Kanton setzt sich insbesondere für die Innovations- und Technologie- förderung sowie die Förderung gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: I. § 1 Zweck 1 Der Kanton Zug positioniert sich national und international als attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. 2 Kanton und
2193.2 - Antrag des Regierungsrates
Mitarbeitende, Kundin- nen und Kunden sowie für Unternehmen, die beabsichtigen, sich im Kanton Zug anzusiedeln. 3 Der Kanton setzt sich insbesondere für die Innovations- und Technologie- förderung sowie die N gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Zweck 1 Der Kanton Zug positioniert sich national und international als attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. 2 Kanton und
2168.7a - Anhang
elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und d) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbe- ginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern beziehungsweise der Sitz der zuletzt Vollzug Art. 12 Die Konferenz der Vereinbarungskantone 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Bildungsdi- rektorinnen und Bildungsdirektoren der Kantone zusammen, die der Verein- barung Sie werden ihnen jährlich in Rechnung gestellt. Art. 14 Streitbeilegung 1 Auf Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, wird das Streitbeilegungsverfahren gemäss der Rahmenve
2170.01a - Beilage
auf den Wahlkreis 3 vier Sitze zu vergeben sind. Diese Mandatsverteilung auf die Wahlkreise ergibt sich aus folgender Rechnung: [Total Parlamentssitze] : [Total Einwohner Kanton] x [Total Einwohner Wahlkreis im vorstehenden Beispiel nicht 24, 17 und 9 sondern beispielsweise 25, 16 und 9 gelautet, so hätten sich mittels des Kantons-Wahlschlüssels 5.5 für die Parteien X, Y und Z folgende Sitzverteilungen ergeben: Mandate einer Liste in einem Wahlkreis zufallen. Die Listengruppen- und die Wahlkreis-Divisoren lassen sich mathematisch nicht direkt herleiten, sondern werden schrittweise von einem entsprechenden Computerprogramm
2194.3b - Beilage 2
einheitlich geregelt. Die Re- gelung betreffend mobiler Kommunikation (Telefon, Computer) f inden sich in BGS 154.28 und 154.29. 14. Sport am Mittag Das Amt für Sport bietet den kantonalen Mitarbeitenden mindestens kostenddecke n- de d.h. etwas höhere Abopreise. Ab dem Jahr 2012 sind die Kosten tiefer, weil sich Kanton und Stadt Zug für die Hallenmiete gegenseitig keine Rechnungen mehr stellen. Insgesamt werden werden kann. Die Preisgestaltung ist Sache des SV-Service. Neben der Cafeteria «Aabächli» können sich die Mitarbeitenden auch in den Men- sen der kantonalen Schulen verpflegen. Diese sind aber primär

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