Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
3198.1 - Antwort des Regierungsrats
der Aussage zu, dass somit 43 Per- sonen längeren Öffnungszeiten zugestimmt haben? Die Zahlen lassen sich entgegen der Ansicht der Anfragenden nicht zusammenzählen, da die Abstimmungsfragen nicht ausschliesslich oder des ausgearbeiteten Entwurfs gegenüberzustellen.» Gemäss der Praxis zu dieser Bestimmung stellt sich die Frage, ob dem Volk ein Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wird, erst dann, wenn der Kantonsrat
3199.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
für die mit der Petition geforderte Änderung keine Notwendigkeit besteht. Die Kommission schliesst sich daher der Begründung des Regierungsrats vollumfänglich an. 2. Erwägungen Gemäss Art. 9 ATSG (Gesetz und den Leistungsinhalt bzw. an den Leistungsvoraussetzungen an sich. Um dies zu vermeiden, muss man sich die Frage stellen, ob allenfalls zusätzlicher In- formationsbedarf besteht. Dieses Problem wäre jedoch
3199.1 - Petitionstext
t 1 60 Abs. 1, gelangt der Kanton Zug mit folgender Standesinitiative an den Bund. Dazu empfiehlt sich gemäss Parlamentsgesetz, (ParIG) die folgende Vereinfachung des Verfahrens: Die zuständigen Kommissionen ung» keine Hilfeleistung sei für Verarmte oder Vereinsamte, sondern auch Millionären zugutekomme, sich also nicht auf die wirt- schaftlich-finanzielle Lage Ihrer Kontaktpersonen beziehe, sondern auf deren in Gang setzen ist entgegen zu halten, dass der dazu erforderlich Aufwand in der Bundesverwaltung sich auf wenige Stunden beschränkt. Zudem kann mit Begründung auf eine Vernehmlassung verzich - tet werden
3205.4 - Ergebnis 1. Lesung
und Wild im Bereich Wald, soweit dieser jeweils in ihrem Zuständig- keitsbereich liegt; Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Aus- weis zu legitimieren. § 20 Abs. 1 1 Das kantonale 104 Abs. 1 (geändert) 1 Die Zuständigkeit für das Erheben strafrechtlicher Ordnungsbussen richtet sich nach dem Ordnungsbussengesetz1), diesem Gesetz2), dem Polizeige- setz3) und dem Übertretungsstrafgesetz4) erheben. § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des Ordnungsbussengesetzes6), dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ordn
3205.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2022
und Wild im Bereich Wald, soweit dieser jeweils in ihrem Zuständig- keitsbereich liegt; Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Aus- weis zu legitimieren. § 20 Abs. 1 1 Das kantonale 104 Abs. 1 (geändert) 1 Die Zuständigkeit für das Erheben strafrechtlicher Ordnungsbussen richtet sich nach dem Ordnungsbussengesetz1), diesem Gesetz2), dem Polizeige- setz3) und dem Übertretungsstrafgesetz4) erheben. § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des Ordnungsbussengesetzes6), dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ordn
2996.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
auch die kantonsrätl i- che Konkordatskommission insgesamt drei Mal begrüsst worden war, äusserte sich der Regie- rungsrat im Grundsatz immer positiv zu den Entwürfen der beiden neuen Konkordate. Er stellte Kleinlotterien bew illigen können. 4.3. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen In der Beilage finden sich ein erläuternder Bericht zum GSK und ein erläuternder Bericht zur IKV 2020. Es kann an dieser Stelle zuzustim- men. 6. Anpassungen des kantonalen Ausführungsrechts Aus den beiden neuen Konkordaten ergeben sich einige Regelungserfordernisse auf kantona- ler Ebene: Gestützt auf Art. 4 GSK haben die Kantone die
3024.1 - Interpellationstext
Stadtbahn Zug vom 6. November 2019 Die Zuger Stadtbahn ist seit Beginn ein Erfolgsrezept und erfreut sich immer grösserer Belieb t- heit. Die Nutzung dieses öffentlichen Verkehrsmittels nimmt erfreulicherweise eise stetig zu, da die Verbindungen insbesondere zwischen Rotkreuz und Baar gut sind. Dies ze igt sich in einer starken Belegung der Züge nahezu während des ganzen Tages. Besonders in Spitzenzeiten ist überhaupt noch in die Züge zu gelangen. Mit dem fortschreitenden Bevölkerungswachstum in Zug wird sich die Situation noch verschärfen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um Erläuterung der aktuellen
3040.1 - Postulatstext
eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt: 1. sich für eine ganztags direkte Busverbindung von Walchwil Bahnhof bis Zug Bahnhof einzusetzen; 2. sich für die Beibehaltung der Busverbindung von Walchwil
3002.1 - Interpellationstext
7. Bereits in den 1970er-Jahren wollte eine andere Firma in diesem Gebiet Kies abbauen. Damals hat sich die Zuger Regierung bis vor Bundesgericht erfolgreich gewehrt, zum Schutz der dort wichtigen Grun ungeeignetes Gebiet trotzdem fest- zusetzen? 9. Die Gemeindeversammlung verpflichtete den Gemeinderat, sich mit allen verhältnismäs- sigen Mitteln gegen den Kiesabbau zu wehren. Dieser Auftrag schliesst nicht nicht nur die Richtplanfestsetzung ein, sondern auch die spätere Nutzungsbewilligung . Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass durch allfällige Rechtsstreitigkeiten die Kiesve r- sorgung des Kantons gefährdet
3064.1 - Interpellationstext
Ist der Regierungsrat bereit, etwas zu unternehmen, damit sich dieser Anteil erhöht? c) Falls nein: Warum nicht? Die SP-Fraktion bedankt sich für die Beantwortung dieser Fragen. 100/sl e, Pflegegemeinschaften. Solche Wohnangebote erfordern meist be- sondere Organisationsformen, die sich zu bezahlbaren Bedingungen, am besten inner- halb gemeinnütziger Trägerschaft, realisieren lassen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch