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1904.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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216.71) bei der Kanzlei des Kantonsgerichtes angesiedelt ist. Die hier zu beratende Vorlage bezieht sich auf den Kantonsratsbeschluss betreffend Bildung einer Kommission für die Gleichstellung von Frau und diskutiert, dass dies beim Kantonsrat und in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken könnte, dass sich die Stawiko einer Diskussion zum Thema Chancengleichheit von Frau und Mann verwehre. Dies ist überhaupt einzutreten. Falls der Kantonsrat Eintreten beschliessen sollte, würde die Stawiko aus finanzieller Sicht klar die Vorlage des Regierungsrates favorisieren. Hinweis: Falls der Kantonsrat den Antrag Nr. 1904
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1904.4 - Antrag der Kommission
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Aufgaben 1 Die Fachstelle fördert grundsätzlich die Chancengleichheit von Frau und Mann und setzt sich für die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes ein. 2 Die Fachstelle hat namentlich Projekte und Massnahmen. Sie erteilt Teilaufträge an geeignete bestehende Institutionen und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten. Sie arbeitet dabei mit inte- ressierten Kreisen, Org
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1904.6 - Antrag der Kommissionsminderheit
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Aufgaben 1 Die Fachstelle fördert grundsätzlich die Chancengleichheit von Frau und Mann und setzt sich für die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes ein. 2 Die Fachstelle hat namentlich Projekte und Massnahmen. Sie erteilt Teilaufträge an geeignete bestehende Institutionen und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten. Sie arbeitet dabei mit inte- ressierten Kreisen, Org
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1920.1 - Motionstext
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Fach- behörde und kein politisches Gremium. Dies äussert sich auch in einer gewissen Praxisferne. Ganz allgemein entsteht der Eindruck, dass sich der Bildungsrat zuviel um Konzepte und zu- wenig um Inhalte
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1984.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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verlangt von Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- Pauschale fest. Der Kostenersatz für die polizei- lichen Leistungen gemäss Absatz 3 Bst. f richtet sich nach dem für die Be- nützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif. 5 Die Polizei stellt
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2037.7 - Antrag von Daniel Eichenberger zur 2. Lesung
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kann. - Kostendämmende Wirkungen können grundsätzlich nur erzielt werden, wenn die Zuger Pa- tienten sich möglichst innerhalb des Kantons stationär behandeln lassen und hier ein gutes Preis-Leistungsverhältnis Leistungserbringer im übrigen einen Anreiz, keine Überkapazitäten bei den Betten aufzubauen, weil sich eine Auslastung durch verlängerte Aufenthaltszeiten der Patienten eben nicht mehr lohnt. 300/sk
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1910.1 - Motionstext
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auch, welche Konsequenzen eine Verletzung des Kommissionsgeheimnisses nach sich zieht. Aufgrund des Sachzusam- menhanges drängt sich eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung des Kantonsra- tes auf
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1918.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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bemessen werden, als für Personen mit Wohnsitz ausser- halb des Kantons oder der Gemeinde, sofern sich aus der Benützung durch Ausserkanto- nale oder Aussergemeindliche höhere Kosten ergeben oder die hier erwähnte Gebührenpflicht die natürlichen und juris- tischen Personen betrifft. Die Stawiko hat sich erkundigt, ob auch Institutionen wie der Kanton oder die Gemeinden Gebühren entrichten müssen, z.B
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1936.2 - Antrag des Regierungsrates
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Zugerland Verkehrsbetriebe AG § 1 1 Der Kanton beteiligt sich zu mindestens 50 % am Aktienkapital der Zugerland Verkehrsbetriebe AG. 2 Die Gemeinden können sich am Aktienkapital der Zugerland Verkehrs- betriebe
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1949.1 - Postulatstext
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die Auffassung der KdK, dass die beschlossene Haus- haltsneutralität einzuhalten sei. Hingegen wehrt sich die FDP dagegen, dass nun wieder mit ei- nem überbordenden Verwaltungsapparat dieser Betrag derart über die afrikanische Fauna kennt, ein treffender Vergleich zu sein. Die Haushaltsneutralität lässt sich theoretisch dadurch erreichen, dass der Bund pro Jahr 100 Millionen Franken mehr einzahlt. Eine andere