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2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Betriebsg e- sellschaft (Art. 13). Sollte eines dieser Geschäfte scheitern, wäre das ganze Projekt (Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG) in Frage gestellt. Dem Konkordatsrat soll in Abs. 3 die Möglichkeit gegeben Zug beabsichtigen, die Strukturen der Psychiatrieversorgung ko- ordiniert weiterzuentwickeln. Dazu soll das bestehende Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug sind frei, wen sie in den Konkordatsrat wählen wollen. Ausgenommen ist das Präsidium; auch in Zukunft soll die Vorsteherin oder der Vorsteher der zuständigen Direktion des Kantons Zug den Konkordatsrat präsidieren
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2453.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klärung der Abläufe im Unterschutzstellungsverfahren zum Ziel haben, sollen bereits im ersten Halbjahr 2015 greifen. Zum anderen soll eine verstärkte und zielgerichtete Kommunikation sicherstellen, dass Dokumente sollen das Vorgehen, den Prüfungsmassstab oder die ungefähr benötigte Zeit für ein Verfahren an- Seite 8/18 2342.2 / 2453.2 - 14903 schaulich erläutern. Ähnlich wie im Steuerrecht soll mit diesen Betroffener ab- hängen. Die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers für eine Unterschutzstellung soll deshalb weiterhin nicht höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse am Erhalt von Denkmälern
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2813.2 - Antwort des Regierungsrats
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Formen erkannt und bekämpft werden können. Zu diesem Zweck sollen die heute schon unternommenen Anstrengungen gebündelt we rden. Der NAP soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Die von Anwerbung, Ausbildung und Reisen zu terroristischen Zwecken (neu: Art. 260 sexies StGB). Zudem soll die Bestimmung gegen kriminelle Organisationen (Art. 260 ter StGB) überarbeitet und auf den Terrorismus en von fedpol, Informationen zu beschaffen und diese mit den Kantonen auszutauschen. Schliesslich soll fedpol befugt werden, insbesondere im Internet und in elek- tronischen Medien verdeckt fahnden zu
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1274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die bisher bewusst sehr mode- rat gehaltenen Aufsichtsgebühren sollten nicht in einem Schritt um ein Mehrfaches erhöht werden, sondern es soll im Sinne einer Übergangsregelung und im Interesse der besseren rantie vollumfänglich gewährleistet wird. Allerdings soll diese Garantie als Übergangsbestimmung auf maximal zehn Jahre befristet sein. Sodann soll das Anfangsbruttogehalt der ZBSA massgebend sein, indem Stiftungsaufsicht selb- ständig handeln können. Aus diesem Grund basiert sie auf einem Konkordat und soll die Rechtsform einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt haben. Das vorliegende Konkordat
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1280.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Positionen: Die Organisation der Reka-Check-Ausgabe soll überprüft werden, ebenso wie die heutige Erscheinungsform der Personalzeitung. Die Zeitung soll jedoch auf jeden Fall erhalten bleiben, weil sie für Tabellen zusammenfasst, erfüllt die Anliegen der Motion. Mit der Revision des Finanzhaushaltgesetzes soll diese Forderung auch gesetzlich verankert werden, sodass die Staatswirtschaftskommission und bei Bedarf Parkplatzgebühren an die Mitarbeitenden in Form von Reka-Checks für Leistungen des öffentlichen Ver- kehrs soll verzichtet werden. Es ist geplant, dafür § 4 des Reglements über die Bewirtschaftung und Zuteilung
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2152.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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2011 in die öffentliche Vernehm- lassung und legte sie am 15. Mai 2012 dem Kantonsrat vor. Die PH Zug soll künftig stärker auf die Bedürfnisse der Zuger Schulen ausgerichtet sein und unabhängiger in der B or strategisch auf die Bereiche Wirtschaft und Lehr- personenbildung fokussieren. Diesem Anliegen soll auch im PH-Gesetz Ausdruck verliehen werden. Entsprechend soll, im Sinne eines positiven Signals, Gleichzeitig wi rd darauf hingewiesen, dass der Bereich Forschung und Entwicklung nicht ausgebaut werden soll und die Praxisorie ntierung dieses Bereichs sicherzustellen sei. Aus der Reihenfolge der Bestimmungen
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2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klärung der Abläufe im Unterschutzstellungsverfahren zum Ziel haben, sollen bereits im ersten Halbjahr 2015 greifen. Zum anderen soll eine verstärkte und zielgerichtete Kommunikation sicherstellen, dass Dokumente sollen das Vorgehen, den Prüfungsmassstab oder die ungefähr benötigte Zeit für ein Verfahren an- Seite 8/18 2342.2 / 2453.2 - 14903 schaulich erläutern. Ähnlich wie im Steuerrecht soll mit diesen Betroffener ab- hängen. Die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers für eine Unterschutzstellung soll deshalb weiterhin nicht höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse am Erhalt von Denkmälern
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2335.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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es auch um Details der Ausstattung dieser Dreifachhalle. Soll den Besucherinnen und Besuchern ein Office zur Verfügung stehen, und wie gross soll der Z u- schauerbereich sein? Die Kommission stellt sich Zur Bewältigung dieser Kapazitäten hat der Regierungsrat ein Raumprogramm aufgestellt. Di e- ses soll die dringend notwendige Entlastung am Lüssiweg bringen. Das Raumprogramm des Regierungsrats sieht gegen diese räu m- liche Anordnung einzuwenden. Der Kompromiss ist somit machbar. Der Zuschauerbereich soll einerseits aus einer Zuschauertribüne für 300 Personen und aus einem Bereich am Spielfel d- rand für
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3165.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Mitarbeitende und Kunden sollen Ladestationen zur Verfügung ges tellt wer- den. Der Ausbau von Parkplätzen mit einer Ladestation soll «Zug um Zug» erfolgen. Das heisst, es soll verhindert werden, dass zu eingespart werden. Der Ausbau von kantonalen Parkplätzen mit einer Ladestation soll «Zug um Zug» erfolgen. Das heisst, es soll verhindert werden, dass zu viele Parkplätze für Elektromobile bereitstehen . Ein substantieller Teil des beantragten Kredits in der Höhe von total 1 Million Franken soll in die Vor- bereitung von Ladeinfrastruktur investiert werden. Die Massnahmen sind Teil des regierungsrätlichen
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3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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des Erwerbseinkommens wurde durch den Bundesrat auf den 1. Januar 2021 verschoben. Infolgedessen soll es im Rahmen einer weiteren, siebten Teil- revision kantonal umgesetzt werden. Es führt zur Verminderung bestimmte Grenze überschreitet. Diese wird vom Eidgenössischen Finanzdepa r- tement festgelegt und soll weiterhin 120 000 Franken p. a. betragen (Art. 9 Abs. 1 u. 3 rev. Quellensteuerverordnung, QStV, SR Eidge- nössischen Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt. Quasi- Ansässigkeit soll angenommen werden, wenn mindestens 90 Prozent der weltweiten Bruttoein- künfte in der Schweiz versteuert