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1630.8 - Bericht und Antrag der Staatwirtschaftskommission
Beitrag von 980 000 Franken zur Abgeltung der Investit ions- Folgekosten während 25 Jahren. Der Bund hat sich mit 50 Prozent an den Baukosten beteiligt, sodass der benötigte O bjektkredit für den Kanton ebenfalls Millionen Fran- ken abgerechnet werden müssen. Auf Seite 3 des regierungsrätlichen Berichtes finden sich die Detailzahlen. Daraus geht hervor, dass der anteilige Objektkredit um insgesamt 5,0 Millionen Franken
1671.1 - Interpellationstext
at deshalb folgende Fragen: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zu den oben erwähnten Forderungen der Umweltver- bände? 2. Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für ein neues und modernes Konzept
1681.1 - Motionstext
wird. Vielmehr müssen die nöti- gen Lehren aus dieser Affäre gezogen werden, damit die Gefahr, dass sich Ähnliches innerhalb der kantonalen Verwaltung wiederholt, vermindert wird. Die Regierung hat den Medien
1704.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2009
fahren kann die Bürgergemeinde höchstens kostendeckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen ngsverfahren kann der Kanton höchstens kostende- ckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen
1704.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
fahren kann die Bürgergemeinde höchstens kostendeckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen ngsverfahren kann der Kanton höchstens kostende- ckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen
1573.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
Kanton und die Stadt Luzern sich an der Finanzierung des Bauvorha- bens des Verkehrshauses der Schweiz je mit mindestens 5 Mio. Franken beteiligen; b) die Privatwirtschaft sich an der Finanzierung des B
1573.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Finanzdirektorenkonferenz (ZFDK) empfiehlt den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Zug, sich mit insge- samt 5 Mio. Franken zu beteiligen. Gemäss Verteilschlüssel würden 1.5 Mio. Franken auf Regierungsrat seine gesetzlich geregelten Kompetenzen nicht ausschöpft. Es wäre zu vermeiden gewesen, dass sich zwei Kommissionen und der Kantonsrat mit diesem un- nötigen Antrag beschäftigen mussten. Die Staw
1573.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kanton und die Stadt Luzern sich an der Finanzierung des Bauvorha- bens des Verkehrshauses der Schweiz je mit mindestens 5 Mio. Franken beteiligen; b) die Privatwirtschaft sich an der Finanzierung des B
1573.2 - Antrag des Regierungsrates
Kanton und die Stadt Luzern sich an der Finanzierung des Bauvorha- bens des Verkehrshauses der Schweiz je mit mindestens 5 Mio. Franken beteiligen; b) die Privatwirtschaft sich an der Finanzierung des B
1661.1 - Interpellationstext
sziele, Bil- dungsstandards, Anpassungen der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, ...) stellen sich für die CVP Fraktion folgende Fragen: 1. Wie sieht die aktuelle Situation in den Schulen des Kantons Alter erfolgt im Kanton Zug die obligatorische, freiwillige, faktische Einschu- lung heute? Was ändert sich in dieser Beziehung mit der Umsetzung von HarmoS? Seite 2/2 1661.1 - 12698 4. Die Bildungsdirektorinnen

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