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2602.3a - Beilage Synopse
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ausreichende Versicherungsdeckung oder eine gleichwertige Sicherheit nament- lich eine Bankgarantie oder Bürgschaft zu erbringen. 2 Erweist sich die Deckungssumme zu einem späteren Zeitpunkt als nicht mehr mehr angemessen, kann die Vollzugsbehörde eine Anpassung anordnen. 2 Erweist sich die Deckungssumme zu einem späteren Zeitpunkt als nicht mehr angemessen, kann hat die Vollzugsbehörde eine Anpassung a
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2607.2a - Konkordatstext
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des Heimfalls. 4 Die Betriebsgesellschaft bezahlt jährlich einen Baurechtszins. Dieser be- rechnet sich jährlich auf der Basis des nominellen Kaufpreises von 18 Mil- lionen Franken nach dem Jahresmittel
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2607.6a - Anhang Konkordatstext
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des Heimfalls. 4 Die Betriebsgesellschaft bezahlt jährlich einen Baurechtszins. Dieser be rechnet sich jährlich auf der Basis des nominellen Kaufpreises von 18 Mil lionen Franken nach dem Jahresmittel
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2607.7a - Anhang Konkordatstext
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des Heimfalls. 4 Die Betriebsgesellschaft bezahlt jährlich einen Baurechtszins. Dieser be rechnet sich jährlich auf der Basis des nominellen Kaufpreises von 18 Mil lionen Franken nach dem Jahresmittel
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2608.1 - Interpellationstext
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Doppelspurausbau in Walchwil verzichtet? Wenn ja, wie sieht dieser aus? b. Wenn nein, besteht die Absicht, sich auf diese Eventualität zeitgerecht - d.h. unverzüg- lich - vorzubereiten? Seite 2/2 2608.1 - 15144 Zugang zur Trasse Zug-Arth-Goldau für Güterverkehr nicht in der Kompetenz der SBB liegt? b. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der von den Beschwerdeführenden angeführten Aussage des Leiters AöV, H.K. Weber
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707.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verursacht wurden und die Begründungen für die Stawiko grundsätzlich nachvollziehbar sind, handelt es sich um eine unerfreuliche und deutliche Kreditüberschreitung, die in ihrer Art einmalig bleiben und nicht Franken für das nur rund ein Kilometer lange Strassenstück sind erheblich. Ein Teil der Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können
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686.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verursacht wurden und die Begründungen für die Stawiko grundsätzlich nachvollziehbar sind, handelt es sich um eine unerfreuliche und deutliche Kreditüberschreitung, die in ihrer Art einmalig bleiben und nicht Franken für das nur rund ein Kilometer lange Strassenstück sind erheblich. Ein Teil der Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können
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935.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bauabrechnung schliesst mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 150'000.-- ab. Diese runde Zahl ergibt sich aufgrund der Rückstellung von Fr. 45'123.95 für Fertig- stellungsarbeiten, die in der Zwischenzeit le zur Prüfung eingereicht. 935.7 - 11903 3 Mehrkosten Die Mehrkosten bei BKP 2 / Gebäude ergaben sich insbesondere infolge der schlechten Altbausubstanz, was zusätzliche statische Massnahmen im gesamten Wilhelmge- bäude als Baudenkmal von lokaler Bedeutung unter kantonalen Schutz gestellt. Gleichzeitig sicherte die Direktion des Innern einen Kantonsbeitrag von 17,5% der beitragsberechtigten Kosten zu, mutmasslich
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948.05a - Beilage
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Berchtold (Kantonsgeometer) und KR Werner Villiger (Kommissionspräsident) Die eingesetzten Beträge setzen sich aus den folgendenen massgebenden Konti zusammen: 1520 31860 „Vermessungsarbeiten Dritter“ bleibt gleich nachher Reduktion bis die Erneuerungen abgeschlossen sind, voraussichtlich 2007, nachher reduziert sich der Betrag auf ca. Fr, 300 000.-- pro Jahr 1520 36626 „Vermessungssubventionen an Private“ fällt weg
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987.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Kindergarten heute ein wichtiger Teil der Schule ist. In verschiedenen anderen Kantonen zeichnet sich ein Trend zur Einführung eines obligatorischen Kindergartenjahres ab. Bereits ein- geführt haben dieses Kindergärten gemäss unseren Ausführungen unter Ziffer 2 bereits heute subventioniert werden, können sich für den Kanton nur im geringen Umfang Mehrkosten ergeben. Dies betrifft Beiträge an Privatschulen