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2921.4a - Beilage Notfallkonzept
Bundes ist die ausser- ordentliche Lage im Asylbereich dem Notfall be- grifflich gleichgestellt. - Der sich in der vorgelagerten Phase abzeichnen- de Notfall ist ohne weitere Vorwarnung eingetre- ten. - Der Der Notfall (ausserordentliche Lage) liegt deutlich ausserhalb der vormaligen Prognose und kann sich rasch verändern. - Ein weiteres typisches Element der ausseror- dentlichen Lage ist, dass die Mittel zur gemäss Notfallkonzept Asyl: - Kanton stellt Unterbringung, Be- treuung und Sicherheit der zuge- wiesenen Asylsuchenden sicher - Vollzug Wegweisungen - Verfügt über kantonale Notfallpla- nung - Kant. P
2923.2 - Antwort des Regierungsrats
Kantonsrat Philip C. Brunner hat am 28. Dezember 2018 eine Interpellation eingereicht, in wel- cher er sich nach aufgeschlüsselten gemeindlichen Steuerdaten für die Jahre 2017 und 2018 erkundigt. Er ist an 2017–2018 pro Einwohnergemeinde Die nachgefragten Zahlen 2017–18 inklusive Prozentangaben finden sich in der tabellarischen Darstellung in der Beilage. Für die Ermittlung der Zahlen 2017 und 2018 wurde
2933.1 - Interpellationstext
(Ortsteil Hagendorn/Rumentikon; G e- meindegebiet Cham) zu einem schwierigen Unterfangen wird und sich täglich die Fahrzeuge stauen, um in die Sinserstrasse in Fahrtrichtung Lindencham einbiegen zu können 2018 wie folgt Stellung genommen: «Gemäss der im Bericht verwendeten Verkehrsprognose (UCH) erhöht sich der Verkehr im Abschnitt Untermühle- und Dorfstrasse von 14‘300 DTV im Jahr 2017 auf 16‘000 DTV im genutzt , um auf die Autobahn N4/N14 zu gelangen. Ein grosses und erhebliches Verkehrsaufkommen ist sicherlich dem Freiamt / Aargau zuzuord- nen. Mit dem Bau der Umfahrungsstrasse und Tunnels in Sins, welche
2936.1 - Interpellationstext
werden könnten? Konkret: wurden für den ZVB Hauptstützpunkt Standorte evaluiert (z.B. Göbli), welche sich auch für eine Erweiterung der Kantonssch u- le eignen könnten? 3. Welches Ausbaupotenzial besteht
2951.1 - Interpellationstext
Kantonen, die noch über keine moderne Kantonsgeschichte verfügen. Seit dem frühen 20. Jahrhundert hat sich unser Kanton durch wirtschaftlichen und gesellschaf t- lichen Wandel besonders ausgeprägt verändert diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgen der Fragen: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Forderung nach einer vertieften Auseinanderse t- zung mit der eigenen Geschichte
2954.1 - Postulatstext
Laubaukurve vergrössert und sämtliche gesetzliche Vorgaben gemäss Kanton eingehalten werden, ereigne- ten sich seit Eröffnung der sanierten Strasse mehrere schwere Verkehrsumfälle in und nach dieser Kurve. Die warnen. Sie fordern ihn auf, seine Fahrt zu verlangsamen und seine Aufmerk- samkeit zu erhöhen. Wie es sich zeigt, genügen diese Informationen leider nicht und es veru n- fallen auch ortskundige Fahrer auf
2956.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
«reinen» Beitritts -Kantonsratsbeschluss und eine Teilrevision des AusbG aufzuteilen sei. Angesichts der sich klar abzeichnenden Mehrheiten für eine Streichung der Fremdänderungen gab es dann aber keinen Antrag stünde, die Vorlage aufzuteilen, falls die Fremdänderungen enthalten blieben. Die Kommission sprach sich ohne Enthaltung mit 10:2 Stimmen für Eintreten aus. 2956.3 - 16131 Seite 3/3 4. Detailberatung Der der Kantone insgesamt, weil es eine Harmonisierung des Stipendienwesens auf Bundesebene auf lange Sicht unwahrscheinlicher mache. Die mit dem Beitritt zusammen beantragten Gesetzesänderungen gem. Ziff.
2956.2 - Antrag des Regierungsrats
befindet sich am zivilrechtli- chen Wohnsitz der Eltern oder am Sitz der zuletzt zuständigen Vormundschafts- behörde. 1 Der stipendienrechtliche Wohnsitz eines Bewerbers befindetbestimmt sich am zivil
2870.1 - Motionstext
Ressourcenpotentials herangezogen wird. Begründung: Mit einer Anpassung des NFA-Beteiligungsmodells lässt sich das strukturelle Defizit des Kan- tons nachhaltiger beseitigen als mit einer zeitlich befristeten sind von CHF 111 Mio. im Jahre 2007 auf heute rund CHF 340 Mio. angestiegen. Die Gemeinden beteiligen sich mit einem Betrag von 6 % des Ka n- tonssteuerertrages am NFA. Wie die nachfolgenden Zahlen eindrücklich
2884.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
deren Institutionen innerhalb der Direktionen durch (Beilage). Die nachfolgende Grafik zeigt auf, wie sich die interkantonalen Vereinbarungen und Konferen- zen auf die Politikbereiche verteilen. Die anzahlmässig eingeht. Die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ist klar im Interesse des Kantons Zug. Es handelt sich ausnahmslos nicht um einseitige Zahlungen, sondern der Kanton Zug erhält dafür jeweils eine Gegenleistung

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