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3084.1 - Antwort des Regierungsrats
Spitäler: Die Patientinnen und Patienten in Spitälern sind zwar altersmässig durchmischt, doch befinden sich unter ihnen überdurchschnittlich viele Personen über 65 Jahren. Die meisten Spitalpatien- tinnen und in verschiedenen Gefährdungsgruppen vorzunehmen. Eine Au f- zählung bekannter Risikofaktoren findet sich im Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrats. Diese ist jedoch weder abschliessend noch k möglichst schnell aufgehoben werden kann? Das Besuchsverbot dient dem Schutz jener Personen, die sich in der jeweiligen Institution be- finden, nicht dem Schutz der Besucherinnen und Besucher. Falls Tests
2972.1 - Postulatstext
16. Mai 2019 folgendes Postulat einge- reicht: Der Regierungsrat des Kantons Zug wird eingeladen, sich bei den Verantwortlichen der Zuger Pensionskasse dafür einzusetzen, ihre Anlagestrategie zu überarbeiten GEPABU Vorsorgestiftung jedoch „nur“ einen Verlust von -2.06%. 3 Der Regierungsrat des Kantons Zug soll sich deshalb bei den Verantwortlichen der Zuger Pe n- sionskasse dafür einsetzen, ihre Anlagestrategie ESG-Kriterien mit spezi- ellem Fokus auf fossile Deinvestition zu integrieren. Der Regierungsrat setzt sich zudem dafür ein, dass die Zuger Pensionskasse ihre ESG-Anstrengungen und Erfolge in ihrem jährlichen
2993.00 - Einreichung Standesinitiative
schlagen. Die Zuständigkeit des Zuger Kantonsrats für die Einreichung einer Standesinitiative stützt sich auf § 41 Abs. 1 Bst. r der Kantonsverfassung (BGS 111.1). Wir reichen Ihnen gemäss Beschluss des Zuger Parlamentstätigkeit teilnimmt (Rats- und Kommissionssitzungen). Dies ist besonders stossend, da es sich nicht um die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit handelt. 3. Die Bestimmungen des Mutterschutzes und Antrag des Regierungsrats diesen (ersten) Vorstoss je doch für nicht erheblich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Protokoll der Kantonsratssit zung vom 4. Juli 2019 (Vormittagssitzung: Seiten 353—359: Beilage
3101.1 - Postulatstext
2020 Die SP-Fraktion hat am 12. Mai 2020 folgendes Postulat eingereicht: Mit der Corona-Krise hat sich auch die wirtschaftliche Situation in der Schweiz und im Kanton Zug massiv verändert. Durch die nötigen e wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher- heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis- tungsfähig wird. Für die Arbeitnehmenden, welche Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Leute sich beim kommunalen Sozialdienst melden müssen. Dies ist jedoch nicht zielführend, denn für einen allfälligen
3126.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Unterrichtsinhalte und –ziele im Rahmen der Schulstufen erreicht werden und e) die Unterrichtssprache sich unter Vorbehalt von Abs. 2 nach der Amtssprache der Region richtet 2 Eine andere Unterrichtssprache gen für die Bewilligung von Homeschooling keine Notwendigkeit besteht. Die Kom- mission schliesst sich daher den nachfolgenden Ausführungen des Regierungsrats vollumfäng- lich an. 2. Erwägungen Homeschooling Logopädie, Psychomotorik -Therapie und Sozialarbeit) zusammen. Ausserdem ist nicht davon auszugehen, dass sich an den Ergebnissen der breiten Vernehmlassung vor acht Jahren in der Zwischenzeit etwas geändert hat
3126.1 - Petitionstext
Voraussetzungen möglich. Die sich daraus ergebende, äusserst restriktive Bewilligungspraxis (Homeschooling ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen bewilligungsfähig) ist aus Sicht der Petenten nicht mehr Unterrichtsinhalte und -ziele im Rahmen der Schulstufen erreicht werden und e)ie Unterrichtssprache sich unter Vorbehalt von Absatz 2 nach der Amtssprache der Region richtet. 2 Eine andere Unterrichtssprache und intellektuellen Unterschiede) zu bewältigen. 3)pas liberale Staatsverständnis gebietet, dass sich der Kanton dort nicht einmischt und seine Ressourcen schont, wo private Initiative aktiv ist und auf
2975.2 - Antwort des Regierungsrats
den Einsatz von Insektiziden im Wald? Im Jahr 2009 wurde im Kanton Zug ein Verfahren festgelegt, das sich an der dazumal üblichen Praxis orientierte. Die zur Anwendung der Insektizide berechtigten Personen Umweltschutz transparent über diese fehlerhafte Anwendung informiert. Bei «Pentocid 400» handelt es sich um den gleichen Wirkstoff wie beim aktuell zugelassenen Mittel «Forester». b) Gegebenenfalls: Wie Produkte nicht direkt miteinander vergleichbar (unterschiedliche Konzentrationen). Die Menge Holz eignet sich be s- ser, um die verschiedenen Jahre miteinander zur vergleichen. Es ist keine generelle Zunahme
2962.1 - Interpellationstext
massiv besser ist als durch die heutigen sich grossmehrheitlich im Einsatz befindlichen Lichttypen. Gerade in den Wintermonaten und stets nachts zeigt es sich immer wieder, dass eine gute und zeitgemässe unterzogen we r- den, auch gleichzeitig bezgl. Beleuchtung umzurüsten? 5. Welche Unterschiede ergeben sich bei den/der - Anschaffungskosten - Lebensdauer - Unterhaltskosten zwischen der heute üblichen Beleuchtung zeitgemässe Beleuchtung bei Fussgängerstreifen und auch auf dem übrigen Strassennetz für sichere Zuger Strassen sorgt. Auch anhand von leider kürzlich erfolgten Unfällen ersucht die Interpellantin um Beantwortung
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
................................. 3 1. Ausgangslage Das Bundesgericht hatte mehrfach Gelegenheit, sich zur Gleichstellungspolitik des Kantons Zug zu äussern. Im Entscheid vom 21. November 2011 (1C_549/2011) unterstützt. Bei diesem Projekt sollen staatliche Bildungsinstitutionen und privatwirtschaftliche Betriebe sich vernetzen und die Attraktivität eines Berufsfelds beim untervertretenen Geschlecht bekanntmachen, nimmt seine gesetzlichen Verpflichtungen betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug wahr und engagiert sich in dieser Thematik mit verhältnismässigem Aufwand dort, wo dies zielführend ist. Die geforderte Schaffung
3019.1 - Motionstext
Fachstelle zur Förderung der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern auszuarbeiten. Die Fachstel le soll sich struktu- rell an den 15 heute existierenden kantonalen Gleichstellungsbüros orientieren und die Gleic Gleichstellung von Frau und Mann ersatzlos ab. Seither gibt es keine öffentliche Institution, welche sich mit der Förderung der Gleichstellung befasst. Der existierende kantonale Massnahmenplan wird innerhalb Frauen in der Privatwirtschaft der Schweiz durchschnittlich 18,1 % weniger als Männer. Davon lassen sich 58 % durch unter- schiedliche Bildung, Berufserfahrung, Alter und Jobprofil erklären. Die verbleibenden

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