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1250.2 - Antrag des Regierungsrates
erbringen. 3 wie bisher Abs. 2 4 Die Direktion für Bildung und Kultur setzt eine Kommission ein, die sich mit der Allgemeinen Weiterbildung befasst. II. Das Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom Kanton angeordnet sind, vom Kanton übernommen. 2 Der Kanton unterstützt die Institutionen, die sich der Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten widmen. III. Das Gesetz über die Ausrichtung 1 Der Kanton fördert und koordiniert den Jugendschutz und die Jugend- förderung. 2 (neu) Zur Sicherstellung der Professionalität und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden
1250.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
erbringen. 3 wie bisher Abs. 2 4 Die Direktion für Bildung und Kultur setzt eine Kommission ein, die sich mit der Allgemeinen Weiterbildung befasst. II. Das Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom Kanton angeordnet sind, vom Kanton übernommen. 2 Der Kanton kann Institutionen unterstützen, die sich der Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten widmen. III. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz 34 Jugendförderung und Jugendschutz 1 Der Kanton koordiniert die Jugendförderung. 2 (neu) Zur Sicherstellung der Professionalität und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden
1250.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
erbringen. 3 wie bisher Abs. 2 4 Die Direktion für Bildung und Kultur setzt eine Kommission ein, die sich mit der Allgemeinen Weiterbildung befasst. II. Das Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom Kanton angeordnet sind, vom Kanton übernommen. 2 Der Kanton kann Institutionen unterstützen, die sich der Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten widmen. III. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz 34 Jugendschutz und Jugendförderung 1 Der Kanton koordiniert die Jugendförderung. 2 (neu) Zur Sicherstellung von Professionalität und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden
1281.1 - Motionstext
zu einem ungleichen Wettbewerb. Um diese Ungerech- tigkeit zu verhindern und solche Firmen, welche sich an die Vereinbarungen des GAV oder der paritätischen Kommissionen halten zu schützen, sind Firmen Gesetzesbestimmung reicht jedoch für einen wirkungsvollen Schutz nicht aus. Das Entsendegesetz richtet sich einmal nur an ausländische Arbeitgeber, nicht jedoch an Inländische. Zudem können beide Sanktionen
1287.1 - Motionstext
g. Der Regierungsrat kann beauftragt werden, eine bestimmte Massnahme zu treffen. Hier handelt es sich um ein vorbereitendes Rechtsgut- achten zu einem Geschäft in der Kompetenz des Kantonsrates, was gemäss führte das Bundesgericht unter anderem historisch gewachsene Strukturen an. Der Regierungsrat bezieht sich auf diese Begründung, dass er im Kanton Zug die Grösse der Wahlkreise nicht ändern will. Wir haben
1210.1 - Interpellationstext
welchen Mehrkosten ist zu rechnen? 2. Wer ist verantwortlich für das sich abzeichnende Desaster? Wurden Mass- nahmen eingeleitet, dass sich solche Vorfälle bei künftigen Projekten (Zentral- spital) nicht mehr Strafanstalt betroffen? 5. Gemäss einem aktuellen Zeitungsbericht weist der Neubau in Bezug auf die Sicherheit Mängel auf. Ist mit nachträglichen Kosten zu rechnen? __________ 300/sk
1216.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Mit Beschluss vom 3. September 1990 hat der Kantonsrat Radweg wurde am 16. August 2000 vom Regierungsrat genehmigt. Die gesamte Schlussabrechnung präsentiert sich wie folgt: 2 1216.2 - 11421 Bewilligter Kredit in Fr. Abrechnung in Fr. Vorleistungen 100'000.00 255'109
1227.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gesetzliche Abrech- nungsfrist für diese beiden Kredite eingehalten worden. Die Abrechnungen präsentieren sich wie folgt: Verpflichtungskredit Fr. 7'000'000.- minus 276 Beiträge an Jauchegruben - Fr. 5'477'130 - 2003, diese zu genehmigen. 2 1227.2 - 11470 Die Staatswirtschaftskommission stellt fest, dass es sich bei den ausbezahlten Beiträgen um klassische Subventionierungen gehandelt hat, welche jedoch wesent-
1327.1 - Interpellationstext
g folgender Fragen: 1. Auf welche langfristige Strategie stützen sich die geschilderten Aktivitäten? Auf welche Beschlüsse stützt sich diese Strategie? 2. Sind Aufbau und Betrieb eigener, unabhängiger
1222.1 - Interpellationstext
seriöse Finanzplanung in den Kantonen und den Gemeinden verunmöglichen. Entsprechend besorgt äussern sich zunehmend mehr Finanzverantwortliche in den Kantonen und Gemeinden. In Bern werden Steuerge- schenke diesem Grund auch das Kantonsreferendum gegen das übermässige Steuerpaket unter- stützt. Leider haben sich Regierungsrat und Kantonsrat dagegen entschieden - im Gegensatz zu vielen anderen, ebenfalls bürgerlich

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