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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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allgemeinen Form keinen Sinn. Wenn veröffentlicht, soll es auch auffindbar sein und blei- ben, denn das Interesse an der Publikation sei vorhanden. Mindestens sollten Daten offen zu- gänglich bleiben, wenn keine vom Amtsblatt in gedruckter Form, hin zum elekt- ronischen Amtsblatt – noch nicht erfolgt. Dieser soll jetzt – wie eingangs erwähnt – im Publika- tionsgesetz verankert werden. Die Teilrevision des Pub Karfreitag dar, an wel- chem das Amtsblatt am Vortag publiziert wird). Dieser Erscheinungsrhythmus soll gerade auch für das Amtsblatt in elektronischer Form beibehalten werden. Zwar böte das elektronische
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2309.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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zu genehmigen. Da der Kantonsrat Personalstellen jedoch nicht direkt bewilligen oder ablehnen kann, soll das Global- budget um Fr. 150'000 reduziert werden. Dabei handelt es sich um den pauschalen Ansatz Mitarbeitenden beträgt also kumuliert 140 Arbeitstage. Die effektive Aufenthaltsdauer im Gastland soll 7 Tage betragen. Daran beteiligen sich die Mit- arbeitenden mit 2 Ferientagen, sodass der Kanton pro Kosten für neues Mobiliar stetig ansteigen. Sie regt an, dass ein Möblierungsstandard festgelegt werden soll mit dem Ziel, die Kosten mö g- lichst zu senken. In diesem Zusammenhang erwartet die Stawiko mit Interesse
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2375.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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vorgenommen werden können. Dazu sollen nicht umfangreiche Abklä- rungsarbeiten vorgenommen werden, sondern es soll mit dem vorhandenen Material gearbeitet werden. Der Regierungsrat soll also für die zweite Teilrevision Gebergemeinden, insbe- sondere die Stadt Zug als grösste Gebergemeinde, sollen aber so bald wie möglich entlastet und die Ausgleichssumme soll insgesamt reduziert werden. Eine grundlegende Überarbeitung des Zuger über den direkten Finanzausgleich soll in einem zwei- stufen Verfahren abgewickelt werden. In einer ersten Tei lrevision, mit welcher sich dieser Be- richt befasst, sollen die Anpassungen betreffend «neutralen
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2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Für einen reibungslosen Zugsverkehr mit regelmässigen Kreuzungen von Schnellzügen und Stadtbahnen soll eine Doppelspurinsel von insgesamt ca. 1.7 km Länge zur Verfügung stehen. Dank der Doppelspurinsel Lärmbelastungskataster ("gebäudescharfe" Darstellung der Lärm- immissionen) dargestellt. Im weiteren soll eine Begleitgruppe "Lärm", bestehend aus Vertret e- rinnen und Vertretern der kantonalen Behörde, Gleises 1 im Bahnhof Zug von Süden her aus Richtung Walchwil gemäss Richtplan ein. Die Realisierung soll als erste Etappe in Form eines Stumpengleises erfolgen" (Vorlage Nr. 2221.1 - 14251). Als Begründung
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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten ab viermonatiger Dauer, d.h. neben den Aufenthaltsbewilligungen auch die Kurzaufenthaltsbewilligungen von 4 bis 12 Monaten. Das soll verhindern, dass di Zulassung von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten soll weniger restriktiv geregelt werden, als die für Personen aus Drittstaaten. Im Unterschied zu diesem sollen Per- sonen aus EU- und EFTA-Staaten auch dann angestrebt. Dies soll durch ein gedämpftes Bevölkerungs- und Arbeitsplatz- wachstum sowie durch eine gute Verdichtung im bestehenden Siedlungsraum umgesetzt we r- den. Die Prosperität hingegen soll gemäss einem
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten ab viermonatiger Dauer, d.h. neben den Aufenthaltsbewilligungen auch die Kurzaufenthaltsbewilligungen von 4 bis 12 Monaten. Das soll verhindern, dass di Zulassung von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten soll weniger restriktiv geregelt werden, als die für Personen aus Drittstaaten. Im Unterschied zu diesem sollen Per- sonen aus EU- und EFTA-Staaten auch dann angestrebt. Dies soll durch ein gedämpftes Bevölkerungs- und Arbeitsplatz- wachstum sowie durch eine gute Verdichtung im bestehenden Siedlungsraum umgesetzt we r- den. Die Prosperität hingegen soll gemäss einem
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2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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3 /s. Sie soll mit dem vorliegenden Projekt auf ein 50-jährliches Hochwasserereignis (HQ50) ausgebaut werden. Dies entspricht den Schutzzielen des Bundes. Ausbau Littibach Das Bachgerinne soll von heute wird teilweise verlegt. Eine Aufweitung der Sohle zur natürlichen Ablagerung von Holz und Geschiebe soll Auflandungs- und Verstopfungsrisiken vermindern. Es handelt sich um ein Hochwasserschutzprojekt mit heute 17 m 3 /s auf neu mindestens 22 m 3 /s ausgebaut werden. Zusätzlich soll ein Freibord von mindestens 0.50 m eingehalten werden. Die Sohlenbreite wird im gesamten Projekt auf ca. 7 m erhöht. Innerhalb
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1051.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Massnahmen auseinandersetzen sollte, sondern dies den Fachleuten zu überlassen ist. Der Kan- tonsrat soll hingegen festlegen, wer eines besonderen Schutzes bedarf und wie weit dieser Schutz gehen soll. Dies Strategie ergab sich die Notwendigkeit der Anpassung des Titels des KRB. Der Titel des Beschlusses soll wie folgt geändert werden: Kantonsratsbeschluss betreffend Gewährleistung der Sicher- heit der kantonalen beschloss des- halb einstimmig, diese Personen nicht dem KRB zu unterstellen. Der Kanton kann und soll jedoch - wenn erforderlich - im Rahmen der Leistungsaufträge Sicherheits- grundsätze aufnehmen. Als
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1796.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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(BGS 740.1)). Das kantonale Förderprogramm soll auf das harmoni- sierte Fördermodell 2009 (HFM 2009) abgestimmt werden. Dieses liegt im Entwurf vor und soll von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren Vorlage im Einzelnen vorgestellt. Das vorgesehene Förderprogramm hat eine Laufzeit von 2010 bis 2013 und soll in Form eines Rahmenkredites durchgeführt werden, der die Grundlage für die Einzelbeiträge bildet vor, lässt diesen aber auch Raum, um eigene Förderprogramme zu entwickeln. Das Zuger Förderprogramm soll insgesamt vier Elemente umfassen, die teils im Katalog des HFM 2009 enthalten sind und teils neue
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1725.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen