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489.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
verursacht wurden und die Begründungen für die Stawiko grundsätzlich nachvollziehbar sind, handelt es sich um eine unerfreuliche und deutliche Kreditüberschreitung, die in ihrer Art einmalig bleiben und nicht Franken für das nur rund ein Kilometer lange Strassenstück sind erheblich. Ein Teil der Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können
514.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
verursacht wurden und die Begründungen für die Stawiko grundsätzlich nachvollziehbar sind, handelt es sich um eine unerfreuliche und deutliche Kreditüberschreitung, die in ihrer Art einmalig bleiben und nicht Franken für das nur rund ein Kilometer lange Strassenstück sind erheblich. Ein Teil der Stawiko stellte sich die Frage, ob beispielsweise die Schalldämm-Mauer etwas weniger aufwändig hätte erstellt werden können
750.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Nutzung des Umbaues Knoten Lindenplatz geregelt. Die Ge- samtsumme des Gemeindeanteils beläuft sich auf Fr. 643'855.35, was um den Be- trag von Fr. 67'855.35 höher liegt, als in der Kantonsratsvorlage everordnung wurde dem Kanton gutgeschrieben. Die Nettokosten für das vorliegende Projekt belaufen sich demzufolge auf Fr. 1'393'550.35. 3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des
713.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
des regierungsrätlichen Berichtes, errechnet. An den gesamten Bau- und Einrichtungskosten beteiligt sich die ZUWEBE mit diesen 2.1 Mio. Franken sowie durch Übernahme der ungedeckten Kosten von 658'612.- 2003 vom 17. September 2003, die Bauabrechnung zu genehmigen. Die Staatswirtschaftskommission kann sich dieser Meinung an- schliessen. Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g e n wir Ihnen einstimmig
2398.1 - Motionstext
Mai 2014 folgende Motion eingereicht: Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, sich beim Bund mit aller Vehemenz für eine Revision der NFA parallel zur Unternehmens- steuerreform III Zusammensetzung der Steuererträge sowie auf die Berechnung des Ressource npoten- zials für die NFA mit sich bringen. Substantielle Ausfälle bei den Steuereinnahmen sind zu e r- warten, während die NFA-Zahlungen
981.2c - Beilage 3 - allenfalls überprüfbar
Baarburg muss in absehbarer Zeit saniert werden. Der Bund (VA-SA-Fonds) wird sich mit 40 % beteiligen, am Rest müsste sich der Kanton ebenfalls mit 50 % beteiligen. Mit der Aufhebung des KRB vom 16.9.63
2378.3d - Synopse (Lehrpersonalgesetz)
Bildungskommission vom 20. August 2014; Vorlage Nr. 2378.3 (Laufnummer 14877) 4 Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonder- schulung eines oder mehrerer Kinder in einer Klasse ergeben, kann die Lektion für Klassenlehrpersonen auf der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonder- schulung eines Kindes oder mehrerer Kinder in einer Klasse ergeben; d)
2378.3c - Beilage 3 (Entlastung Lehrpersonen)
Kindern der in- tegrativen Sonderschulung Lehrpersonalgesetz (412.31); § 6 ter Abs. 4 Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonderschulung eines oder mehrerer Kinder in einer Klasse ergeben, kann die Altersjahr erfüllt haben Lehrpersonalgesetz (412.31); § 4 Abs. 3 Die Lehrpersonen sind verpflichtet, sich während der Sportwoche für Schullager oder Sporttage zur Verfügung zu stellen. Lehrpersonen, die im
2390.1 - Motionstext
Private Bauherren schätzen deren Vorteile sehr. Bei kantonalen und kommunalen Bauvorhaben beschränkt sich der Einsatz von Holz als Ba u- stoff bisher meist nur für die Erstellung von Provisorien. Der Blick Waldgesetz, wie in Bern oder Luzern, viel mehr zu erreichen ist. Als Orientierungshilfe empfehlen sich untenstehende Gesetze und Verordnungen: Kt. LU: Kantonales Waldgesetz Kt. BE: Kantonales Waldgesetz
2404.1 - Motionstext
e der Gemeinden ist aktuell eine Farce. Es ent- steht zudem unnötiger Verwaltungsaufwand, welcher sich sogar auf die Umsetzung der Mas s- nahme verzögernd auswirken kann. Das Anliegen dieser Motion ist utzes durch sachgerechte Belastungen in ähnlicher Höhe kompensiert werden. In Fachkreisen ist man sich einig, dass der frühzeitigen Erkennung von Kindswohlgefährdu n- gen und dem rechzeitigen Einleiten werden können. - Die Trennung zwischen Entscheidungs-Hoheit und Finanzierung entspricht nicht den Ab- sichten der Zuger Finanz und Aufgabenteilung (ZFA). Dort wurde explizit angestrebt, dass wer die Entscheidung

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