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2390.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
8. Finanzielle Auswirkungen 9. Würdigung des Vorstosses 10. Antrag 1. In Kürze Einheimisches Holz soll gefördert werden Der Regierungsrat ist von den Vorteilen der Förderung von einheimischem Holz über- einsetzen. Mit der vom Bund definierten bereits unter Ziff. 3.1. genannten Ressourcenpolitik Holz soll eine konsequente, aber nachhaltige Holznutzung aus einheimischen Wäldern und eine ressource n- effiziente gswesens gemacht worden ist. In einem zweiten Gutachten, welches zurzeit noch in Bearbeitung ist, soll nun konkret geprüft werden, wie die Kriterien in einer Ausschreibung definiert werden können, so dass
2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mindestabstand soll auch de lege ferenda für alle Gemeinden verbindlich sein. Denn, wenn der im kantonalen Recht statuierte Mindestabstand von 0.5 Meter in objektiver Hinsicht Sinn macht, dann sollte dieser nde von Pflanzungen zur Grenze betrachtet (§ 102 EG ZGB). Die Schaffung zeitgemässer Vorschriften soll den Rechtsfrieden im nachbarrechtlichen Ve r- hältnis fördern bzw. erhalten. Toleranzprinzip und 1 V PBG entspricht das gewachsene Terrain dem natürlichen Verlauf des Bodens. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine Eigentümerin oder ein Eigentümer zuerst eine künstliche Aufschüttung
2844.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gebrauch gemacht. Mit der Befristung auf zwei Jahre (2020 und 2021) soll am Grundsatz weiterhin nichts geändert werden. Bis im Jahr 2020 sollte gemäss Auskunft des Finanzdirektors absehbar sein, ob und in welcher beschlossen. Mit den hier beantragten 22 Gesetzesänderungen, die vom Kantonsrat zu genehmigen sind, soll die Staatsrechnung zu- sätzlich um knapp 50 Millionen Franken entlastet werden. Davon sind 18 Millionen von Einzelzuständigkeiten der Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Speziell soll neu auch über die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und der unentgeltlichen Rechtsbeiständin
2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
maximal 250 Personen) aus. Die Nutzungen für das Asylwesen sollen nach Möglichkeit in zwei Häusern (A und B) konzentriert werden. Im Haus C soll im Rahmen der Gesamtplanung für das Grundstück eine Büronutzung erreichen. Dabei soll der Regierungsrat von der Verwaltung seiner Liegenschaften Abstand nehmen und neu nach einer modernen Immobilienbewirtschaftung streben. - Der Regierungsrat soll bei Nutzungsreserven genutzt werden, das ab 2024 zusätzlichen Raum- bedarf angemeldet hat. Aufgrund der hohen Dringlichkeit soll dem Kantonsrat baldmöglichst eine Vorlage für einen Planungs- und Baukredit vorgelegt werden. Mit
2920.1a - Beilage Zwischenbericht
Mitschülern im gleichen Alter und den altersentsprechenden Fertigkeiten wird immer grösser. Deshalb soll die Zeit zwischen Ankunft und Aufnahme in die Integrationsklasse möglichst kurz sein. Ziel der In Hause keine Orientierung mehr haben, können klar erklärte Regeln Schutz bieten. Die Integrationsklasse soll für die Flüchtlingskinder ein sicherer, verlässlicher und stabiler Ort sein. Des- halb sind klare Schülerzahlen der Integrationsklasse ein. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Nicht für jedes Kind soll oder muss der SPD beigezogen werden (keine flächendeckenden Abklärungen). Der SPD steht für Beratung
1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
gemeinnützigen Arbeit vorsehen. Davon soll jedoch abgesehen werden mit dem Ziel, das Verwaltungsstrafverfahren weiterhin einfach handhaben zu können. Die Verwaltungsbehörden sollen weder aufwendige Erhebungen für oben § 4 Abs. 2). Redaktionelle Anpassung: Art. 344 revStGB entspricht Art. 350 StGB. Absatz 3: Es soll ausdrücklich festgehalten werden, dass das Untersuchungsrichter- amt den Kanton Zug in Gerichtsst anordnen. Diese Regelung ist im Hinblick auf Art. 5 EMRK nicht unbedenklich. Aber auch abgesehen davon soll der Entscheid über eine derartige Massnahme dem erkennenden Richter vorbehalten bleiben. Deshalb sind
1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Totalrevision zu unterziehen. Mit der vorliegenden Totalrevision sollen zunächst die systematischen Mängel des WAG behoben werden. Zu diesem Zweck soll das Gesetz von Überregulierungen und technischen Details Grundlage für die Mandatsverteilung im Kantonsrat sollen nicht wie bis anhin die Zahlen der eidgenössischen Volkszählung gelten, sondern massge- bend soll die Wohnbevölkerungsstatistik der Direktion des verlangt, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Stimmkuverts portofrei zurückgesandt werden können. Damit soll eine Anhebung der Stimmbeteiligung erreicht werden. 3. Die Motion von Andreas Bossard vom 17. Januar
2072.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem entgegen zu wirken, sollen einerseits die bisher aus dem Fonds finanzierten Entschädigungen für un- geniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung abgeschafft werden. Andererseits soll sich der Kanton wie früher finanziellen Mehrbelastungen zu bewahren, sind einnahme- und ausgabeseitige Massnahmen vorzusehen. So soll der Kanton wie früher einen Teil der Seu- chenbekämpfungskosten tragen, damit der Mittelzufluss gesichert Fleisch bei Rindviehhaltung hinhalten sollen. Vergleichbarer Kantonsbeitrag wie früher Der Kanton soll sich mit einem jährlichen Fondsbeitrag im Rahmen, wie dies bis 1998 der Fall war, an den Kosten der
1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Trennwände Fr. 50'000.-- Die Trennwände sollen aus Datenschutzgründen (Intimität, Privatsphäre der Patienten) ergänzt werden. Auf die bisher vorgesehenen Vorhänge soll verzich- tet werden. 6. Endoskopie, Kühlung lungsänderungen von 8,565 Mio. Franken soll wie erwähnt eine zusätzliche Kreditpo- sition von 4 Mio. Franken für Unvorhergesehenes gesprochen werden. Mit dieser Reserve soll sichergestellt werden, dass notwendige cher Tragweite, andererseits um ein pla- nungs- und bautechnisch äusserst anspruchvolles Projekt, soll es doch die Grund- versorgung und die erweiterte Grundversorgung der Bevölkerung des Kantons Zug in
2283.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Antrag Seite 35 I. IN KÜRZE Der Regierungsrat bevorzugt vier Mittelschulstandorte im Kanton Zug. Dabei soll nebst den Standorten Zug Lüssiweg und Menzingen auch auf dem Röhrliberg/ in Cham eine Mittelschule Vorschlag der Arbeitsgruppe. Er verzichtete aber auf den Standort Zug Hofstrasse mit WMS und FMS; die WMS soll am Standort Zug Lüssiweg verbleiben. Nebst dem Umstand, dass die "Trennung" von WMS und FMS seit jeher sich das Kurzzeitgymnasium in Menzingen gut etabliert. Mit der Ergänzung durch ein Langzeitgymnasium soll in Menzingen die Schülerinnen- und Schülerzahl von 400 erreicht werden. Damit wird in Menzingen eine

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