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2142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Frist beschlossen wird, geht diese vor (Abs. 3). Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit ande- ren Geschäften per Ende März 2012 bereits hängig sind, werden
2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
mussten. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen beim HBA ist dies auf den Umstand zurückzuführen, dass es sich um einen Umbau mit viel nicht Vorhersehbarem handelte. i. Beiträge Dritter: Ein Investitionsbeitrag Erläuterung eines Ist-Zustandes, der nicht dem erwarte- ten Soll-Zustand (Mangel) entspricht und aus dem sich Hinweise, Empfehlungen oder Beanstandungen erge- ben. «Hinweis» Kleinerer Mangel bzw. Abweichung vom
2128.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
finanzieller Sicht ist das Kaufangebot zu Fr. 180.– pro Aktie attraktiv. Die Baudirektion und das Amt für Umweltschutz sind mit einem Verkauf der Aktien einverstan- den. Der Kanton Zug beteiligte sich im Jahr zurück. Die Batrec Industries AG ist ein weltweit tätiges Recyclingunternehmen mit Sitz in Wimmis, das sich auf die wirtschaftliche, umweltfreundliche und nachhaltige Entsorgung von Sonderabfällen, insbesondere Dezember 2009 Fr. 110.– pro Aktie. Die Aktie wird an der Börse nicht gehandelt. Aus finanzieller Sicht ist das Kaufangebot zu Fr. 180.– pro Aktie attraktiv und bringt dem Kanton ei- nen Ertrag von 72‘000
2170.16b - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante B (Vom Bundesgericht mit Urteil vom 10. Juli 2013 aufgehoben: Fall Nr. 1C_561/2013)
aus. Der- selbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. Ausgeschlossen ist das dop- pelt-proportionale mindestens zwei Sitze zugeteilt. § 78 Abs. 2a (neu) 2a Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Verhältniswahlrecht im Sinne von § 38. II. Keine Fremdänderungen. III. Keine Fremdaufhebungen
2208.1 - Interpellationstext
cht verlangte mehr Fairness im Verfahren bei der Abklärung von IV-Renten. Im Frühling 2012 musste sich ein IV-Gutachter wegen Verdacht auf Urkundenfälschung vor dem Richter verantworten. Die Vergabe von Zahlen fehlen jedoch gänzli ch im Jahresbericht. Seite 2/2 2208.1 - 14213 Folgende Fragen stellen sich aus den oben ausgeführten Darlegungen: 1. Wie stellt die IV sicher, dass Gutachten möglichst objektiv folgende Interpellation ei n- gereicht: Die Ausgleichskasse Zug und IV-Stelle Zug sind für die soziale Sicherheit im Kanton Zug mit- verantwortlich. Als Kompetenzzentrum im Bereich Sozialversicherung sind sie
2103.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Hauptstützpunkt der ZVB, − Werkhof Hinterberg Steinhausen und − verschiedener Schulbauprojekte hat sich die Stawiko – wie die Kommission für Tiefbauten auch – über die Finanzierung von Inf- rastrukturprojekten abgegeben und erklärt haben geht hervor, dass der Kanton sämtliche Grossprojekte fi- nanzieren kann, ohne sich verschulden zu müssen. Die Stawiko ist damit einverstanden, die in den vergangenen Jahren erarbeiteten
2122.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Haftentlassungsgesuch ist schriftlich beim Verwaltungsgericht ein- zureichen. 2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen über die Haftüber- prüfung. § 13 Übersetzung In jedem Stadium des Verfahrens Finanzielles § 14 Gebühren und Auslagen 1 Die Behörden erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren, welche sich nach der Gebührenverordnung AuG1) und nach dem Verwaltungsgebühren- tarif2) richten. Aus verwaltu
2122.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2013
Haftentlassungsgesuch ist schriftlich beim Verwaltungsgericht ein- zureichen. 2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen über die Haftüber- prüfung. § 13 Übersetzung In jedem Stadium des Verfahrens Finanzielles § 14 Gebühren und Auslagen 1 Die Behörden erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren, welche sich nach der Gebührenverordnung AuG1) und nach dem Verwaltungsgebühren- tarif2) richten. Aus verwaltu
2122.2 - Antrag des Regierungsrates
Haftentlassungsgesuch ist schriftlich beim Verwaltungsgericht ein- zureichen. 2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen über die Haftüber- prüfung. § 13 Übersetzung In jedem Stadium des Verfahrens Finanzielles § 14 Gebühren und Auslagen 1 Die Behörden erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren, welche sich nach der Gebührenverordnung AuG1) und nach dem Verwaltungsgebühren- tarif2) richten. Aus verwaltu
2081.1 - Motionstext
Begründung: 1. Gemäss Schulgesetz Abschnitt 2, Gemeindliche Schulen,. C. Sekundarstufe 1 gliedert sich diese Schulstufe in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums rund 31 Schülerinnen bzw. Schüler die KSZ am Ende der 1., 2. bzw. 3. Klasse verlassen. Dabei gilt es sicher zu beachten, dass in diesen Zahlen auch Austritte infolge eines Wohnortwechsels in einen anderen Kantonsschule. Die Organisation der gemeindlichen Schulen und der Kantonsschule(n) und deren Auf- sicht geschehen aber an völlig unterschiedlichen Orten. Ebenso findet auf institutionel- ler Ebene kein

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