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1815.1 - Interpellationstext
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Eine gleich berechtigte Haltung der Gesellschaft gegenüber Hetero-, Homo- und Bise- xualität lässt sich aus dem Verbot in der Bundesverfassung, Menschen wegen ihrer se- xuellen Orientierung zu diskriminieren besonders allfällige Gruppe der ho- mo- und bisexuellen Jugendlichen Not. Die erwähnten Studien finden sich auf www.rupan.ch. 300/mb
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1814.1 - Interpellationstext
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(für Zugpendler). Ebenso wird in Zug der Mangel an Turn- bzw. All- zweckhallen beklagt. Es ergibt sich aus dem regierungsrätlichen Entscheid betr. Neuem Ver- waltungsgebäude die einmalige Chance diese und/oder Eventhalle mit einem Parkhaus zu kombinieren? 5. Könnte mit einem Parkhaus am besagten Ort der sich beim ‚Einstieg’ in die Nordzu- fahrt befindet auch Verkehr vom Stadtkern ferngehalten werden? 6. Ein
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1756.1 - Interpellationstext
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von diesem eminent wichtigen Personalentscheid vorgängig keine Kenntnis hatten? Wenn ja, wie stellt sich die Regierung zu diesem Umstand? 3. Hat der Regierungsrat und/oder der Gesundheitsdirektor Kenntnis s Fachwis- sen im Gesundheitsbereich nicht aber über Management und Führungserfahrung. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser personellen Besetzung? 8. Bestehen grundlegende organisatorische oder
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1692.1 - Motionstext
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und Zuger im Ausland sind für unseren Kanton wichtige Sympathie- und Informati- onsträger, welche sich zum grössten Teil dem Kanton Zug auch sehr verbunden fühlen. Durch die Einführung des Stimm- und nicht nur Gastkanton für viele sogenannte Expats, sondern ist auch Resevoir für Fachleute, welche sich für einige Jahre im Ausland berufliche Erfahrungen holen wollen. Es ist daher sinnvoll, wenn der
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1725.3b - Beilage 2
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeistrafgesetz vom 26. Februar 1981 (BGS 311.1) 1984.7 - 13759 Synopse § 22a Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bew Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V
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1804.1 - Motions- und Postulatstext
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sammenarbeit für eine Vorfinanzierung und beschleunigte Realisierung zu suchen. Dies be- schränkt sich nicht auf die Nachbarkantone Luzern und Zürich; denn diese Strecke verbindet einerseits die Innerschweiz bezüglich Engpass zwischen Luzern und Zug langsam Bewegung in die Sa- che kommt (Doppelspurausbau), tut sich auf der Linie Zug - Zürich nichts. Im Rahmen der Ab- stimmungen zu NEAT und Bahn 2000 wurde dem Volk
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1859.3b - Beilage 2
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeistrafgesetz vom 26. Februar 1981 (BGS 311.1) 1984.7 - 13759 Synopse § 22a Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bew Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V
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1698.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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itet. Es handelt sich um eine komplexe Vorlage mit langfristigen Auswirkungen für die zukünftige Arbeit des Regierungs- als auch des Kantonsrates. Die Stawiko-Mitglieder äussern sich mehr- heitlich dahingehend
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1807.1 - Interpellationstext
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(gesamthaft und nach Spitälern getrennt)? 2. Wie erklärt der Regierungsrat diese hohen Werte? Wie erklärt sich der Regierungsrat die unterschiedlichen Werte bei den beiden Spitälern? 3. Wie bewertet der Regierungsrat unter Aufsicht des Kantonsarztes durch anerkannte Experten/innen usw. 5. Ist der Regierungsrat bereit, sich aktiv an einer nationalen Untersuchung dieser Frage zu beteiligen? Wir ersuchen um eine schriftliche
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1886.16 - Antrag von Karin Andenmatten, Rosemarie Fähndrich Burger, Eric Frischknecht und Silvan Hotz zur 2. Lesung des GOG
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Einzelrichterinnen und Einzelrichter Fälle mit Freiheitsentzug bis zu 12 Monaten. Das Strafgericht hat sich in der Vernehmlassung zum neuen GOG für die Beibehaltung dieser Limite ausgesprochen. Der Kantonsrat g von weniger als 24 Monaten, dem Kollegialgericht zu übergeben. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um Fälle han- delt, die von besonderer öffentlicher Bedeutung oder ausnehmend komplex sind,