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2823.11 - Antrag von René Kryenbühl und Karl Nussbaumer zur 2. Lesung
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tiefer, da sich dieser Teil in einem angebauten Gebäudeteil befindet und der Gebäudewechsel aus denkmalpflegerischen Überlegungen erfahrbar gemacht werden musste. Diese „Stolperfalle“ verträgt sich nicht mit
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2844.21 - Antrag des Regierungsrats (Revierförsterinnen und -förster)
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2844.21 (Laufnummer 15726) 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer beförsterten Betriebsgemein- schaft zusammenschliessen oder sich vertraglich einem Forstrevier an- schliessen. Die Bewilligung die Erhal- tung aller im Kanton Zug gelegenen Waldungen. Es vollzieht die Waldgesetzge- bung und sichert die Kantonsbeiträge zu, soweit die Zuständigkeit nicht aus- drücklich einer anderen Behörde übertragen
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2845.2 - Antrag des Regierungsrats
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haben den selben Nominalwert. 2 Mindestens ein Drittel des Aktienkapitals plus eine Aktie befindet sich im Eigentum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht veräussern. 3 Die das Aktienkapital regeln die Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger
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2844.70 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (Revierförsterinnen und -förster)
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BGS 931.1 1 [Geschäftsnummer] 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer beförsterten Betriebsge meinschaft zusammenschliessen oder sich vertraglich einem Forstrevier an schliessen. Die Bewilligung
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2859.1 - Interpellationstext
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es Schöneres, als eine Wanderung oder eine Radtour um den Zugersee machen zu können, wenn man sich sicher fühlt. Für eine Vorabklärung erlaube ich mir, folgende Fragen an den Regierungsrat zu stellen: in Walchwil, der Kantonsgrenze zum Kanton Schwyz. Bis zur Kantonsgrenze Zug–Schwyz ist es möglich, sich als Fussgänger oder Radfahrer auf ei- nem gesicherten Weg zu bewegen. Ab der Kantonsgrenze beim Rufibach fehlt ein sicheres Trottoir mit Velostreifen, denn Velofahrer haben es also auch nicht viel einfacher. Die Strasse ist eine schöne, interessante und viel benutzte Strecke. Leider fehlt die Sicherheit für die
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2907.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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an einer Sitzung des Kantonsrats oder einer Kommission tei l- nehmen (§ 5 Abs. 3 GO KR). Weigert sich ein Mitglied des Kantonsrats oder des Regierungs- rats, den Eid oder das Gelöbnis abzulegen, erlischt lenwerte gemäss § 18 Abs. 3 Ziff. 6 GO KR nicht erreicht werden. Seite 2/2 2907.1 - 15897 Somit ergibt sich folgendes Vorgehen: 8. November 2018 Kantonsrat, nur eine Lesung (nicht referendumsfähiger, einfacher
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2908.3a - Synopse
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Kantonsverfassung[BGS 111.1], beschliesst: I. § 1 § 1 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rah- men des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken. 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rah- men des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung
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2914.1 - Motionstext
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er, Zug, hat am 12. November 2018 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, sich bei den Bundesbehörden für die Herausgabe der vom Bundesamt für Statistik schweizweit erhobenen Daten vorstehend bereits erwähnt, zählen dazu vorab die «Kunden» (Schüler, Schülerinnen, Eltern, inklusive sich vororientierende) s owie die Steuern- und Abgabenzahlenden, welche für Erstellung und Betrieb dieser gymnasialen Ausbildung bilden. Die Daten seien zudem wichtig für die Erarbeitung von Massnahmen zur Sicherstellung der Studierfähigkeit. Die Daten zum Studienerfolg von M a- turandinnen und Maturanden nach Gymnasium
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2915.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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arung. Die Beurteilung der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspruchverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ist, dass es sich um eine Verwaltungsvereinbarung handelt, für de- ren Abschluss
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2917.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Ausübung dieses Amtes liegen keine vor. Die Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten eignen sich aus Sicht der JPK beide gleich gut. Walter Annen (CVP) ist seit 2000 Mitglied der Schätzungskommission n haben, aufgefordert, der Kommission bis 25. Juni 2018 mitzuteilen, ob die bisherigen Mitglieder sich für die nächste Amtsperiode wieder zur Wahl stellen bzw. neue KandidatInnen für die Wahl in die S Präsident zur Wahl vorgeschlagen wird. Die von den Parteien vorgeschlagenen neuen Kandidaten erfüllen aus Sicht der JPK die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Besetzung dieses Amtes (vgl. Lebensläufe