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1347.1 - Interpellationstext
durchzuführen? Könnte es sich der Regierungsrat vorstellen, diese Inspektoren auch im Auftrag der paritätischen Kommissionen (und gegen Bezahlung) einzusetzen? 2 1347.1 - 11758 5. Ist sich der Regierungsrat der andere Kantone ihre Kontrollpflichten sehr ernst nehmen, besteht der Eindruck, dass der Kanton Zug sich nicht ernsthaft mit diesen Fragen beschäftigt. Wir stellen deshalb dem Regierungsrat folgende Fragen:
1397.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Partner sich nicht in Ausbildung befindet und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wird ein theoretisch erzielbares Ein- kommen berechnet, sofern nicht wichtige Gründe dies ausschliessen. 4 Wenn sich beide Mitteilung bei der Direktion für Bildung und Kultur Einsprache erhoben werden. 2 Im Übrigen richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach den Bestim- mungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes1). Die bisherigen
1397.2 - Antrag des Regierungsrates
Partner sich nicht in Ausbildung befindet und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wird ein theoretisch erzielbares Ein- kommen berechnet, sofern nicht wichtige Gründe dies ausschliessen. 4 Wenn sich beide Mitteilung bei der Direktion für Bildung und Kultur Einsprache erhoben werden. 2 Im Übrigen richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach den Bestim- mungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes1). Die bisherigen
1438.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des vom Bundesrat ver- abschiedeten Kredits und wird aus Bundesmitteln finanziert, aber nur, sofern sich der Kanton Zug an den Kosten beteiligt. Die Kommission ist darüber informiert worden, dass der Bund e In der Eintretensdebatte wurde die Kommission darüber informiert, an welchen Kos- tenpositionen sich der Kanton beteiligt. Der Kanton übernimmt 40 % der Investitionen des Doppelspurausbaus (Fr. 14.97 Spange Rotkreuz bis ins Jahr 2030 für den nationalen Fernverkehr verständlich ist. Die Kommission war sich darin einig, dass mit dem Teilausbau, der nun beantragt wird, praktisch die- selbe Angebotserweiterung
1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
während zehn Jahren aufbewahren. Die Art und Weise der Führung, der Aufbewahrung und der Edition richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 957 und 963 Abs. 2 OR). § 166 Abs. 2 2 Die Einsprache Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder ihren Sitz in eine andere zugerische Gemeinde oder ändert sich die wirt- schaftliche Zugehörigkeit im interkommunalen Verhältnis, sind die Bestim- mungen von § 11 bzw. § 55 Abs. 3 bis 5 sinngemäss anwendbar. 2 Auch bei den Kirchen- und den Bürgersteuern bestimmt sich die Steuer- pflicht nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode. § 187 4 … zu erteilen. Es meldet
1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
während zehn Jahren aufbewahren. Die Art und Weise der Führung, der Aufbewahrung und der Edition richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 957 und 963 Abs. 2 OR). § 166 Abs. 2 2 Die Einsprache Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder ihren Sitz in eine andere zugerische Gemeinde oder ändert sich die wirt- schaftliche Zugehörigkeit im interkommunalen Verhältnis, sind die Bestim- mungen von § 11 bzw. § 55 Abs. 3 bis 5 sinngemäss anwendbar. 2 Auch bei den Kirchen- und den Bürgersteuern bestimmt sich die Steuer- pflicht nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode. § 187 4 … zu erteilen. Es meldet
1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
während zehn Jahren aufbewahren. Die Art und Weise der Führung, der Aufbewahrung und der Edition richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 957 und 963 Abs. 2 OR). § 166 Abs. 2 2 Die Einsprache Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder ihren Sitz in eine andere zugerische Gemeinde oder ändert sich die wirt- schaftliche Zugehörigkeit im interkommunalen Verhältnis, sind die Bestim- mungen von § 11 bzw. § 55 Abs. 3 bis 5 sinngemäss anwendbar. 2 Auch bei den Kirchen- und den Bürgersteuern bestimmt sich die Steuer- pflicht nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode. § 187 4 … zu erteilen. Es meldet
1383.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dezember 2005 dem Regierungsrat zum Bericht und Antrag überwiesen. Die Behandlung dieser Motion hat sich verzögert, weil das Ergebnis der Projektarbeit der ZRK abgewartet werden musste. 1. Vorarbeiten der r Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) setzte eine Arbeits- gruppe ein. Der Kanton Luzern beteiligte sich nicht am gemeinsamen Vorgehen. Der Zuger Datenschutzbeauftragte war dort vertreten. Die Arbeitsgruppe chtliche Minimalanforderungen in allen Kantonen rasch erfüllt werden. Die Gesetzgebungen gleichen sich stark aneinander an. Daher hat der ZRK-Ausschuss entschieden, den ZRK-Kantonen nur eine Verwaltungsver-
1381.1 - Interpellationstext
summarisch festgehalten, die Bürgergemeinden seien während den Sommerferien angehört worden. Dass sich diese gegen dieses Vorhaben entschieden gewehrt haben, wird unterschlagen. Zudem wird im Bericht mit Bürgergemeinden entsprechen, da nur die Fälle erfasst wurden, welche eine kantonale Beitragsleistung nach sich zogen. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wieso kommt en Zusammenar- beitsformen, welche sowohl einzelne Einwohnergemeinden und Bürgergemein- den unter sich wie auch zwischen einander zur Bewältigung der anspruchsvol- leren Fälle pflegen? __________ Mitu
1453.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
gesamten Justiz hingewiesen. Im Bericht zum Amtsjahr 2001 konnte erstmals festgehalten werden, dass sich die Situation durch den vorge- nommenen personellen Ausbau insgesamt wesentlich verbessert hat. Wie Verfahren. Da die Zahl der Erledigungen konstant blieb, stieg die Pendenzenzahl leicht an. Sollte sich die Zahl der Neueingänge auf diesem hohen Niveau stabilisieren oder gar zunehmen, müssten zur Steigerung anhängig gemachten Berufungen auf dem hohen Stand des Vorjahres. Bei diesen Berufungen handelt es sich vorwie- gend um aufwändige Wirtschaftsstraffälle. Da der Kantonsrat per 1. Januar 2007 eine zusätzliche

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