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2852.1 - Interpellationstext
7-jähriger Erfahrung ist es an der Zeit eine Bilanz zu ziehen. 1. Wie hat sich das ganze System entwickelt? 2. Wie viele Personen befinden sich auf der Liste (pro Jahr aufgelistet)? 3. Wie viele Personen werden Notfallbehandlung. Der Kanton Zug führte das System «Schwarze Liste» ein. Die Gemeinden schlossen sich zu- sammen und führen die Durchführungsstelle. Sie ist die Ansprechstelle für die Krankenkassen, die
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
7 412.111 2bis. Sonderschulung * § 11 * Verfahren 1 Die Zuweisung zu einer Sonderschulung richtet sich nach Anhang I, die Zuweisung von Kindern zu Massnahmen der Frühförderung nach Anhang II. 2 Bei einer Erziehungsberechtigten in Rech- nung gestellt. Bei Ein- oder Austritten während des Schuljahres reduziert sich der Kostgeldbeitrag anteilsmässig. * 3 Erfolgt die Zuweisung in eine Sonderschule direkt durch die * 2 … * § 25 * … § 26 * Intensivweiterbildung 1 Die Intensivweiterbildung dient den Lehrern dazu, sich im Rahmen einer maximal 12 Wochen dauernden besoldeten Freistellung vom Unterricht mit den zentralen
412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
Stunden (vier Zeiteinheiten zu 45 Minuten exkl. Pausen) gleichzeitig den Unterricht besuchen oder sich in der Obhut der Schule befinden. * 3 Im obligatorischen Kindergarten gilt an mindestens vier Vormittagen § 4a * Entwicklungsorientierte Zugänge 1 Der Unterricht im obligatorischen Kindergarten orientiert sich an folgen- den fächerübergreifenden entwicklungsorientierten Zugängen: a) Körper, Gesundheit und Motorik die Erziehungsberechtigten gemeinsam über die Abwahl einer Fremdsprache ab der 2. Klasse. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der Rektor. 8 412.112 § 4i * Wahlfächer 1 Wahlfächer sind Fachangebote
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
7 412.111 2bis. Sonderschulung * § 11 * Verfahren 1 Die Zuweisung zu einer Sonderschulung richtet sich nach Anhang I, die Zuweisung von Kindern zu Massnahmen der Frühförderung nach Anhang II. 2 Bei einer Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Bei Ein- oder Austritten während des Schuljahrs reduziert sich der Kostgeldbeitrag anteilsmässig. * 3 Erfolgt die Zuweisung in eine Sonderschule direkt durch die 2 15 412.111 § 26 * Intensivweiterbildung 1 Die Intensivweiterbildung dient den Lehrpersonen dazu, sich im Rahmen einer maximal 12 Wochen dauernden besoldeten Freistellung mit den zentralen Fragen des Berufs
842.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
löschen des Anspruchs und die Rückerstattung richten sich nach den Be- stimmungen des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialver- sicherungsrechts vom 6. Oktober 2000 (ATSG)4). § 7 Zivilrechtspflege wahr, die gemäss KVG dem Kanton übertragen sind. * 2 Sie ist Meldestelle für Leistungserbringer, die sich nicht den Bestimmun- gen des KVG unterstellen (Art. 44 Abs. 2 KVG). § 5 Gemeinden 1 Die Einwohnergemeinden langfristige Erfüllung des Leistungsauftrags ausgerichtete wirtschaftliche Grundausstattung nachweisen; c) sich im Rahmen der Aus- und Weiterbildung des Spitalpersonals en- gagieren; d) die konzeptionelle Nachbetreuung
3130.2 - Antwort des Regierungsrats
Sennhütte für Pläne? Die weitere Nutzung der Sennhütte ist noch nicht definiert. Das Grundstück befindet sich in der Landwirtschaftszone, weshalb raumplanerische Auflagen zu berücksichtigen sind. Mittels e iner gesetzlichen Vorgaben zum Bauen ausserhalb der Bauzonen einzuhalten. Im Rah- men der Bauanfrage hat sich das hierfür zuständige Amt für Raum und Verkehr zu den ver- schiedenen Nutzungsszenarien umfassend Fra- gen» geklärt und «einige Hürden» genommen werden. Was bedeutet dies? Das Grundstück befindet sich in der Landwirtschaftszone und somit ausserhalb der Bauzone. Die Erstellung und die Veränderung von
3153.5 - Ergebnis 1. Lesung
in der Schweiz öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Pu- blikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. 2) (neu) Archivierung des Amtsblatts 1 Die Ablieferung des E-Amtsblatts und des P-Amtsblatts richtet sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Archivgesetzes vom 29. Januar 20043). 2 Die Ablieferung des Aufgehoben. b) Aufgehoben. c) Aufgehoben. 1a Die Publikation und die Aufhebung von Notverordnungen richten sich nach dem Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungs- schutzgesetz, BevSG) vom 26.
3153.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2022
in der Schweiz öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Pu- blikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. 2) (neu) Archivierung des Amtsblatts 1 Die Ablieferung des E-Amtsblatts und des P-Amtsblatts richtet sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Archivgesetzes vom 29. Januar 20041). 2 Die Ablieferung des Aufgehoben. b) Aufgehoben. c) Aufgehoben. 1a Die Publikation und die Aufhebung von Notverordnungen richten sich nach dem Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungs- schutzgesetz, BevSG) vom 26.
41.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
n bei der Beratung des im Titel genannten Ge— schufts die finanziellen Aspekte zurückgestellt und sich vor— wiegend mit philosophischen und staatspolitischen Fragen be— schftigt. Ist Arbeitslosigkeit immer Fra ge angelangt, ob Arbeitslosigkeit immer gleich Arbeitslosig keit sei? Hinter der Frage verbirgt sich die Vorstellung, dass man zwischen “echten“ und “unechten“ Arbeitsiosen unter scheiden müsse. Die Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik zur Ge nüge. Arbeitslosigkeit ist nicht freiwillig. Sie wirkt sich auf die von ihr Betroffenen aber auch auf die Erwerbstätigen ne gativ aus. Die einen leiden unter
41.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. November 1993
einer 4-Tage- Woche zur Verfügung. 2 Die Mindestzahl der Stellen beträgt insgesamt 60 und berechnet sich für die Gemeinden (35 Stellen) nach der Einwohnerzahl per 31. Dezember 1992. Die Stellen werden wie nach Abzug der Beiträge Dritter, je 50 %. Die Kostenbeteiligung der einzel nen Gemeinde berechnet sich nach Massgabe der Einwohnerzahl am 31. De zember 1992. 2 Für das Beschäftigungsprogramm gemäss § 2—5 Weiterbildung der im Programm beschäftigten Arbeits losen. 2 §9 Rechtspflege Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwa1tungsrechtsp

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