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1887.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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sowie «persönlicher Eignung» sichergestellt sein müsse. Dieser Begriff ist nach Ansicht der Stawiko zu offen gefasst und auslegungsbedürftig. Im Kommissionsbericht finden sich keine Erklärungen dazu. Wir Ansicht, dass der Kanton keine eigene Behindertenpolitik betreiben müsse. Die Direktion des Innern solle sich auf die notwendigen Koordinationsaufga- ben für die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes und des B
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1761.1 - Interpellationstext
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kompensierenden Massnahmen, finanzieller und nicht finanzieller Art sowie auf Geset- zesstufe, könnte sich der Regierungsrat speziell für den Kanton Zug vorstellen? 9. In der Arbeitsgruppe Begleitmassnahme verfügen die Kantone über zwei Sitze. Ist der Kanton Zug vertreten? Wenn ja, mit wem? Wie bringt sich ansonsten der Kanton Zug in diese Arbeitsgruppe ein und wie sehen die konkreten Vorschläge aus? 10
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1758.1 - Interpellationstext
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und veranlasst uns als FDP-Mitglieder der Gesund- heitskommission zu folgenden Fragen: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass die Entlassung des Spitaldirektors ohne vorgängige Information Fallpauschalen und Lohnkosten der Auslöser für die sofortige Dispensierung des CEO? 5. Wie stellt sich der Regierungsrat die weitere Zusammenarbeit mit dem aktuellen Verwal- tungsrat der Zuger Kantonsspital
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1798.1 - Postulatstext
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an- derem in den Vereinigten Staaten, in Kanada oder in Frankreich besteht. • Der Regierungsrat soll sich dafür einsetzen, dass dieses System noch 2009 eingeführt werden kann. • Er soll die nötigen legislativen legislativen, operativen, technischen oder weiteren Massnahmen ver- anlassen, damit der Kanton sich an diesem System so rasch wie möglich beteiligen kann. • Das Postulat soll sofort behandelt und in der verkürzten
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1691.1 - Interpellationstext
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eingereicht: Mit Schreiben vom 18. März 2008 an die Direktion für Arbeit (SECO) in Bern äusserte sich der Regierungsrat des Kantons Zug zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Teil- revision befragt? Wenn nein, weshalb nicht? 2. Welche Direktion, ausser der Volkswirtschaftsdirektion, hat sich mit einem Mitbericht an der Vernehmlassung noch beteiligt? 3. Kann der Regierungsrat die zusätzlichen seiner Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat eine dauerhafte Sanierung der Arbeitslosenver- sicherung durch die Erhöhung des Beitragsatzes auf 2.2 Prozent und durch einen Leistungsab- bau. Die Auswirkungen
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1870.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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stalt Zug begann und nach Zwischenschritten als kompakter Neubau mit 40 Zellen erstellt wur- de, kann sich nach wie vor sehen lassen. Selbstverständlich ist eine Strafanstalt primär ein Zweckbau. Als solcher 2008 schwoll der Lärm nach jedem Tor an. Dabei war nicht genau festzu- stellen, welcher Häftling sich besonders laut bemerkbar machte. Seite 2/3 1870.3 - 13300 Das Phänomen kennt man auch bei anderen der Grafenau hat bisher auch Sichtkontakte ermöglicht, die nicht erwünscht sind. Bald wird gleich gegenüber ein weiterer Neubau mit Wohnungen erstellt, der solche Sichtkontakte auf noch kür- zerer Distanz
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1888.1 - Interpellationstext
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des- jenigen im Kanton Zug ausmacht, neu eine Integrationsbeauftragte mit kosovarischen Wurzeln, die sich gegen Diskriminierung ebenso einsetzt wie für verbindliche Deutschstandards und ge- gen Zwangsver im öf- fentlich-rechtlichen Dienst des Kantons Zug verstärkt genutzt werden könnte. Daraus leiten sich konkret folgende Fragen ab: a) Der Bund (Integrationsbericht 2006) empfiehlt, die Situation ausländischer
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1887.10 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
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wirkt hier entlastend. Zum anderen können solche Pilotprojekte grosse finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen. Die Entwicklung eines geeigneten Instrumentariums für die subjektorientierte Fi- nanzierung vorberatenden Kommission „kein geringer Aufwand“. Der Kanton Zug ist in keiner Art und Weise verpflichtet, sich zusam- men mit anderen Kantonen und Städten an solchen Pilotprojekten zu beteiligen. Den allfälligen
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1891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abs. 2 KV). 2.2 Berechnungen Allen Zuteilungsberechnungen liegt eine Verteilungszahl zu Grunde, die sich aus dem Verhält- nis der Wohnbevölkerung zur Anzahl der zu besetzenden Mandate ergibt. Zudem ist der Wohnbevölkerung zu verteilen (genaue Berechnung siehe Beilage 1). Die 80 Kantonsratsmandate verteilen sich auf die einzelnen Gemeinden somit wie folgt: Gemeinden Wohnbevölkerung Wohnbevölkerung Mandate Abweichung
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1938.3b - Beilage 2
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeistrafgesetz vom 26. Februar 1981 (BGS 311.1) 1984.7 - 13759 Synopse § 22a Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bew Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V