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3181.2 - Antwort des Regierungsrats
km/h fahren. Die Frage, ob LKWs auf den Strassen des Kantons Zug zu schnell unterwegs sind, lässt sich daher nicht abschliessend beantworten. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass neben weiteren den Schwerverkehrskon- trollen? Bei den Schwerverkehrskontrollen auf den Transitachsen handelt es sich um eine Verbundauf- gabe, welche eine Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund erfordert Stéphanie Vuichard und Isabel Liniger betreffend Schwerverkehrskontrollen intensivieren für mehr Sicherheit auf der Strasse und fürs Klima (Vorlage Nr. 3181.1 - 16474) Antwort des Regierungsrats vom 1. Juni
3187.1 - Motionstext
Unter diesem Aspekt rechtfertigt sich die generelle Steuerbefreiung von AHV -Ren- ten von der Einkommenssteuer. Seite 2/2 3187.1 - 16497 3. Im Eventualstandpunkt können sich die Motionäre auch vorstellen stungen auszu- zahlen sind. 2. Die Entlastung der AHV-Renten von der Einkommensteuer rechtfertigt sich aber auch im Allgemeinen. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der älteren Generation und
3215.1 - Interpellationstext
darauf angewiesen, dass sich auch grosse «Verbraucher» anschliessen. Wenn das an einer Leitung geschieht, wird es auch für die anstossenden Liegenschaften umso attrak- tiver sich anzuschliessen. So kann Gebäude der Verwaltung liegt gerade einmal rund 25 m vom Quellennetz Circulago entfernt. Somit stellt sich die Frage, was der Grund ist, nicht an das bestehende Wärmeverbundnetz von Circulago anzuschliessen
3150.1 - Interpellationstext
Beratung wurde der Kantonsrat von der Regierung über die Pläne des ASTRA informiert. Gemäss Medien soll sich der Kanton Zug jedoch in einer Begleitgruppe befinden. Seit wann hat di e Zuger Regierung Kenntnis die Pläne des ASTRA mitzugestalten, insbesondere was die Wahl der Strecke anbelangt? 3. Wie stellt sich die Zuger Regierung ganz generell zum Thema Velobahn? 4. Hält die Zuger Regierung die Strecke neben Baar und Stein - hausen als sinnvoll? 5. Gibt es für den Regierungsrat andere Streckenabschnitte, die sich als Velobahnen eignen würden? Wir bedanken uns für die Beantwortung. 100/sl 1 https://www.luzernerzeitung
3155.1 - Interpellationstext
? 2. Unterscheiden sich die IT-Kosten pro Nutzenden zwischen den verschiedenen kantona- len Schulen? Falls die Unterschiede signifikant sind: Wie hoch sind sie und wie erklären sich diese Unterschiede kantonalen Schulen Synergieeffekte erzielen? b) In welchen Bereichen wäre es prinzipiell möglich, dass sich der Kanton Zug mit an- deren Kantonen zusammenschliessen könnte, um signifikante Skalierungseffekte nur an den Schulen, sondern auch bei all- fälligem Fernunterricht von zu Hause aus zuverlässig und sicher geschehen kann? b) Für welche Probleme ist es sinnvoll, Support vor Ort zu haben? Für welche Prob-
3167.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
über- wiesen. A. Anliegen des Motionärs Der Motionär stellt folgenden Antrag: Der Kanton führt für sich und die Gemeinden die Einreichung von Baugesuchen in geeigneter Form digital ein. Ein Baugesuch in kann auch wahlweise eine digitale Unterschrift erstellt und eingereicht werden. Die Gemeinden können sich dieser Digitalisierung anschliessen oder dürfen mit vorzug sweise geringem Aufwand spezifische Anpassungen keine persönliche Registrierungspflicht erforderlich ist. Lediglich ausserkantonale Personen müssen sich bei «ZUGLOGIN» noch vor Ort am Schalter registrieren, da diese in den Systemen des Kantons noch nicht
3170.1 - Motionstext
an besonders exponierten Bauten auch Hunderte von Vögeln umkommen können. In den letzten Jahren hat sich das Problem bei öffentlichen wie privaten Bauten weiter verschärft, unter anderem durch neue Materialien sie nach dem Aufprall noch wegfliegen können. Gleichermassen heikle Situationen ergeben sich, wenn sich Bäume oder Büsche in Fassaden oder Glasflächen spiegeln: Vögel fliegen diese an und kollidieren s Begründung Gemäss Schätzungen der schweizerischen Vogelwarte Sempach sterben in der Schweiz jähr- lich sicher Hunderttausende, vermutlich aber Millionen von Vögeln beim Aufprall auf transpa- rente Verglasungen
3171.1 - Interpellationstext
bedrängt einerseits das Essensliefer - gewerbe aus der Region und drückt sich andererseits um seine Arbeitgeberpflichten, indem sich die Unternehmung auf den Standpunkt stellt, die Fahrer*innen seien Sel digkeit definiert bzw. von den Gerichten aus- gelegt? 7. Wie kontrolliert der Kanton Zug, dass es sich bei Selbständigkeit um tatsächliche Selb - ständigkeit und nicht um Scheinselbstständigkeit handelt
3175.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
einzige Lesung, wie dies – wie aufgezeigt – in den letzten Jahren unangefochtene Usanz war – auch wenn sich der Kantonsrat damit über den Wortlaut von § 72 Abs. 1 Ziff. 2 GO KR hinweggesetzt hat. Eine einzige Geschäft nicht vorberaten, weil das Geschäft keine finanziellen Auswirkungen hat. 9. Somit ergibt sich folgendes Vorgehen: 17. Dezember 2020 Kantonsrat, nur eine Lesung (nicht referendumsfähiger, einfacher Amtsblatt 25. Dezember 2020 Inkrafttreten 10. In seinem Mitbericht vom 17. November 2020 schliesst sich der Regierungsrat dem Be- richt und Antrag des Büros des Kantonsrats an. 11. Gestützt auf die vorstehenden
3193.1 - Antwort des Regierungsrats
tiefen Anste- ckungszahlen einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Die rechtliche Lage präsentiert sich wie folgt: Gemäss Art. 5d Abs. 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung Abstands- und Hygienemassnahmen, mit Ermöglichung des Contact Tra- cing. Für die Sportwoche ergibt sich daraus der folgende Grundsatz: Angebote nach «best ef- fort»; was nicht konform mit dem Schutzkonzept [SchulG] vom 27. September 1990 [BGS 412.11]). Der Regierungsrat kann eine Veranstaltung verbieten, wenn sich die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit nicht auf andere Weise wirksam bekämpfen lässt (vgl

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