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Zivilstandswesen
S. 457) neigt zu einer grosszügigen Interpretation von nArt. 30 Abs. 1 ZGB. Nach ihrer Ansicht sollten auch subjektive Gründe für eine Namensänderung genügen, soweit sie nicht geradezu belanglos erschienen
Art. 29 Abs. 2 BV
Regeste: – Eine Partei, die eine Eingabe ohne Fristansetzung zur Kenntnisnahme zugestellt erhält und sich dazu äussern will, hat das ihr zustehende Replikrecht  in aller Regel innert einer Frist v
Art. 127 Abs. 3 BV
qualifiziert werden muss. Um der Einheit und Widerspruchslosigkeit der gesamten Rechtsordnung willen soll eine verschiedene Betrachtungsweise der Steuerbehörde und der AHV-Verwaltung vermieden werden, ausser
Nichteintreten auf Einsprache gegen Ermessenseinschätzung
«Privateinlage bzw. nicht», zuletzt mit der Angabe, dass das Einkommenstotal 2016 Fr. Z. betragen haben soll (Rek. Act. 4/3); - Kontoblätter des Geschäftskontos des Rekurrenten bei der Bank mit sämtlichen K diesen Mahnungen wurden die Rekurrenten unmissverständlich auf die Rechtsfolgen aufmerksam gemacht, sollten sie ihren Verfahrenspflichten nicht nachkommen (StV Act. 1 und 2). Trotz dieser Mahnungen reichten Lage ist (BGer 2A.39/2004 vom 29. März 2005 E. 5.2; BGer 2A.72/2004 vom 4. Juli 2005 E. 3). Dies sollte aber nur bei eindeutigen Konstellationen zur Anwendung gelangen, da die steuerpflichtige Person sonst
Verwaltungspraxis
nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien
Handelsregisterrecht
deren Beurteilung dem Richter überlassen bleiben muss. Die Prüfung der materiellen Rechtmässigkeit soll mithin nur offensichtliche Mängel vermeiden und die Vereinbarkeit mit bestimmten qualifizierten R erachtet. Die strittige Eintragung wurde allerdings schon vorgenommen. Der Beschwerdeführer wäre somit, sollte er dagegen einen Einspruch erheben wollen, vom Handelsregisteramt gestützt auf Art. 162 Abs. 5 HRegV
Verfahrensrecht, Denkmalpflege, Aufsichtsbeschwerde
beaufsichtigen, um eine rechtmässige und gut funktionierende Verwaltung zu gewährleisten. Die Eingabe soll eine Aktion veranlassen, welche die Aufsichtsbehörde von Amtes wegen durchführen müsste, würde sie Materie möglichst vollständig mit all ihren Zeitspuren überliefert bleiben und nicht versetzt werden sollen («Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz» der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege, Zürich
§§ 10, 13 und 24 PG
igung ist eine Zuwendung aus Billigkeitsgründen: Langverdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll unter anderem im Fall der Kündigung durch den Kanton eine Anerkennung in finanzieller Form für die wohlwollende Verhaltensweise hin und zählte am Ende zehn Punkte auf, über die B. ihrerseits nachdenken solle (...). Auch an der Besprechung vom 18. Juni 2014 mit F. und G. hielt der Beschwerdeführer an seinem
Arbeitsrecht
2007 S. 300 ff., 306). Die Entschädigung hat sowohl Strafcharakter als auch Genugtuungsfunktion und soll die durch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erlittene Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers
Strafzumessung und Verwahrung
Verwahrung um die deutlich eingriffsintensivere Sicherungsmassnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Ihr soll (nur) ein Personenkreis unterworfen werden, der dauerhaft höchste, nicht ausreichend verminderbare entfallen sein sollte – frühestens nach Verbüssung von 15 Jahren Freiheitsstrafe aus dem Vollzug bedingt entlassen werden und müsste in diesem Fall die Verwahrung nicht mehr antreten. Sollte jedoch nach 15 und/oder Bewährungsversagens mit den beim Beschuldigten zu befürchtenden Delikten auferlegt werden solle (OG GD 5/1/2). 3. Die Verteidigung hielt diesen Ausführungen entgegen, der Beschuldigte habe nie

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