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1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubauten gelegt werden. Das Pro- gramm soll neben finanziellen Leistungen auch Information und Beratung und zwar in Form eines längerfristigen "Nationalen Gebäudesanierungsprogramms der Kantone". Dieses soll 2010 wirksam werden und in gleichem Umfang alimentiert werden, wie das bisherige Förderprogramm der Gebäudesanierungsprogramm der Stiftung Kli- marappen wird Ende 2009 auslaufen. Im Anschluss daran soll ein "Nationales Gebäudesanie- rungsprogramm der Kantone" starten. Bereits haben die Eidgenössischen
1962.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
sentlichen folgende Themenbereiche im Vordergrund: − IVHB (§ 3 Abs. 2 Bst. a): Soll der Kanton Zug der IVHB beitreten und wer soll den Beitritt erklären? Regierungsrat oder Kantonsrat? Wie erfolgt die Umsetzung die Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll auf den spätest möglichen Termin festgelegt werden, d.h. bis Ende 2025. Die Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll frühestens bei der nächsten Ortsplanungsrevision Energievorschriften für Arealbebauun- gen und Bebauungspläne erlassen zu können (§ 3 Abs. 2 Bst. d): Wie soll die neue Rege- lung aussehen? Was sind die Mehrkosten und Einsparungen? 1962.3 - 13682 Seite 3/13
1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diese Daten kostenlos. Sollen jedoch Pläne, Karten und dergleichen ausgehändigt werden, sind die entsprechenden Kosten und Barauslagen in Rechnung zu stellen. Dieser Zugang soll nur dann eingeschränkt ungen. Ziel soll es sein, mit weniger Licht die gleiche Qualität zu er- reichen und damit bisweilen auch dem Sicherheitsbedürfnis einzelner Personen gerecht zu werden. Gleichzeitig sollen unnötiger "L Informationstätigkeit der Behörden vor. Während dieser Phase soll die Bevölkerung über die Belastungssituation und -entwicklung informiert werden. Zudem soll ge- zeigt werden, welchen Beitrag jemand zur Reduktion
1948.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lorze ist leicht geschwungen. Das Hauptgerinne soll eine variierende Sohlenbreite von mindestens 12 m aufweisen. Durch den leicht geschwungenen Verlauf sollen sich unter- schiedliche Sohlenformen mit Kiesbänken gebiet. Das im Projekt Lorzenaufweitung Spinnerei anfallende Kiesmaterial soll ökologisch sinnvoll verwendet werden. Dies soll mit dem Projekt Kiesinsel im Zugersee geschehen. Es sieht eine Kiesinselschüttung Werkhofs der Korporation Baar-Dorf. • Im Bereich der Ziegelbrücke am unteren Ende des Projektperimeters soll gemäss Wunsch der Einwohnergemeinde Baar und der Korporation Baar-Dorf der kantonale Wanderweg nicht
2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Möglichkeit, dass strafbare Handlungen begangen werden, soll frühzeitig erkannt und die sich anbahnende(n) Straftate(n) verhindert werden. Deshalb sollen sich Polizistinnen und Poli- zisten bzw. allenfalls Rechnung zu tragen, sollen die Aufzeichnungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eine effektive Strafverfolgung tatsächlich ermöglichen und fördern. Insbesondere soll auch besonders gefährdeten Der Hand- lungsraum der Polizei soll gerade in diesem wichtigen Bereich der Prävention nicht einge- schränkt werden. Ergänzung des Polizeigesetzes Das Polizeigesetz soll um einen neuen § 10a ergänzt werden
1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wirtschaft" mit. Eltern, Schule, Wirtschaft und Behörden sollen motiviert werden, Jugendli- che im Berufswahlprozess zu begleiten und ihnen soll aufgezeigt werden, dass Berufe kei- ne Geschlechter haben zeigen sich erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede. Gender Mainstreaming Die Chancengleichheit soll im Sinne einer Führungsaufgabe in der Verwaltung verankert sein und in allen Bereichen und auf allen einen Aktionsplan erarbeitet. Zu den verschiedenen Bereichen sind bereits Projekte geplant. Dabei soll die Chancengleichheit schwerpunktmässig in den Bereichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Bildung
2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bezug von Landeskarten durch Vereine) oder bei hohem öffentlichem In- teresse sollten Ausnahmen ermöglicht werden. Antrag: Es soll ein Ausnahmetatbestand mit folgender Formulierung im Gesetz aufgenommen werden: neue Beschränkung geprüft wird. Gleichzeitig soll nicht verhindert werden, dass eine Gemeinde freiwillig schneller vorgeht. Antrag: Ein neuer Absatz 5 soll wie folgt lauten: 5 Ein Jahr nach Rechtskraft ng wurden folgende Anträge gestellt: § 4 Geobasisdaten Um die Autonomie der Gemeinden zu stärken, soll das Gesetz die kommunalen Geobasisdaten eigenständig regeln. Dieses Ziel muss bei der Festlegung der
2078.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
St. Michael soll der zukünftige Stadtgarten zur städtischen Freiraumnutzung beitragen. Oberhalb des dichten Alt- stadtgefüges besitzt dieser Aussenraum eine eigenständige Bedeutung und soll sich als Alte grosse Zeughausareal zwischen der Einfahrt zum Parkhaus Casino, der Zugerberg- und der Kirchenstrasse soll zu einem Stadtgarten umgestaltet werden. Das haben der Regierungsrat und der Zuger Stadtrat beschlossen dem Bau des Parkhauses und der Zivilschutzanlage Ende der 1970er-Jahre wenig attraktiv. Das Areal soll mit einer Neugestaltung im Sinne eines Stadtgar- tens aufgewertet werden. Auf dem Weg vom See über
2519.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2342.2 - 14903)
Klärung der Abläufe im Unterschutzstellungsverfahren zum Ziel haben, sollen bereits im ersten Halbjahr 2015 greifen. Zum anderen soll eine verstärkte und zielgerichtete Kommunikation sicherstellen, dass Dokumente sollen das Vorgehen, den Prüfungsmassstab oder die ungefähr benötigte Zeit für ein Verfahren an- Seite 8/18 2342.2 / 2453.2 - 14903 schaulich erläutern. Ähnlich wie im Steuerrecht soll mit diesen Betroffener ab- hängen. Die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers für eine Unterschutzstellung soll deshalb weiterhin nicht höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse am Erhalt von Denkmälern
2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
Klärung der Abläufe im Unterschutzstellungsverfahren zum Ziel haben, sollen bereits im ersten Halbjahr 2015 greifen. Zum anderen soll eine verstärkte und zielgerichtete Kommunikation sicherstellen, dass Dokumente sollen das Vorgehen, den Prüfungsmassstab oder die ungefähr benötigte Zeit für ein Verfahren an- Seite 8/18 2342.2 / 2453.2 - 14903 schaulich erläutern. Ähnlich wie im Steuerrecht soll mit diesen Betroffener ab- hängen. Die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers für eine Unterschutzstellung soll deshalb weiterhin nicht höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse am Erhalt von Denkmälern

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