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Verfahrensrecht
Gesetzgeber gewollte Abweichungen in die Spezialerlasse gehören. Abweichende verfahrensrechtliche Aspekte sollen vom Kodifikationsgedanken her also nur noch dort spezialgesetzlich geregelt werden, wo sie sich nicht
Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
end ist (Art. 434 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). II./2.1 Der Behandlungsplan gemäss Art. 433 Abs. 2 ZGB soll Auskunft über die geplanten Abklärungen und Untersuchungen geben, eine erste oder eine bereits gesicherte intramuskulären Verabreichung ein neues Anordnungsdokument ausgestellt werden müsste; allerdings sollte – wie im Anordnungsdokument vom 16. Juni 2016 vorgenommen – eine bestimmte Dauer festgehalten werden
§ 77 Abs. 4 Gemeindegesetz
nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien
Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA, Art. 9 BGFA
Interessen auf gesetzeskon-formem Weg durchzusetzen. Mit seinem juristischen Wissen und der Erfahrung soll er den Rechtsuchenden helfen. Diese Tätigkeit erfordert ein hohes Mass an Vertrauenswürdigkeit. Diese
§ 62 Abs. 1 lit. a VRG; § 45 Abs. 2 PBG
z im Norden und zum Dorfkern von Walchwil im Süden angeschlossen werden. Das Zentrum von Walchwil soll damit vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Nachdem das Baugesuch für die Nordzufahrt am 8. Juni plant den Aus- und Neubau einer Gemeindestrasse (fortan: «Nordzufahrt»). Mit dieser neuen Strasse sollen die neuen Baugebiete «Utigen / Rägeten», «Lauihof» und «Suren-Büel» gegen Zug hin an das übergeordnete
Gesellschaftsrecht
Regeste: Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
Strafrecht
Verwahrung um die deutlich eingriffsintensivere Sicherungsmassnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Ihr soll (nur) ein Personenkreis unterworfen werden, der dauerhaft höchste, nicht ausreichend verminderbare entfallen sein sollte – frühestens nach Verbüssung von 15 Jahren Freiheitsstrafe aus dem Vollzug bedingt entlassen werden und müsste in diesem Fall die Verwahrung nicht mehr antreten. Sollte jedoch nach 15 und/oder Bewährungsversagens mit den beim Beschuldigten zu befürchtenden Delikten auferlegt werden solle (OG GD 5/1/2). 3. Die Verteidigung hielt diesen Ausführungen entgegen, der Beschuldigte habe nie
Art. 122 ff. ZGB, Art. 124e ZGB, Art. 22f Abs. 1 FZG, Art. 63 Abs. 1bis IPRG
Regeste: ­– Vorsorgeausgleich bei der beruflichen Vorsorge zurechenbaren ausländischen Vorsorgeguthaben. Indirekte Teilung ausländischer Vorsorgeguthaben mittels Festlegung einer angemessenen Entsc
Art. 433 ff. ZGB
einschneidend ist (Art. 434 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 2.1 Der Behandlungsplan gemäss Art. 433 Abs. 2 ZGB soll Auskunft über die geplanten Abklärungen und Untersuchungen geben, eine erste oder eine bereits gesicherte
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 8 ZGB, § 122 Abs. 1 StG
Wesentlicher Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist die Begründungspflicht. Die Begründung soll verhindern, dass sich die Behörde von unsachlichen Motiven leiten lässt, und dem Betroffenen ermöglichen

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