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1102.1 - Interpellationstext
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zu langer Zeit sind Jugendliche in das Zeughaus Zug an der Baarerstrasse ein- gebrochen. Sie führen sich dort auf, als ob alles ihnen gehören würde, ohne jegliche Sanktionen. Ich kenne niemanden, der nur
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1123.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Detailberatung Die Staatswirtschaftskommission schliesst sich den vorstehenden Aussagen der Finanzkontrolle an. Die Gesamtkosten belaufen sich auf netto 115‘233'825.10 Franken. Wir stellen mit Freude fest
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1147.1 - Motionstext
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ist endgültig. Begründung: Bei der am 18. April 1999 vom Souverän angenommenen Verfassung handelt es sich um eine nachgeführte Verfassung. Die Bürgerrechtserteilung, die freie Willens- bildung und das Recht beschnitten. Wer etwas anderes behauptet, missachtet einen klaren Volksentscheid. Das Bundesgericht stellt sich mit seinem Entscheid vom 9. Juli 2003, wonach Ein- bürgerungen nicht mehr an der Urne zuzulassen sind
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1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Sicherheit zu gewährleisten. Diese vier Carparkplätze werden auf Kosten der Stadt Zug in die Parkplatzanlage integriert. 4. KOSTEN 4.1. Investitionskosten Aufgrund von Richtofferten ergeben sich folgende in der Baubewilligung verlangten Bäume und Begrünung des rest- lichen, unbebauten Areals belaufen sich auf Fr. 400'000.-- inkl. MWSt (Basis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2003). Die Parkplätze werden
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1155.6 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wäre die Weiterverrechnung an die Stadt Zug nochmals mehrwertsteuerpflichtig gewesen. Somit reduziert sich der bewilligte Objektkredit von 495'000 Franken um 65'000 Franken auf 430'000 Franken. Für die Vermietung der MwSt-Abrechnung mit dem Bund in Abzug gebracht werden. Der Kredit von 430'000 Franken reduziert sich demzufolge zusätzlich um die Mehrwertsteuer auf rund 399'600 Franken. B. BAUCHRONIK 23. März 2001
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1180.2 - Antwort des Regierungsrates
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bringen zu können. Der Erlös wird für den Schadenersatz bei weitem nicht reichen. Der Kanton muss sich um die Wiederbeschaffung der ver- schwundenen Geldsumme weiterhin bemühen. 3. Wie funktionieren beim Arbeitszeugnis Bezug darauf genommen? Wenn ja, weshalb erfolgte die Einstellung trotzdem? X bewarb sich am 14. September 1995 für die Stelle. In den Bewerbungsunterlagen war u.a. ein Arbeitszeugnis vom bezogene Risikoanalyse mit den entsprechenden Optimierungsmassnahmen. Klar ist, dass es eine absolute Sicherheit vor Veruntreuungsfällen nicht gibt. 4. Welche Kompetenzen hatte der Angestellte und wie wurden
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2021/2022
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Bejagungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag ver- bindlich. § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes1). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria wurde. 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale - duktion gilt als ausreichend, wenn mindestens 330 Rehe erlegt werden. * 4 Das Basiskontingent sichert jeder Markeninhaberin und jedem Markenin- haber einen Erstabschuss zu. Der Erstabschuss wird dem
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753.11 - Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr
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infolge einer Änderung im Zivilstand § 2 Prüfungsgebühren 1 Schiffsprüfungen 1. Die Gebühren richten sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Prü- fung. Der Stundenansatz beträgt Fr. 144.– 1) BGS 753.1 GS 1. Praktische Schiffsführerprüfung a) Die Gebühr für die praktische Schiffsführerprüfung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Prüfung. Der Stundenan- satz beträgt: Fr. 120.– b) Das Strass
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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fehlende Entscheid von der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. Die Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige (BG-KKE) vom 21. Dezember 20071)); 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20072)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet erstinstanzlich über folgende Ge- schäfte: 1. Angemessene Erhöhung
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Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
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besuchen (ausgenommen Tertiärstufe), sind von der Beitragspflicht befreit, auch wenn ihr Wohnsitz sich ausserhalb des Kantons Zug befindet. 3 Darüber hinaus kann die Amtsleitung in Härtefällen oder bei 3 Für Tests gelten ungeachtet des Wohnsitzes die Tarife gemäss Tarifliste. § 5 Abmeldung 1 Meldet sich eine beitragspflichtige Person weniger als 24 Stunden vor ei nem vereinbarten Termin ab, so wird