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2066.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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seines Berichtes weist der Regierungsrat darauf hin, dass bereits Gesuche vorliegen würden, welche sich auf die bisherige Rechtsgrundlage stützten. Der Aufwand dafür wird mit rund 1.0 Mio. Franken angegeben Franken festzusetzen und die Laufzeit bis spätestens Ende 2012 zu beschränken. Die Argumente dazu finden sich in Kapitel 2 Eintre- tensdebatte. � Der Antrag wird mit 5 Ja- zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltung angenommen
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2073.2 - Antrag des Regierungsrates
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n. 2 Nutzerinnen und Nutzer von staatlich geförderten Sprach- und Integra- tionskursen beteiligen sich angemessen an den Kurskosten. § 10 Sprachliche Frühförderung 1 Die Einwohnergemeinden gewährleisten mit Integrationsmassnahmen für Erziehungsberechtigte ergänzen. 3 Erziehungsberechtigte beteiligen sich angemessen an den Kurskosten gemäss Abs. 1 und 2. § 11 Beratung 1 Der Kanton gewährleistet für die familienergänzende Kinderbetreuung, Freizeitangebote und Vereine sowie die Institutionen der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens (allgemeine Integrationsförderung). 2 Die spezifische Integrationsförderung
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2082.2 - Antrag des Obergerichts
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2) beschliesst: § 1 Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2013 – 2018 aus neun Mitgliedern im Vollamt zusammen. § 2 Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2013 – 2018 aus vier Mit- gliedern
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2487.1 - Interpellationstext
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Die Sozial- und Polizeidirektoren der Kantone hätten dieser zusätzlichen Aufnahme zugestimmt und sich bereit erklärt, diese Flüchtlinge in ihren Kantonen unterzubringen. Ich gelange mit folgenden Fragen verteilt? 8. Was kosten sie den Steuerzahler des Kantons Zug pro Jahr (Kosten Kanton)? 9. Wie hat sich die Anzahl Asylanten im Kanton Zug seit Januar 2012 bis heute verändert? 10. Wie ist die Anzahl der
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2486.1 - Motionstext
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um bestehende Arealbebauungspläne und Bebauungs- pläne aufzuheben. Begründung: In der Praxis lässt sich leider immer wieder feststellen, dass das Bauanzeigeverfahren in allen Zuger Gemeinden unterschiedlich bürgerfreundl i- ches Instrument sein, dessen Anwendung selbstverständlich wird. Bauherren sollen sich nicht die Frage stellen müssen, ob sie ein Vorhaben anzeigen sollen, oder ob sie dadurch Gefahr laufen
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2481.1 - Motionstext
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Friedensrichter- und Betreibungsämter je einzeln zu zählen. Diese Ausweitung der Visitationspflicht hat sich materiell nicht aufgedrängt und ist auch nicht zielführend. Diejenigen Stellen, die einer direkten regelmäss ig und umfassend durch die Justizprüfungskommission visitiert werden. Dabei handelt es sich um die Ombudsstelle, die Datenschutzstelle, das Verwaltungsgericht und das Obergericht. Bei allen dem Obergericht anlässlich deren Visitationen jeweils vertieft bespricht. Staatspolitisch und aus Sicht der durch den Kantonsrat auszuübenden Oberaufsicht zentral ist, dass diejenigen Stellen, die keiner
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2495.1 - Petitionstext
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für Studierende aus dem Grossraum Zürich für Weiterbildungsangebote schlechter erreichbar und kann sich kaum als Standort für Finanzweiterbildung profilieren. • Die Infrasü-uktur von Rotkreuz ist gegenüber id der Hochschule Luzern haben die folgenden 408 ehemaligen und aktuellen Studierendenden des IFZ sich ausdrücklich bereit erklärt, diese Petition zu unterstützen: Korrespondenzadresse: Dr. Leo Granziol
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2525.2 - Antwort des Regierungsrats
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diesem Ort besonders auffällt. Es ging nicht darum, die Littering-Situation so abzubilden, wie sie sich am Morgen auf den W e- gen und Wiesen präsentiert. Ebenso wenig sollte ein bestimmter Aufenthaltsbereich se oder Überreste von Raucherwaren wegwirft oder dort liegen lässt, erfüllt? Nein. Schuldig macht sich gemäss § 5 Abs. 1 des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG; BGS 312.1), wer unbefugt Kleinabfälle wegwirft Präventionsaktion mit perm a- nenter Bewachung des Abfalls? Falls ja, wie wird die Bewachung des Abfalls sicherg estellt und erachtet der Regierungsrat eine entsprechende Bewachungsaktion als verhä ltnismässig
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2484.1 - Interpellationstext
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sozial benachteiligter Familien mit Kindern im Alter von 1,5 bis 3 Jahren kommuniziert. Hierzu stellen sich wegen der vorerwähnten Ausgangslage folgende Fragen: 1. a) Welches sind die bundesrechtlichen Vorschriften Dienst mit der Umsetzung des Programms „schritt:weise“ für 4 Jahre beauftragt. Wie hoch beziffern sich a) die Bundeseinnahmen und wie lange sind sie zugesichert? b) der Mitteleinsatz des Kantons (Voll
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2485.1 - Interpellationstext
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dieses am 10. Mai 2014 in Kraft trat. Unter www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/oeffentl ich finden sich für die Öffentlichkeit weitere Informationen. Fragen: 1. Die Regierung wird eingeladen, bei den in amtlichen Dokumente e. Schätzung des Aufwandes zur Behandlung der Gesuche f. Erhobene Gebühren 2. Wie hat sich die Umsetzung in den vergangenen Monaten seit dem Inkrafttreten am 10. Mai 2014 im Generellen gestaltet