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2697.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
arung. Die Beurteilung der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspruchverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ist, dass es sich um eine Verwaltungsvereinbarung handelt, für de- ren Abschluss
2723.1 - Interpellationstext
alte, aber sich nach wie vor in Top-Zustand befindliche Abfallkübel (siehe untenstehende Bilder, obere Reihe) durch neue (s iehe untenstehende Bilder, untere Reihe) er- setzt wurden, drängen sich Fragen auf
2723.2 - Antwort des Regierungsrats
war unbestrittenermas- sen gegeben und der Mitteleinsatz in diesem Umfang verhältnismässig. Man will sich kaum vorstellen, welche Vorwürfe dem Kanton gegenüber im Brandfall erhoben worden wären, hätte er von Fluchtwegen, was insofern beim Trakt 5 zu Kosteneinsparungen führen wird. Daraus erhellt, dass sich vorliegend mit dem Ersatz der Ab- fallkübel in den Fluchtwegen und deren Einsatz im Trakt 5 eine bisherigen Abfallkübeln zu sam- meln. Um der Sorgfaltspflicht als Werkeigentümer nachzukommen und eine sichere Benutzung der vertikalen Fluchtwege im Brandfall gewährleisten zu können, hat das Hochbauamt die
282.1 - Motionstext
topo- graphisch schwierigen Gelände Schwierigkeiten und entsprechen- de finanzielle Aufwendungen mit sich bringen würde. Zufolge eines ausgewiesenen Bedürfnisses wurden diese Radstrecken gleichwohl in den Hinweis auf'die bereits 1984 bekannten Schwierigkeiten weiter hinausge- schoben werden. Sollte es sich im Zuge der Planung zeigen, dass topographische Schwierigkeiten nicht mit vernünftigen Auf- Wendungen Angriff genommen wurden. Dies, obgleich die Nachfrage nach Rad- strecken, und das Bedürfnis nach einer sicheren Radverbindung ins Tal seit Erlass des Richtplans stark angestiegen sind. Die Realisierung dieser
2747.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Kantons Zug zu integrieren. Auch im Berichtsjahr war die Datenschutzstelle stark ausgelastet. Dies zeigt sich auch darin, dass bestimmte vom Gesetz vorgeschriebene Aufgaben wie z. B. proaktive Datenschutzkon- Datenschutzbeauftragte möchte an dieser Stelle die Kantonsrätinnen und Kantonsräte wie- derum ermuntern, sich bei Datenschutzanliegen oder -fragen ungeniert – auch unverbindlich und informell – an die Datens Daten- Seite 2/3 2747.2 - 15469 schutzbeauftragte daran, gemeinsam mit der federführenden Sicherheitsdirektion den Revis i- onsbedarf des kantonalen Datenschutzgesetzes im Detail zu prüfen. Die Datens
2748.1 - Interpellationstext
entlasten? 3. Wie viele Park+Ride- bzw. Bike+Ride-Anlagen stehen derzeit zur Verfügung und wo befinden sich diese? 4. Plant der Regierungsrat die Realisierung von neuen P+R-Anlagen bei nachfolgenden Autoba werden weitere Standorte für P+R-Analgen evaluiert? Wenn nein, wa- rum nicht? Wenn ja, wo befinden sich diese und bis wann sollen diese realisiert we r- den? Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung Bike + Ride (Umsteigen vom Velo auf ÖV) Dazu folgende Fragen an den Regierungsrat: 1. Wie wurde aus Sicht der Regierung das vorgängig erwähnte Konzept bisher umge- setzt? 2. Erachtet der Kanton die Modelle
2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
Monate beträgt. § 52a Verfahren 1 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes regeln, richtet sich die Wahl des Kantonsrats nach den §§ 1–23 sowie den §§ 29–52 dieses Gesetzes. Ausgenommen sind die die §§ 46–49. 1 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen (§§ 52b–52f) nichts anderes regeln, richtet sich die Wahl des Kantonsrats nach den §§ 1–23 sowie den §§ 29–52 die- ses Gesetzes. Ausgenommen sind die Versuche zur elektronischen die elektronische Stimmabgabe bewilligen, wenn die technischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Er kann die Stimm- und Wahlzettel den
1591.2 - Antrag des Obergerichts
Kammern bestehen aus je drei Mitgliedern. 3 Die Aufgaben der Abteilungen und Kommissionen ergeben sich aus den Prozessgesetzen. Die 2. Zivilabteilung ist zuständige Beschwerdeinstanz und obere Aufsichtsbehörde weisungsberech- tigt. 3 Die übrigen Aufgaben der Rechnungsführer bzw. der Rechnungsführe- rinnen richten sich nach einem Pflichtenheft. II. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Zug, 18. September
1630.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
aus dem Infrastrukturfonds (dringende und baureife Pr o- jekte des Agglomerationsverkehrs) ergeben sich Kosten für den Kanton Zug von rund 13,65 Millionen Franken. Davon wurden bereits 965 000 Franken über Lindenpark und Walchwil schliesst mit Brutto-Kosten von rund 27,3 Millionen Franken 1 und gliedert sich wie folgt auf die einzelnen Teilprojekte: - 3. Gleis Zug - Baar Lindenpark Fr. 13 737 848.40 - Haltestelle
1632.1 - Interpellationstext
Sicherheit» stimmt nur bedingt. Schlecht abgeblendete oder zu helle Lampen blenden: Das Auge adaptiert sich an das helle Licht. Durch die Adaptation wird der Nebenraum schlechter erkennbar. Dies vermindert Zusammenhang beschäftigen uns folgende Fragen und wir bitten den Re- gierungsrat um Beantwortung: 1. Ist sich die Regierung bewusst, dass Lichtbenützung mit Lichtverschmutzung einhergehen kann? 2. Ist die Regierung

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