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1454.2 - Antwort des Regierungsrates
lassen. Bis 31. Dezember 2002 konnten zwei Reglemente genehmigt werden, vier Regle- mente befanden sich im Genehmigungsverfahren. Bis heute sind die Abwasserreg- lemente von zehn Gemeinden genehmigt und die Vorgaben des kantonalen und eidgenössischen Gesetzes umsetzen zu können. Daraus erhellt, dass es sich beim Musterreglement nicht um einen Erlass handelt, den der Regierungsrat aufsichtsrechtlich im Sinne Gemeinden für verbindlich erklären könnte. Der Mindestinhalt der gemeindlichen Abwasserreglemente ergibt sich aus dem höher- rangigem Recht, namentlich Art. 60a GSchG und § 56 GewG. Diese Vorgaben 4 - 12259 1454
1472.1 - Interpellationstext
eingereicht: Noch vor kurzem war die Ambrosia in der Schweiz kaum ein Begriff. Schliesslich handelt es sich hier um eine Pflanze, die in den USA und Kanada heimisch ist. Das beifussblättrige Traubenkraut, wie Landmaschinen, Saatgut und vor allem Vogelfutter. Fast alle Fund- stellen in Hausgärten befinden sich in unmittelbarer Nähe von Futterstellen für Vögel. Von Hausgärten gelangten Samen an Strassenränder serdem die für Allergiker schwierige Pollensaison um mindestens zwei Monate. Die Ambrosia breitet sich vom französischen Rhonetal und von der Poebene in Rich- tung Schweiz aus. 2 1472.1 - 12161 Der Kanton
1378.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nach Text V 1.4 unter anderem, dass der Kanton die Räume für seine Vorhaben sichern muss. Ohne diese Raumfreihaltung liesse sich kein Ver- kehrsvorhaben ausführen, da das ohnehin knappe Land sonstwie überbaut an die Planung der Zuger Stadtkern- entlastung zugestimmt. Die direkt betroffene Bevölkerung habe sich zu einem Vor- haben des kantonalen Richtplans geäussert. Die Stadtkernentlastung gehöre zu den dr ge Verkehrsplanung ist Teil der Raumplanung. Der kantonale Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Der Richtplan legt behördenverbindliche Ziele unter anderem
1393.13 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
Planung. Aktuell können wir nur jetzt mit dem Generellen Projekt Einfluss nehmen und dann verabschiedet sich der Kantonsrat und hat zu warten, bis er zur Einweihung der neuen Strasse wieder eingeladen wird. hat in den letzten Jahren gezielt mehr Kompetenz vom Regierungsrat übernommen respektive hat sie sich genommen: • Gewährung Teuerungsausgleich beim Personal • Zuständigkeit vom Kantonalen Richtplan • gewünschten Vor- gehen gibt, aber mit einem gestaffelten Vorgehen mit den einzelnen Bauabschnitten sollten sich die Verzögerungen im Rahmen halten, insbesondere über die sehr lange Projektzeit gesehen. Und wenn
1396.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ledig- lich zwölf vormundschaftliche Massnahmen neu angeordnet worden sind. Bei neun davon handelte es sich um Beistandschaften. Dagegen fielen bei den Einwohnerge- meinden im gleichen Jahr 151 neue Massnahmen für sich. Die Aneig- nung des notwendigen Fachwissens und vor allem der notwendigen Praxis gestaltet sich unter diesen Voraussetzungen äusserst schwierig. Überdies erscheinen bei den kleinräumigen zugerischen auf höchster Stufe Folge geleistet. Da jedoch bis zur Inkraftsetzung dieser Änderungen voraus- sichtlich noch mehrere Jahre vergehen werden, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, den Professi
1395.7 - Antrag von Markus Jans zur 2. Lesung
erfüllt und aus vier Gemeindevertretern und drei Kantonsvertretern besteht. Aktuelle Beispiele finden sich in der Vorlage zur Revision des Schulgesetzes (Vorlage Nr. 1455.2 - 12098, § 62 Abs. 4) und im in Wichtigkeit der Fachkonferenzen. Die gemeindlichen Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher haben sich vor ca. 10 Jahren zur Konferenz der gemeindlichen Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher (SOVOKO) gemeindeübergreifenden Aufgaben, bei der Abstimmung der An- gebote und bei der Qualitätssicherung. Da sich weitere Veränderungen in den Bereichen Sozialhilfe und Heimwesen abzeichnen und die Kosten im Soz
1404.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
n erzielt werden können. Die heutige Publikationsform dient allerhöchstens derjenigen Person, die sich in all- gemeiner Art dafür interessiert, ob Grundstücke im Laufe der Zeit die Hand ändern. Die Ve die meisten Grundbuchangaben öffentlich zugänglich seien. Eine kleine Kommissionsminderheit konnte sich dem Ansinnen des regierungsrätli- chen Vorschlages auf Verzicht der Publikation von Handänderungen Einführung der Veröffentlichung der Grundstückpreise verlangt. Die Mehrheit der Kommission wehrte sich vehement gegen solche Forderungen. Letztlich seien auch im Grundstückwesen die Privat- sphäre und
1401.1 - Postulatstext
werden 44 % der jährlichen PM 10-Emissionen bei Verbrennungspro- zessen freigesetzt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Russaerosole aus Aus- puffen von Dieselmotoren sowie um die Partikel von kleinen Feinstaub fällt primär durch Abrieb und Aufwirbe- lung an – so zum Beispiel im Strassenverkehr, wo sich Bremsen, Pneus und Stras- senbeläge durch die mechanische Beanspruchung tonnenweise abreiben und in Dieselmotoren (PM 2,5). Auf Grund ihrer Winzigkeit sind diese feinen Partikel lungengängig und setzen sich dort fest. Sie lösen sowohl Atemwegserkrankungen und Funktionsstö- rungen des Herz-Kreislauf-Systems
2254.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
3'692'750 -322‘096 -8% 81% (+6%) 94% 88% 3'949 4'087 -167 Total 65'608'042 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 2 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.1 (Obergrenze 20%, N -20% 9'489 15'200 182 Neuheim +3'303'931 -489'139 -13% 80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden 3'489'823 -525'023 -13% 85% (+10%) 89% 89% 3'844 3'982 -273 Total 61'647'689 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 4 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.2 (Obergrenze 20%, N
2331.1b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
3'692'750 -322‘096 -8% 81% (+6%) 94% 88% 3'949 4'087 -167 Total 65'608'042 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 2 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.1 (Obergrenze 20%, N -20% 9'489 15'200 182 Neuheim +3'303'931 -489'139 -13% 80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden 3'489'823 -525'023 -13% 85% (+10%) 89% 89% 3'844 3'982 -273 Total 61'647'689 Auf den ZFA 2013 wirkt sich die Variante wie folgt aus: Tabelle 4 ZFA 2013: Auswirkungen der Variante 20.2 (Obergrenze 20%, N

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