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3319.1 - Antwort des Regierungsrats
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in der Schweiz, Stand 2018» des Bundesamts für Raumentwicklung ARE1 veröffentlicht. Danach belaufen sich die externen Kosten der Mobilität in der Schweiz im Jahr 2018 auf 13,7 Milliarden Fr anken, wo- von gezogen werden. Eine Abschätzung der externen Kosten für den Kanton Zug würde Kenntnisse über sämtliche sich im Kanton Zug bewegenden Personen bzw. Fahrzeuge ( inkl. ausserkantonal immatriku- lierte) voraussetzen privatrechtlicher Interessenverbände aber nicht geeignet. Die Berechnung der Motorfahrzeugsteuern muss sich auf die offiziellen Daten des Bundes gemäss dem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
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3328.1 - Antwort des Regierungsrats
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n mehrere Monate gelagert werden. Entsorgt werden müs- sen folglich nur diejenigen Impfdosen, die sich am Ende eines Betriebstages am jeweiligen Impfort in einem angebrochenen Vial befinden. Beantwortung Zuger Polizei. Ab Mitte Juni 2021 wurde für die ganze Zuger Bevölkerung die Möglichkeit geschaffen, sich jeden Tag vor Betriebsschluss beim Impfzentrum einzufinden und auf die Warteliste für Spontanimpfungen möglichst vollständig zu verimpfen und beachten dies bei den Terminvergaben. Seit dem Sommer 2021 hat sich die Situation verändert, da seither das Angebot an Impfdosen die Nachfrage deutlich übersteigt. Es
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3352.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Justizprüfungskommission. Die JPK unterbreitet Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag. Dieser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Detailberatung 4. Finanzielle Auswirkungen 5. Schlussabstimmung Kommission beschloss mit 11 zu 1 Stimmen, dass auf die Vorlage einzutreten ist. Nur ein JPK-Mitglied hat sich gegen das Eintreten ausgesprochen, weil es der Ansicht war, dass das Gebührentarifsystem umfassend man einstimmig gestrichen haben, da aufgrund des Wortes «beispielsweise» be- reits klar ist, dass es sich um eine beispielhafte Aufzählung handelt. Der Antrag eines Mitgliedes auf die Streichung der Aufzählung
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3240.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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geprägt. Er konnte einige Mitar- beitende nur per Videokonferenz kennenlernen. Inzwischen hat er sich gut eingearbeitet. Gab- riela Oeschger, eine ausgewiesene Fachperson im Bereich der Mandatsführung Bereits die vorgegebenen 80 Mandate pro Person gelten als ambitiös. In anderen Kantonen be- laufen sich die Mandate pro Beistand auf 60 bis 70. Der Amtsleiter wird deshalb eine Aufstockung der Stellenprozente Fachbeiständinnen und Berufsbeiständen und Berufsbeiständinnen geführ- ten laufenden Massnahmen haben sich in den letzten Jahren stabilisiert (2020: 1'144; 2019: 1'117; 2018: 1’167). Die Entscheide der KESB
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3236.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Reglementsänderungen im Jahr 2020 haben sich die Artikel des Vorsorgeregle- ments in der Nummerierung geändert. Der im Postulat erwähnte Hinweis bezieht sich aus die- sem Grund wohl auf Art. 18 Abs. 4 Vorsorge inne liegende Solidarität ganz oder teilweise weg. - Die betroffenen Destinatäre können sich der Solidarität entziehen, der Mehrwert für diese Mitglieder geht zulasten des Kollektivs. Es besteht
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3274.1a - Beilage Medienmitteilung
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verfolgen und durch Krähen verursachte Schäden zu erkennen bzw. zu lokalisieren. Beim Fluggerät handelt es sich um ein Kleinflugzeug (Drohne) mit der Bezeichnung «WingtraOne [1922]». Die Drohne mit einer Flüge exakte Bestimmen von Kulturpflanzenzustand, Pflanzenkrankheiten oder Unkräutern auf dem Acker lassen sich Dünger, Pflanzenschutzmittel und Wasser einsparen. Auch im Auftrag des AFW war die Drohne schon im (obiger Link): Drohne für Luftaufnahmen Quelle: www.zg.ch Bild Legende: Beim Fluggerät handelt es sich um eine Drohne mit der Bezeichnung WingtraOne [1922]. Sie startet senkrecht, geht dann in den Hor
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3386.1 - Motionstext
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Kir- chensteuern von der Nichtabzugsfähigkeit ausgeklammert werden. Zusätzlich würde es sich aus legalistischer Sicht empfehlen, eine Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer in einer separaten Bestimmung positiv getätigt werden kann oder nach einem Kir- chenaustritt ein Betrag in Höhe der mutmasslichen Kirchensteuer sich bei entsprechenden Spendenabzügen nicht einkommensmindernd auswirken soll. Es ist klar festzuhalten sollen; vielmehr kann zumindest in fi- nanzieller Hinsicht argumentiert werden, dass die Kirchensteuer sich in gewissen Konste l- lationen nicht nachteilig auswirkt. Erste Abklärungen haben summarisch in l
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1487.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantonsrat sofort zu behandeln. 5. Die Frist zur Erledigung der erheblich erklärten Motion richtet sich nach dem Zeitkriterium gemäss Ziff. 3 des Motionsbegehren. I. Notwendige Standesinitiative In der vorschlagen. Die Zu- ständigkeit des Kantonsrates für die Einreichung einer Standesinitiative stützt sich auf § 41 Bst. r der Kantonsverfassung (BGS 111.1). III. Standesinitiative Der konkrete Text der S Zürich in die Zentralschweiz. Die Fahrzeit zwischen Luzern und Zürich wird deutlich kürzer und halbiert sich faktisch zwischen Zug und Zürich auf attraktive 15 Minuten. Die zusätzliche Streckenkapazität ermöglicht
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3270.1 - Interpellationstext
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in der Ökobilanz deutlich besser sind als Autos, sind sie gegenüber dem bewährten Fahrrad, mit dem sich Strecken ebenso schnell bewältigen lassen und Gepäck besser transportieren lässt, deutlich umwelt Mobilität aufgeteilt werden, ohne den Flächenverbrauch parallel da zu weiterwachsen zu lassen. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zu dieser Proble- matik? 2. Das kürzlich vorgestellte Mobilitätskonzept keine konkreten Aussagen zur künftigen Mobilitätsbewälti- gung zu erkennen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob neue Fortbewegungsformen im Nahbereich wie z.B. E-Scooter in die Überlegungen zum M
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3280.2 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskom.
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gekommen, dass die mit der Petition gestellten Forderungen unbegründet sind. Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrats vollumfänglich an. 2. Erwägungen Der Petitionär kritisiert die Konferenz von ihm vor- geschlagene Begriff «Entlastungsbett» treffender wäre als der Begriff «Ferienbett». Da sich Letzterer allerdings gut eingebürgert hat und jedem klar ist, was damit gemeint ist, sieht weder der nicht mit der Check-in- und Check-out-Regelung eines Hotels vergleichbar. Zusammengefasst erweist sich die Petition als unbegründet. Sie ist zur Kenntnis zu nehmen, ihr ist jedoch keine Folge zu leisten