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1559.02 - Antrag des Regierungsrates
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Einnahmen übersteigen. 2 Anspruch, Berechnung und Höhe der kantonalen Ergänzungsleistungen richten sich nach dem ELG, soweit §§ 6 und 7 keine abweichende Regelung vorsehen. § 6 Anspruchsberechtigung 1 Anspruch Durchführungsorganen An- spruchsberechtigten oder Dritten widerrechtlich zugefügt werden, bestimmt sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz2). 1) SR 830.1 2) BGS 154.11 3 4. Abschnitt Lastenverteilung
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1559.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
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Einnahmen übersteigen. 2 Anspruch, Berechnung und Höhe der kantonalen Ergänzungsleistungen richten sich nach dem ELG, soweit §§ 6 und 7 keine abweichende Regelung vorsehen. § 6 Anspruchsberechtigung 1 Anspruch Durchführungsorganen Anspruchs- berechtigten oder Dritten widerrechtlich zugefügt werden, bestimmt sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz1). 4. Abschnitt Lastenverteilung § 14 Ausgaben für
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1559.04 - Ergänzender Antrag des Regierungsrates
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Einnahmen übersteigen. 2 Anspruch, Berechnung und Höhe der kantonalen Ergänzungsleistungen richten sich nach dem ELG, soweit §§ 6 und 7 keine abweichende Regelung vorsehen. § 6 Anspruchsberechtigung 1 Anspruch Durchführungsorganen Anspruchs- berechtigten oder Dritten widerrechtlich zugefügt werden, bestimmt sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz1). 4. Abschnitt Lastenverteilung § 14 Ausgaben für
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1559.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Einnahmen übersteigen. 2 Anspruch, Berechnung und Höhe der kantonalen Ergänzungsleistungen richten sich nach dem ELG, soweit §§ 6 und 7 keine abweichende Regelung vorsehen. § 6 Anspruchsberechtigung 1 Anspruch Durchführungsorganen Anspruchs- berechtigten oder Dritten widerrechtlich zugefügt werden, bestimmt sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz1). 4. Abschnitt Lastenverteilung § 14 Ausgaben für
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1596.1 - Interpellationstext
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durchfüh- ren. Die Annahme, dass ein SlowUp im Kanton Zug auch grossen Anklang finden könnte, lässt sich von folgender Erfahrung ableiten: Am 10. Juni 2007 führte die Gemeinde Hünenberg ein "Sunday bike Event (19.08.07) oder die Monday Skate Night dagegen sind kein Ersatz für ein SlowUp, denn sie richten sich vor allem an sportlich ambitionierte Personen. Auf diesem Hintergrund möchte ich dem Regierungsrat ganisationskomitee (OK) vertreten sein, um die Planung an die Hand zu nehmen und die Durchführung optimal sicher zu stellen? c) Ist der Regierungsrat bereit, im OK oder in einem Patronatskomitee Einsitz zu nehmen
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1597.1c - Beilage 2b
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und -mittel abgestimmt mit der Siedlungsentwicklung einbezieht. Der kantonale Richtplan 2004 befasst sich im Kapitel P mit dem Agglomerationsprogramm. Auf- grund des mittlerweile erarbeiteten Agglomerati Gesamtaufwand der Projekte, welche durch das Agglomerationsprogramm gefördert werden können, beläuft sich auf 784.7 Mio. Franken. Der Bund leistet Beiträge nur an Infrastrukturen. Der Beitragssatz des Bundes geschaffen wird, wel- che als Ansprechpartnerin für den Bund fungiert, die Umsetzung des Programms sicherstellt und die finanzielle Verantwortung übernimmt. Die Trägerschaft schliesst mit dem Bund Leistungsver-
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1643.2 - Antrag des Regierungsrates
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die Entschädigung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bei privaten Gewässern, wenn sich die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der zuständigen Behörde nicht freihändig Ablauf der Konzession auszuführen hat. Sie hält die Konzessio- närin oder den Konzessionär zu Sicherheitsleistungen an; b) erklärt die Behörde den Heimfall bei Wasserkraftwerken spätestens 10 Jahre vor Beendigung von wasserbaulichen Massnahmen 1 Erhebliche wasserbauliche Massnahmen, namentlich der Ausbau, die Sicherung und die Renaturierung in grösserem Umfang sowie wesentliche Bauten und Anlagen beim Unterhalt u
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1643.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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2002 in Risch, 2003 in Zug-Oberwil sowie 2005 und 2007 in Oberägeri. Aufgrund dieser Angaben ergibt sich folgende aktualisierte Finanztabelle: A Investitionsrechnung 2008 2009 2010 2011 Gemäss Budget oder Regierungsrates noch diejenige der vorberatenden Kommission zu übernehmen. Es wurde geltend gemacht, dass sich die bisherige Zuständigkeitsordnung bewährt habe, wie dies auch vom Waldwirtschaftsverband anlässlich
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1704.03 - Antrag des Regierungsrates
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fahren kann die Bürgergemeinde höchstens kostendeckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen ngsverfahren kann der Kanton höchstens kostende- ckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen
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1662.5b - Beilage 2
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeistrafgesetz vom 26. Februar 1981 (BGS 311.1) 1984.7 - 13759 Synopse § 22a Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bew Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V