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2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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heute vorge- sehene maximale Ordnungsbusse von 300 Franken entfaltet keine präventive Wirkung und soll - in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und An- Seite 2/13 1974 lediglich der Teue- rung angepasst. Ihre Erhöhung entsprechend dem Vorschlag des Regierungsrates soll eine Konkurrenzierung der freiberuflichen Urkundspersonen ausschliessen und gewährleisten, dass die werde zu stark in die Geschäftsfreiheit der Notarinnen und Notare eingegriffen. Antrag: § 8a Abs. 2 soll neu wie folgt lauten: "Die Ausstandsvorschriften gelten auch, wenn die Ur- kundsperson mit einer Person
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1095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ot an Sonn- und Feiertagen soll fest- gehalten werden. Zudem soll präzisiert werden, für welche Geschäfte die Bestim- mungen über Öffnungszeiten gelten. Schliesslich sollen die einschränkenden Son- de 1095.1 - 11094 Sollte sich jedoch zeigen, dass es sinnvoll wäre, auch andere Geschäftsbereiche vom Geltungsbereich der Bestimmungen über die Öffnungszeiten der Verkaufslokale auszunehmen, soll dem Regierungsrat Diese Unklarheit soll nun mit der ausdrücklichen Erwähnung des Bun- desfeiertages in § 1 des Gesetzes beseitigt werden. 1095.1 - 11094 5 § 2 Sonn- und Feiertagsruhe Wie bisher soll an den öffentlichen
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1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Natur. Mit der Neuformulierung soll klarer zum Ausdruck gebracht werden, dass keine Querfinanzierung zu den weiteren Vorsorge- plänen stattfinden darf. Schliesslich soll das Wort "zusätzliche" in Abs. der gestiegenen Lebenserwartung angepasst werden. - Konsequente Umsetzung des Beitragsprimates: Neu soll die Finanzierungs- sicherheit bei der Äufnung des Alterskapitals gewährleistet werden, indem die Rentners. Da diese Lebenserwartung generell zugenommen hat, die Renten also länger ausgerichtet werden, soll der Umwandlungssatz im Rücktrittsalter 64 von heute 7,2 Prozent auf neu 6,8 Prozent angepasst werden
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2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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wäre somit in der Lage, alle Gefangenen innerhalb der Si- cherheitszone zu beschäftigen. Das Projekt soll durch einen Anbau an die Anstaltsmauern und mittels baulicher und sicher- heitstechnischer Massnahmen Arbeitsplätze würden innerhalb der Si- cherheitseinrichtungen zu liegen kommen. Der Erweiterungsneubau soll gemäss Planung im Jahr 2013 realisiert und Anfang 2014 in Betrieb genommen werden. Die Gesamtkosten führten offenbar zum Ergebnis, dass dieser von einer stetigen Verschlechterung der Auftragslage ausgeht. Soll also der Bostadel in einem abnehmenden Markt diesen Betrieb konkurrenzieren? Neben diesen Einbussen
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mationen soll generell erhöht werden. Es hat sich gezeigt, dass das vorhandene Angebot die Nachfrage nicht deckt. Seite 12/13 1531.2 - 12658 - Das vorhandene Angebot für Familienfrauen sollte in Bezug dass die Bewerberinnen und Bewerber einen Sprach- und/oder Integrations- kurs absolvieren. Normativ soll aber die Möglichkeit offen bleiben, in Ausnahmefällen die be- sondere Situation zu berücksichtigen on des Grossen Rates eine Motion zur Schaffung eines Integrationsgesetzes eingereicht. Das Gesetz soll dem Grundsatz des "Förderns und Forderns" verpflichtet sein. Seite 8/13 1531.2 - 12658 St. Gallen
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1528.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ergänzt werden. Mit einem detaillierten Katalog der den Gehaltsklassen zugewiesenen Lehrerkatego- rien soll die Grundlage geschaffen werden, die es inskünftig den gemeindlichen Rektorinnen und Rektoren ermöglicht Ihnen deshalb, neu auch die Schulleitungsfunktionen bestimmten Gehaltsklassen zuzuwei- sen. Dabei soll die Besoldung entsprechend dem Anteil Schulleitungsfunktion und Lehrtätigkeit gesplittet werden. Die ng nach drei Dienstjahren im Sinne eines gleichmässigen Anstiegs reduziert werden. Die Neuordnung soll schliesslich aber auch eine gewisse Flexibilität aufweisen, damit spätere Ent- wicklungen ebenfalls
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3083.1a - Beilage Geschäftsbericht Gebäudeversicherung 2019
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der bis- herige Geschäftssitz an der Poststrasse 10 frei. Nach einer vorübergehenden Zwischennutzung soll zu einem späte- ren Zeitpunkt die Liegenschaft komplett saniert und zusätzlich auf dem Areal ein Management dieser Risiken bildet eine risikobasierte Kapitalsteuerung. Das risikotragende Kapital soll sicherstellen, dass die Gebäudeversicherung Zug mit hoher Wahrscheinlichkeit die gemäss heutiger Kenntnis Wirtschaftsbranchen und Anlagestilen im tragbaren Rahmen gehalten. Derivative Finanzinstrumente sollen im Grundsatz nur zu Absicherungszwecken verwendet werden. Der Finanzausschuss des Verwaltungsrates
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3172.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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betreibt. Auch im Rahmen eines Zusammenschlusses soll jede Ge- meinde einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin wählen. Die Stellvertretung soll aller- dings der Friedensrichter oder die Friede Nach dem von den Motionären skizzierten Modell soll es zwei oder mehreren Gemeinden bei Bedarf weiterhin möglich sein, sich zusammenzuschliessen. Dabei soll den Gemeinden offen- gelassen werden, ob sie ein vorzulegen, um die Regelung der Organisation der Friedensrichterämter zu flexibi- lisieren. Den Gemeinden soll offengelassen werden, ob sie ein gemeinsames Friedensrichter- amt mit Sitz in einer Gemeinde einsetzen
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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schweizer Kantone ist durchaus angebracht. Zudem sollen Kontakte zwischen den Behörden und der Wirtschaft ermöglicht, hergestellt oder ver tieft werden. Wie bisher soll die Kontaktstelle statistische Daten über Kantons ratsbeschluss betreffend Wirtschaftspflege soll die bestehen de Massnahmen- und Ttigkeitspalette weitergeführt und ver feinert werden. Der Kanton Zug soll nun aber nicht in dem Sinn Wirtschaftsförderung solche teure und auf lingere Sicht allzu oft wirkungslose Massnah men verzichtet werden kann. Hingegen soll durch eine konti nuierliche Pflege des Images des Wirtschaftsstandorts und durch Informationen über
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3306.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Richtplans erfordert. Der Richtplan bezeichnet neu Gebiete, in welchen VE ohne Anpassung möglich sind. Soll beispielsweise ein neues Einkaufszentrum ausserhalb dieses Gebiets zu liegen kommen, ist dies nicht Für die SP ist es nicht ersichtlich, wieso eine private Planung in den Richtplan aufgenommen werden soll und moniert, dass das Interesse des Kantons an dieser Veränderung nicht ersicht- lich sei. An die einer guten Verkehrserschliessung» (Kapitel S 4.1.1) ist aus Sicht des Bundes zu vage. Der Kanton Zug soll angemessen festlegen, was er unter einer gu- ten Verkehrserschliessung versteht. Des Weiteren fehlen