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1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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mit der Curlinghalle, der Sporthalle und dem Scheibenhaus ein neues Ensemble bildet, dessen Elemente sich um einen öffentlichen Platz von ca. 90 auf 70 Metern gruppieren. Das Stadion und der Hochbau werden beantragt, das Wort "Baubewilligung" durch "Baubeginn" zu ersetzen. In allen anderen Punkten ergeben sich keine Abwei- chungen zum Entwurf des Regierungsrates. In der Schlussabstimmung wurde der Vorlage mit auch die in § 22 des neuen Polizei-Organisations- gesetzes verankerte Absicht des Kantons, die Sicherheitskosten während der EVZ Spiele vollumfänglich auf die Stadt Zug abzuwälzen, berücksichtigt werden sollte
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1467.1 - Motionstext
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Zürich auf unschlagbare 15 Minuten. Die Fahrzeit zwischen den Zentren von Luzern und Zürich reduziert sich auf konkurrenzlose 38 Minuten. Fernverkehrszüge könnten in 2 Stunden 40 Minuten von Zürich aus in Kantonsrat sofort zu behandeln. 5. Die Frist zur Erledigung der erheblich erklärten Motion richtet sich nach dem Zeitkriterium gemäss Ziff. 3 des Motionsbegehren. __________ 300/sk
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1469.1 - Interpellationstext
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Verfügung stellte? 12. Warum wurde einem Zuger Polizisten in offizieller Mission nicht vertraut, der sich für die ihm persönlich bekannten Zuger gegen eine Wegweisung stark machte, die ihm alle in positivster gedenkt der Regierungsrat solche negativen Vorkommnisse in Zukunft möglichst einzudämmen und wie will er sich dafür in der ZPDK stark machen? 1469.1 - 12150 3 14. Ist der Regierungsrat gewillt, in Zukunft au dieselbe Schwyzer Polizei, die sie bereits einmal eingehend kon- trolliert hatte, auf einmal ein Sicherheitsrisiko darstellten. 4. Wer hat aufgrund welcher Kriterien beim Rütlisteg verschiedenen Personen den
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1366.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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auch diverse räumliche Umbau- und Anpassungsarbeiten am bestehenden Gebäude nötig. Der Kredit beläuft sich auf insgesamt 3.5 Mio. Franken. Wie dem regierungsrätlichen Bericht (Vorlage Nr. 1366.1 - 11806) auf ebenfalls im Kanton Glarus umgesetzt wird, einen Investi- tionsbeitrag von 250’000 Franken. Sollte sich das Kozept «Lernstudio» nicht bewähren, könnte der diesbezüglich geplante Raum mit wenig Aufwand in
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1369.1 - Postulatstext
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Postulat sei sofort zu behandeln und erheblich zu erklären. Begründung: Die Strassenbaukommission hat sich seit je für den raschen Bau dieser neuen Kan- tonsstrasse zwischen dem Siemens-Areal in Zug und der Wesentlichen abgewiesen, soweit es darauf ein- getreten ist. Das Bundesgericht als letzte Instanz wird sich unter Umständen auch noch mit der Sache befassen müssen. 2 1369.1 - 11812 Unsere Kommission findet
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1384.1 - Interpellationstext
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Kontakt auf, wie beispielsweise dem Kan- tonsspital. Das Kantonsspital spürt den Kostendruck, muss sich in erster Linie seiner Hauptaufgabe, der Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten, widmen eine Abliefe- rungsvereinbarung machen. Dies alles bindet Ressourcen. Aus diesen Ausführungen zeigt sich ganz klar, dass die Befürchtungen der FDP-Fraktion, der SVP-Fraktion und der Stawiko am 30. Oktober
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1383.1 - Motionstext
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Motion ist gemäss Empfehlung 2 des Büros des Kantonsrates vom 25. August 2005 motionsfähig. Es handelt sich einerseits um vorbereitende Massnahmen für eine Kantonsratsvorlage und andererseits um eine Kanto Weiterentwicklung des Datenschutzes Sinn. Die Kosten für die Datenschutzstelle im Kanton Zug belaufen sich gemäss Budget 2006 auf rund Fr. 270'000.- (exkl. Arbeitsplatzkosten) pro Jahr. Mit der Einrichtung
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1411.1 - Interpellationstext
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aus Sicht des Interpellanten eine Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit dem Personal. Ich stelle dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wie stellt sich der seit 2003? Betrachtet er die hohe Personalfluktuation in die- sem Zeitraum als normal? Wie stellt er sich zu den diesbezüglichen schwer- wiegenden Vorwürfen, welche von acht ehemaligen Angestellten des Kunst- die Vertretung des Kantons im Vorstand des Kunsthau- ses aus Sicht des Regierungsrates? Trägt der Kanton als einer der Haupt- geldgeber aus Sicht des Regierungsrates eine Mitverantwortung für den fairen 2
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1454.1 - Interpellationstext
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Reglement mit kleineren Ergänzungen grösstenteils übernommen werden kann. Grössere Unterschiede ergaben sich nur bei den Gebüh- renansätzen, da die Vollkostenrechnungen je nach Kanalisationsnetz und dessen Zustand
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1455.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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entsprechend angepasst werden. Die Stawiko ist mit dieser Beurteilung grundsätzlich einverstanden und hat sich bei der Beratung im Wesent- lichen auf diejenigen Bestimmungen konzentriert, welche finanzielle A überzeugt, dass bei diesem Konzept noch Optimierungen und Einsparungen möglich sind. Im Gesetz finden sich keine Vorschriften zum Inhalt oder Umfang der externen Evaluation. Es ist unseres Erachtens deshalb