-
Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG
-
Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung bis zum Beginn der getroffenen Disposition. Damit soll eine Benachteiligung gegenüber denjenigen Versicherten vermieden werden, die bei sonst gleichen V
-
Beschwerdeberechtigung der Gemeinde, Gebührenfreiheit in Unterstützungssachen
-
Gesetzgeber gewollte Abweichungen in die Spezialerlasse gehören. Abweichende verfahrensrechtliche Aspekte sollen vom Kodifikationsgedanken her also nur noch dort spezialgesetzlich geregelt werden, wo sie sich nicht
-
§§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung
-
oder ein Verfahren einleitet, einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen. Mit dem Kostenvorschuss soll einerseits der Kostenanspruch des Gemeinwesens sichergestellt und zugleich der Vorschusspflichtige
-
Gemeinderecht
-
nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien
-
Anwaltsrecht
-
Regeste:
§ 14 Abs. 1 lit e und h EG BGFA i.V.m. § 14 Abs. 2 EG BGFA – Die Tätigkeit eines Anwalts als Erbschaftsverwalter fällt weder unter das anwaltliche Berufsgeheimnis noch handelt es sich dab
-
Personalrecht
-
igung ist eine Zuwendung aus Billigkeitsgründen: Langverdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll unter anderem im Fall der Kündigung durch den Kanton eine Anerkennung in finanzieller Form für die wohlwollende Verhaltensweise hin und zählte am Ende zehn Punkte auf, über die B. ihrerseits nachdenken solle (...). Auch an der Besprechung vom 18. Juni 2014 mit F. und G. hielt der Beschwerdeführer an seinem
-
Art. 276 ZPO, Art. 274 Abs. 2 ZGB
-
ausfallen zu lassen (vgl. Vi act. 3; vgl. BGE 127 III 295 E. 4b). Der obhutsberechtigte Elternteil soll im Rahmen der Erziehung auf das Kind einwirken mit dem Ziel, psychologische Widerstände gegen den dem Urteil – bereits beim ersten durchgeführten Treffen – erheblich und dauerhaft verändert haben sollen bzw. sich die zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände nachträglich als unrichtig erwiesen haben
-
Art. 90 Abs. 2 IPRG, Art. 15 Abs. 1 IPRG
-
Regeste:
– Wurde der Nachlass eines ausländischen Staatsangehörigen im Ausland eröffnet und durch das dortige Gericht ein Nachlassbeauftragter bestellt, ist zur Beurteilung einer Vorfrage erbrechtl
-
Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
-
(Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 220 N 139). Bei der Schätzung von unüberbauten Grundstücken soll – soweit möglich – auf die Vergleichspreise abgestellt werden, die im gleichen Zeitraum für ähnliche
-
Strassenverkehrsrecht
-
Fahrzeuges strikte auseinanderzuhalten, beim vorsorglichen Sicherungsentzug noch nicht relevant. Vielmehr soll unter anderem diese Frage gerade mit der spezialärztlichen Abklärung beantwortet werden, sodass in