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1582.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubauten gelegt werden. Das Pro- gramm soll neben finanziellen Leistungen auch Information und Beratung ng soll nicht nur kantonseigene Bauten und Anlagen erfassen, son- dern alle, die durch kantonale Gesetze entstanden sind oder vom Kanton subventioniert wer- den. Aus dem ermittelten Potenzial soll der und Anlagen. Dieses Postulat ist allerdings auf kantonseigene Gebäude beschränkt. Der Regierungsrat soll syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen.
2689.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
die Stossrichtung der Verwaltung. Die Naturschutzgebiete sollen situ a- tiv und nicht nach fixem Rahmen kontrolliert werden. Im Weiteren soll das Geld des Bundes, welches der Kanton im Rahmen der Pro präsen- tiert sich wie folgt: S 2 Siedlungsbegrenzung: Siedlungsbegrenzungslinie Hagendorn In Hagendorn soll die Siedlungsbegrenzungslinie neu entlang der bestehenden Produktions- halle (Vegetationswand) der dazugehörige Richtplanauftrag L 7.2 ist somit erfüllt. Seite 2/5 2689.3 - 15445 Der neue Richtplaneintrag soll den Grundsatz enthalten, dass die Kantons - und Gemeindebe- hörden die BLN-Gebiete als Grundlage für
2716.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Anforderungen gelten, soll konse- quenterweise das niedrigere Niveau von drei Jahren Berufserfahrung als Mindestvoraus set- zung festgelegt werden. Die dreijährige Berufserfahrung soll für Universitätsab auszufüllen soll aber in der Verantwortung der Parteien liegen, welche bis anhin – wie die Erfahrungen zeigen – diese Aufgabe gekonnt wahrnehmen konnten. Zu § 55a Abs. 1 Ziff. 3: Diese Bestimmung soll ersatzlos das Verwaltungsgericht zur Debatte. Mit dem vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen neuen § 55a VRG soll festgelegt werden, nach welchen Kriterien die Auswahl der Verwaltungsrichterinnen und -richter zu
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubauten gelegt werden. Das Pro- gramm soll neben finanziellen Leistungen auch Information und Beratung ng soll nicht nur kantonseigene Bauten und Anlagen erfassen, son- dern alle, die durch kantonale Gesetze entstanden sind oder vom Kanton subventioniert wer- den. Aus dem ermittelten Potenzial soll der und Anlagen. Dieses Postulat ist allerdings auf kantonseigene Gebäude beschränkt. Der Regierungsrat soll syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen.
1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
jedoch nicht eingetreten, weshalb die Vereinbarung bis heute nicht in Kraft ist. Selbstverständlich soll nach Inkrafttreten umgehend darauf hingewirkt werden, dass auch weitere Kantone eingebunden werden ohne Zwang des Bundes weiter entwickelt werden kann. 3. In der NFA vorgesehene Regelung In der NFA soll die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich in verschie- denen Rechtserlassen verpflichtend ndlicherklärung und die Beteiligungspflicht für solche interkantonale Ver- träge geregelt. Danach soll der Bund auf Antrag interessierter Kantone interkanto- nale Verträge allgemein verbindlich erklären
1579.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubauten gelegt werden. Das Pro- gramm soll neben finanziellen Leistungen auch Information und Beratung ng soll nicht nur kantonseigene Bauten und Anlagen erfassen, son- dern alle, die durch kantonale Gesetze entstanden sind oder vom Kanton subventioniert wer- den. Aus dem ermittelten Potenzial soll der und Anlagen. Dieses Postulat ist allerdings auf kantonseigene Gebäude beschränkt. Der Regierungsrat soll syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen.
1645.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rechtsanwältinnen und Rechtsan- wälte eine Ausdehnung. Eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeitsordnung soll nun im Rahmen der Totalrevision des Beurkundungsgesetzes verwirklicht werden. Eine Änderung der K erfolgt nur noch 'ausnahmsweise' durch das Grundbuch- und Vermessungsamt. Der Begriff 'ausnahmsweise' soll unerwünschte Vorprüfungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften durch das Grundbuch- und Vermessungsamt Motionsantwort erklär- ten Revisionsziel zuwider laufen würde. Ein verbindlicher kantonaler Gebührentarif soll die Gebührenerhebung vereinheitlichen und transparenter machen. II. Doppelrechnung Etliche Geschäfte
1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubauten gelegt werden. Das Pro- gramm soll neben finanziellen Leistungen auch Information und Beratung ng soll nicht nur kantonseigene Bauten und Anlagen erfassen, son- dern alle, die durch kantonale Gesetze entstanden sind oder vom Kanton subventioniert wer- den. Aus dem ermittelten Potenzial soll der und Anlagen. Dieses Postulat ist allerdings auf kantonseigene Gebäude beschränkt. Der Regierungsrat soll syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen.
999.08 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
Mit der neuen Formulierung soll die gesetzgeberische Absicht klargestellt werden. Der Ausdruck "Schadenersatzansprüche" (Abs. 1 lit. b der Fassung gemäss erster Lesung) soll durch "Zivilansprüche" (Abs "erledigt" durch "geregelt" ersetzt. Damit soll klargestellt werden, dass keine Erfüllung der Zivilansprüche vorausgesetzt wird. Zu § 69quater (Ankündigung): Neu soll einzig zwischen der Einleitung des abgekürzten wenn der Kontakt den Untersuchungszweck gefährden würde. Auf Wunsch der Justizprüfungs- kommission soll zudem verdeutlich werden, dass der Verkehr grundsätzlich unein- geschränkt zu gestatten ist. Mit dieser
2443.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
die externe Schulevaluation IFES soll um 30 000 Franken reduziert werden. 3.7. Kantonsschule Zug (Seiten 104–108) Der Aufwand für den Ersatz von Hellraumprojektoren soll um 35 000 Franken reduziert werden für die Umsetzung des Legislaturziels L24 von 50 000 Franken soll gestrichen werden. b) Der Aufwand für die Zielsetzung D von 16 600 Franken soll gestrichen werden. c) Der Aufwand für die Zielsetzung E von 300 Franken (Personal- und Sachauf- wand) soll gestrichen werden. d) Der Aufwand für die jährlichen Netzwerktreffen beim Legislaturziel L27 von 16 600 Franken soll gestrichen werden. e) Die Erweiterung der

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