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1854.07 - Zusatzbericht und -antrag der vorberatenden Kommission
vor dem Kantonsrat zu vertreten hat. Dass der Regierungsrat dafür nicht in Frage kommen kann, ergibt sich daraus, dass ihm ge- mäss § 4 des Ombudsgesetzes das Recht zusteht, dem Budget der Ombudsstelle nicht
1852.06 - Antrag der Begleitkommission Pragma
Prüfung der Budgets, der Leistungs- aufträge, des Rechenschaftsberichts und der Jah- resrechnung teilen sich die Mitglieder in die Arbeit, bevor sie zur Beratung zusammentreten. 1. Budgets des Staates und seiner mehr als Fr. 100'000 oder wieder- kehrend um mehr als Fr. 20'000 beein- flussen. 2 Sie verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen der Regierung und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit
1852.01c - Beilage 3
erfolgt für die ganze Amtsdauer. 3 Bei der Prüfung des Rechenschaftsberichtes und der Rechnung teilen sich die Mitglieder in die Arbeit, bevor sie zur Beratung zusammentreten. 3. sie prüft den Rechenschaftsbericht Prüfung der Budgets, der Leistungs- aufträge, des Rechenschaftsberichts und der Jahresrechnung teilen sich die Mitglieder in die Arbeit, bevor sie zur Beratung zusammentreten. Seite 6/6 § Titel Geltendes Recht
1672.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
ab, so hat die Gemeinde 100% der Kosten zu tragen. 4 unverändert. § 36 Abs. 2 und 3 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt die Gemeinde tz) vom 21. Oktober 19761) wird wie folgt geändert: § 6ter Abs. 4 (neu) und 5 4 Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonderschulung eines oder mehrerer Kinder in einer Klasse ergeben, kann die
1672.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ab, so hat die Gemeinde 100% der Kosten zu tragen. 4 unverändert. § 36 Abs. 2 und 3 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt die Gemeinde tz) vom 21. Oktober 19761) wird wie folgt geändert: § 6ter Abs. 4 (neu) und 5 4 Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonderschulung geistig be- hinderter Kinder in einer Klasse ergeben, kann die
1672.14 - Antrag von Christina Huber Keiser, Erwina Winiger, Arthur Walker und Beatrice Gaier zur 2. Lesung
des Lehr- personalgesetzes folgenden Antrag: § 6ter Abs.4 des Lehrpersonalgesetzes Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonderschulung eines Kindes in einer Klasse erge- ben, kann die Klassenlehrperson Gesprächen, Berichttätigkeit, usw. hat“ (Vorlage Nr. 1672.12 - 13390, S. 1). Dieser Aufwand ergibt sich pro Kind und deshalb soll die Entlastungsstunde auch pro Fall ge- sprochen werden. Angesichts der
1724.3b - Beilage 2
Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeistrafgesetz vom 26. Februar 1981 (BGS 311.1) 1984.7 - 13759 Synopse § 22a Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bew Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V
1784.1 - Interpellationstext
ein Stein des Anstosses geworden. Besonders gross ist die Fragwürdigkeit von Riesenbezügen, wenn es sich um Unternehmen handelt, in denen die öffentliche Hand einen hohen Anteil oder einen grossen Einfluss einer Demokratie, die immerhin auf dem formalen Grundsatz der Gleichheit baut? 3. Wie entwickelten sich die Entschädigungen der Geschäftsleitung und des Bankrates in den letzten Jahren? Wurden Boni ausbezahlt
1864.1 - Interpellationstext
Dabei stützt sich das Gericht auf Art. 190 der Bundesverfassung, welcher Bundesgesetze für das Bundesgericht als massgebend bezeichnet. Dies gilt ebenfalls für kantonale Gesetze, welche sich von entsprechenden
1878.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Planung oder Realisierung. Wegen der klaren, bereits im Bun- desgesetz festgelegten Kompetenz erübrigt sich die Schaffung einer zusätzlichen kantonal- rechtlichen Gesetzesgrundlage, die die kollektive Unterbringung mit zeitli- chem Aufwand von 4 bis 6 Wochen für einen Notfall hergerichtet werden. Die Anlage eignet sich jedoch nicht für einen dauernden Verbleib, sondern ist nur im Notfall in Betrieb zu neh- men. 4. betriebsbereit gemacht werden können. Sollte ein solcher bewaffneter Konflikt, der gemäss Sicherheitsexperten in absehbarer Zeit ausgeschlossen sei, eintreten, können allenfalls mit Asylbewerbern belegte

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