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§ 50 Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen
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1 Die kantonalen Behörden und Fachstellen prüfen ein Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In den Entscheiden und Stellungn
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§ 10b Hochhäuser
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Abs. 1 wird zunächst bestimmt, dass als Hochhaus ein Gebäude mit einer Höhe von über 30 Metern gilt. Soll der Bau von Hochhäusern möglich sein, so müssen die gemeindlichen Bauvorschriften oder der Zonenplan
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§ 71a Beurteilung nach bisherigem Recht
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1 Das bisherige Recht findet Anwendung auf a) Baugesuche, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängig sind, es sei denn, für die Bauherrschaft ist eine Beurteilung nach neuem Recht gü
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§ 46c Inanspruchnahme von Drittgrundstücken: Umfang
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der Nachbarparzellen entscheiden soll. Die damit im Zusammenhang stehenden Entschädigungsansprüche sollen von der Schätzungskommission in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren beurteilt werden. Die Sch
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§ 15 Gemeindlicher Richtplan
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1 Der gemeindliche Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich das Gemeindegebiet bezüglich Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung räumlich entwickeln soll. 2 ...
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Verfahrensbestimmungen
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n, wurde § 37 dahingehend geändert, dass er als Kann-Vorschrift ausgebildet wurde. Den Gemeinden solle es somit freistehen, kommunale Richtpläne zu erlassen.1 Gemeindliche Quartiergestaltungspläne sind kommunalen Richtplans sollen auch für den Erlass von gemeindlichen Quartiergestaltungsplänen Gültigkeit haben. Einzig die kantonale Genehmigungspflicht entfällt (§ 43 Abs. 1 PBG).1 Sollen kantonale Zonen- hängen damit zusammen, dass neu alle Fristen für die Planungsverfahren in § 47a geregelt werden.1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften , Zonen- oder ordentliche Bebauungspläne erlassen, geändert oder
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§ 24 Landwirtschaftszonen
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1 Zonen für die Landwirtschaft umfassen Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet, oder das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt und gepflegt werden so
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§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
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nd, wird eine Auszonung keinen Sinn machen, da ansonsten eine Baulücke entstünde. Für diesen Fall soll der Gemeinderat die Möglichkeit haben, vor der Einzonung des Grundstücks mit der Eigentümerschaft
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2016: Regierungsrat
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Erdgeschosses festzulegen. Diese werde konkret vom gewachsenen Terrain abhängig gemacht. Dadurch soll ein einheitliches Siedlungsbild erreicht werden, wobei die Norm auch eine nachbarschützende Funktion noch zulässig, der Bauherrschaft eine nicht beantragte bauliche Massnahme vorsorglich zu verbieten. Sollte die Bauherrschaft zu einem späteren Zeitpunkt eine bauliche Änderung vornehmen wollen, bedinge dies Benützung des Gartenpavillons zu übermässigen Lärmbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft führe. Sollte sich nach der Erstellung des Pavillons wider Erwarten herausstellen, dass dieser doch übermässige
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§ 37 Baumassenziffer
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Materialien Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Die Baumassenziffer dient als Dichtemass und soll in seiner Definition gemäss Konkordat die bisher von einigen Kantonen verwendete Baumassenziffer