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1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen
1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Haushaltmodell erneut als zu kompliziert bemängelt; es sollte – wenn schon – vielmehr der Grundsatz gelten: Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, soll bezahlen. Auch gestalte sich der Bezug der Ersatzabgabe Schweiz (FKS) am 27. Januar 2009 zugestimmt – sollen finanzielle Entschädigungen für den Dienst in der Feuerwehr nicht vorrangiges Motiv sein. Vielmehr soll der Feuerwehrdienst als herausfordernd und als zwar Pflicht, faktisch melden sich die Leute aber freiwillig zum Dienst. Diese sollen deshalb belohnt werden. Gleichzeitig soll auf die Ersatzabgabe ver- zichtet werden. 4. Vernehmlassung der Einwohnergemeinden
1824.1 - Motionstext
Familien frei. Seite 2/2 1824.1 - 13097 Zusätzlich sollen rund 50 Mietwohnungen auf dem Areal realisiert werden. Durch einen öffentli- chen Gastronomiebetrieb soll eine Begegnungszone für Jung und Alt geschaffen der Altersresidenz und der Mietwohnungen soll die Höhen, Flächen und Kubatu- ren der Ende 2008 bestehenden Bauten grundsätzlich einhalten. - Der Baurechtszins soll dem Kanton Zug eine angemessene Rendite Auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals soll nun eine Altersresidenz für den Mittelstand mit rund 80 – 100 Mietwohnungen realisiert werden. Das Konzept soll die Individua- lität in der Lebensgestaltung
1938.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen
1945.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen
1672.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
standardisiertes individuelles Abklärungsverfahren soll die Systemsteuerung verbes- sern und das Risiko einer Kostenexplosion eingrenzen. Insbesondere soll das Vieraugen- prinzip systematisch - d.h. wo immer verbindlichen Rahmen für die wichtigsten Grundsätze im Be- reich der Sonderpädagogik. Dieser Bereich soll gleich geregelt werden wie andere im Zu- ständigkeitsbereich der Kantone liegenden Bildungsbereiche individuellen Bedürf- nisse am Ende einer umfassenden Evaluation genau analysiert werden können. Damit soll das sonderpädagogische Angebot möglichst zielgerichtet auf den besonderen Bildungsbe- darf des betroffenen
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Haushaltmodell erneut als zu kompliziert bemängelt; es sollte – wenn schon – vielmehr der Grundsatz gelten: Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, soll bezahlen. Auch gestalte sich der Bezug der Ersatzabgabe Schweiz (FKS) am 27. Januar 2009 zugestimmt – sollen finanzielle Entschädigungen für den Dienst in der Feuerwehr nicht vorrangiges Motiv sein. Vielmehr soll der Feuerwehrdienst als herausfordernd und als zwar Pflicht, faktisch melden sich die Leute aber freiwillig zum Dienst. Diese sollen deshalb belohnt werden. Gleichzeitig soll auf die Ersatzabgabe ver- zichtet werden. 4. Vernehmlassung der Einwohnergemeinden
1850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem Ausbau auf ein modulares MAS soll das Startangebot rasch ergänzt werden. Mit einer vertieften Einführung in die thermodynamischen Grundlagen im Rahmen eines CAS soll beispielsweise Ingenieuren aus anderen beteiligen. Das neue "Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug" (WERR) soll vor allem im Weiterbildungs- und Beratungsbereich tätig sein und Fachkräfte auf Kaderstufe für diese Damit wird der 2. Sektor in der Region und insbesondere im Kan- ton Zug gestärkt. Geführt werden soll das Institut von der Hochschule für Technik Rap- perswil (HSR). Die Vorarbeiten wurden vom Technologie
1724.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem EVZ daher künftig 60 Prozent ihrer Kosten im Zusammenhang mit EVZ- Veranstaltungen in Rechnung stellen. Allerdings sollte dieser kostenreduzierte Verrechnungs- schliessen möchte. Dies soll möglich sein, jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion festgeschrieben haben möchte – einhellig die gesetzliche Verankerung des Ist-Zustands. Allerdings soll die Festschreibung des Ist-Zustands im Gesetz die Aufhebung einer Polizeidienststelle auf Verlangen

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