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2553.7 - Anträge der CVP-Fraktion zur 2. Lesung
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und dafür die Verantwortung trägt. Der künftige Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von einem Verwaltungsrat einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, der das herung Zug zur Kenntnisnahme sowie die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der Gebäudever- sicherung Zug zur Genehmigung Kenntnisnahme. 3. § 6 Abs. 2 Bst. f und i 2 Der Verwaltungsrat f) genehmigt
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1583.1 - Motionstext
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Sanierung belasteter Schiessanlagen. Im Laufe der jahr- zehntelangen Nutzung solcher Anlagen haben sich im Bereich der Kugelfänge grosse Mengen von Geschossresten angesammelt. Deshalb sind die Kugelfänge Zug Gelder der öffentlichen Hand dafür nicht aufgewendet werden, aber NFA Nehmer Kantone wie Luzern sich eine solche Praxis leisten. __________ 300/sk
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1601.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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leivorsteher des Verwaltungsgerichts, Herr Aldo Elsener. Nachfolgender Kommissionsbericht gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Schlussabstimmung und Antrag diese Beschwerden bereits bisher von der für- sorgerechtlichen Kammer bearbeitet. Insofern handelt es sich bei dieser Änderung lediglich um eine Nachführung der Geschäftsordnung. Die Justizprüfungskommission
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1575.1 - Interpellationstext
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eine ganze Reihe von Formulierungen enthält, welche kaum mehr verstanden werden. Eusebius Spescha hat sich schon vor zwei Jahren nach dem Willen der Regierung erkundigt, eine Totalrevision der Verfassung an 12473 3. Wenn Nein: Welche Gründe führen zu diesem Nein? Hat der Regierungsrat vor seinem Entscheid sich die Zeit genommen, die geltende Verfassung gründlich zu lesen? Ist der Regierungsrat nicht auch der
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1604.1 - Interpellationstext
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Asylbewerber bei sich beherbergt und versteckt hat, der die Schweiz hätte verlassen müssen? 4. Erachtet es die Regierung als sinnvoll, eine Person mit der Asylfürsorge zu betrauen, welche sich zumindest vor
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1610.1 - Interpellationstext
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abzuhalten. Aufgrund der engen zeitlichen, kurzfristigen und unklaren Umsetzung der beiden Gesetze stellen sich verschiedene Fragen und ich bitte den Regierungsrat um deren Beantwortung. 1. Auf welchen Zeitpunkt Jahr 2008 vollumfänglich zu verzichten? 5. Wenn die Frage 4 mit einem Nein beantwortet wird, könnte sich der Regie- rungsrat vorstellen, die im Jahre 2008 effektiv beanspruchten Leistungen in re- duzierter
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1629.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verbindlichen Motionsauftrag erfülle, obwohl er damit nicht einverstanden sei. Die Änderungen würden sich insbesondere in landwirtschaftlichen Ge- genden negativ auswirken. Die vorberatende Kommission hat Bericht Nr. 1629.3 - 12702 mit 13 Ja- zu 2 Nein-Stimmen zugestimmt. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko ist sich bewusst, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung in erster Linie ein politisches Signal gesetzt
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2571.1 - Interpellationstext
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tragen am Behördenentscheid mi t. Mit diesem Entscheid wird eine familienfremde Person ermächtigt, sich um familiäre Fragen und Anliegen zu kümmern. Dabei wird versucht, die Kooperation mit den Betroffenen November 2015 sollen neu 80 Dossiers auf ein 100%-Pensum Sozialarbeit gerechnet werden. Wie lässt sich diese Steigerung be- gründen und gibt es fachliche Argumente dazu? 4. Welches sind die Qualitätskriterien
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2735.1 - Interpellationstext
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Tankan- lage in Rotkreuz (Vorlage 2306) und der Interpellation SBB-Güterzüge (Vorlage 2442) drängen sich auch aufgrund aktueller Ereignisse (Entgleisungen in den Bahnhöfen Luzern und Bern) sowie gestützt Finden allenfalls zusätzliche Abklärungen an neuralgischen Orten im Kanton Zug statt und/oder drängen sich Sofortmassnahmen auf? Welche allenfalls? 4. Welche konkreten Massnahmen (vielleicht als Konsequenz verschiedene Fragen zum Zustand im Kanton Zug auf. Wenn auch gleichzeitig betont wird, dass die Sicherheit jederzeit gewährt sei, so ersuche ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie
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2736.10 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 48 Abs. 2a
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in der konkreten Umsetzung unterstützen zu können. Es eröffnet neue Perspektiven für Gebiete, die sich für e i- ne dichtere Besiedlung als heute eignen. In der Kombination mit der Anwendung im Rahmen von Aussenräumen und Seite 2/2 2736.10 - 15651 zum anderen ist mit der Bauverpflichtung klar, dass es sich um ein Gebiet mit hohem Ent- wicklungsdruck handelt. Der Sinn eines Bebauungsplanes ist es ja, innert von Bebauungsplänen können echte Mehrwerte aus städtebaulicher, aber auch freiräumlicher Sicht geschaffen werden und erst noch Platz für mehr Menschen geschaffen werden. Wir b e- grüssen das Instrument