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2740.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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prüfen, ob die Arbeitslast auch ohne diese Unterstüt- zung bewältigt werden kann. Falls die Fallzahlen sich im Rahmen des Vorjahres bewegen, sol l- te dies ihrer Ansicht nach machbar sein. Die Ombudsstelle diesem Hintergrund zu sehen. Auch wenn der Erfolg der Arbeit der Ombudsstelle nicht messbar ist, lässt sich aus den im Tä- tigkeitsbericht beschriebenen Fällen schliessen, dass ihre Dienstleistung in manchen
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2746.1a - Beilage (fällige Vorstösse)
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(Referenziert mit Vorlage 2488) 24.02.2017 Geplant für KR-Sitzung vom 30.11.2017. Die Motion bezieht sich auch auf Neuausrichtung/Zukunft AIO. Einreichung der Vorlage bis: 30.11.2017 Motion 2494 FD Überweisung die Einwohnerkontrolle 24.02.2017 Geplant für KR-Sitzung vom 30.11.2017. Die Interpellation bezieht sich auch auf Neuausrichtung/Zukunft AIO. Einreichung der Vorlage bis: 30.11.2017 Postulat 2294 SKA Frist schaffen. Um die Interoperabilität der Blaulichtorganisationen mit anderen Kantonen und dem Bund sicherstellen zu können, wird der Kanton Zug nicht umhinkommen, diese Technologien zu übernehmen, umso mehr
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2556.1 - Interpellationstext
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Bund die Kantone we- gen der Flüchtlingskrise zu vorsorglichen Massnahmen auf. Die Kantone sollten sich vorberei- ten für den Fall, dass die Asylzahlen innert kurzer Zeit explodieren. Möglicherweise seien seien die Kantone dann angehalten, Sofortmassnahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen: 1a. Gibt es im Kanton Zug ein ziviles Notfallkonzept, mit dem auf eine mögliche plötzliche Flü
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2557.1 - Antwort des Regierungsrats
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Ein Immissionsschaden aufgrund des zu ho- Seite 2/2 2557.1 - 15030 hen Stickoxidausstosses lässt sich aufgrund des zu geringen Marktanteils der betroffenen Fahrzeuge weder eruieren noch in Franken beziffern möglichst keine unnötigen Bürden aufzuladen. (Diese sind Opfer eines Betruges) Der Kanton Zug wird sich an die Entscheide und die verfügten Massnahmen des ASTRA ha l- ten. Eine Nachrüstung der Fahrzeuge Ausmass der Manipulationen und des effektiven Schadens klar ist. In einem ersten Schritt muss aber sichergestellt werden, dass die betroffenen Fahrzeuge der kantonalen Verwaltung auf Kosten des Herstellers
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2563.1 - Interpellationstext
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Einführung: Das Strandbad Zug benötigt einen neuen Sprungturm. Die Kosten für das erste Projekt beliefen sich bereits auf 300’000 Franken. Dieses Projekt wurde durch den Kanton, als Eigentümer des Sees, abgelehnt Zustimmung zu stossen. Allerdings sind die Kosten des Projekts um ca. 67% gestiegen und insgesamt h a- ben sich 5 Ämter plus das BfU mit dem Sprungturm befasst. Massnahmen wie zwei Streichpfosten, damit der Bademeister
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2565.0 - Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Wortlaut
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verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er einem Initiativbegehren beitrete oder nicht beitrete bzw. sich als Stimmberechtigter einen solchen Vorteil versprechen oder geben lässt, wer unbefugt an einem I Zug; Fabienne Widmer, Lerchenfeld 10, 6343 Rotkreuz Der Kanton Zug und die Einwohnergemeinden setzen sich aktiv für die Schaffung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum ein mit der Zielsetzung, dass bis
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2565.2b - Beilage 2: Unterschriftenbogen
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verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er einem Initiativbegehren beitrete oder nicht beitrete bzw. sich als Stimmberechtigter einen solchen Vorteil versprechen oder geben lässt, wer unbefugt an einem I Zug; Fabienne Widmer, Lerchenfeld 10, 6343 Rotkreuz Der Kanton Zug und die Einwohnergemeinden setzen sich aktiv für die Schaffung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum ein mit der Zielsetzung, dass bis
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2568.2 - Antwort des Regierungsrats
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g der zuständigen O r- gane der einzelnen Betriebe. Im Fall der Zuger Kantonsspital AG handelt es sich dabei um den Verwaltungsrat. Der Kanton ist dort mit einem eigenen Vertreter präsent. Im Einklang problematisch, wenn das Zuger Kantonsspi - tal/Baar, welches mit Geld der öffentlichen Hand gebaut wurde, sich nun als Konkurrent der Zuger Apotheken und Drogerien betätigt? Das Kantonsspital bezahlt für die
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2682.1 - Postulatstext
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was zu immer neuen Leistungsüberprüfungen und Entlastungsmassnahmen führt. Gleichzeitig hält man sich in den Nehmerkantonen vornehm zurück und schweigt zu diesem offensichtlichen Missverhältnis, obwohl
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2691.1 - Motionstext
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des Regierungsrats sind für die Zuger Öffentlichkeit von gros- sem Interesse. Insbesondere müssen sich Medien und Öffentlichkeit im Hinblick auf eine allfäl- lige Wiederwahl über die Arbeitsweise des Ausübung ihres Amts machen. 3 Der Zugang zu den amtlichen Dokumen- ten des Regierungsrats richtet sich nach der Gesetzgebung über das Öffentlich- keitsprinzip der Verwaltung (Öffentlich- keitsgesetz).