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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
che Pacht angepasst, damit die heutige Ertragswertbesteuerung beibehalten werden kann. Zusätzlich soll bei den natürli- chen Personen die kalte Progression neu jährlich ausgeglichen werden. Damit der Kanton schlägt der Regie- rungsrat eine massvolle Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor. Damit soll verhin- dert werden, dass die für den Standort Zug volkswirtschaftlich bedeutenden juristischen Perso- sich für höchstmögliche Abzüge aus, da eine Erhöhung der Abzüge eine grösstmögliche Wirkung haben soll für die steuerliche Entlastung der Familien. Das Leben in Zug sei sehr teuer und damit könne diesem
1908.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
t durch die Steuerrabatte soll grösstenteils durch die Steuerzuschläge wettgemacht werden. Das Rabattmodell soll langfristig ertragsneutral ausges- taltet sein. Zudem sollen Fahrzeuge mit rein elektrischem Bundesrat. Diese hätte einen gewichtsunabhängigen Bewertungsmassstab ange- legt. Die Energieetikette soll jedoch verbessert werden. Das Resultat liegt zum heutigen Zeit- punkt nicht vor. Der regierungsrätliche nicht das Modell Solothurn. 3.2. Detailberatung zu den einzelnen Bestimmungen § 1 Abs. 3 Die Regierung soll ermächtigt werden, besonders begehrte Kontrollschilder zu versteigern. Dies könnte einmalige Einnahmen
1941.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
keine EL-berechtigten Personen in Sozialhilfe- Abhängigkeit geraten. Mit der Anpassung des EG ELG soll also lediglich den neuen bundesrechtlichen Vorschriften Genüge getan werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, Sozialhilfe-Abhängigkeit zu vermeiden, verfehlt wird. Wie bereits unter Ziff. 4 dargelegt, soll die Regelungskompetenz über die Kostenbegrenzung der Tagestaxen für pflege- und betreuungsbedürftige heute noch nicht definitiv bekannt ist, kann das System nicht im Gesetz vorgesehen werden. Ausserdem sollen die einzelnen Kostenbegrenzungen angepasst 1941.1 - 13431 Seite 5/12 an die jeweilige Einstufung
1984.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
geplanten Bezug des Verwaltungszentrums 3 soll die Polizeidienststelle am Kolinplatz ins Polizeihauptgebäude An der Aa verlegt werden. Be- reits per 2011 sollen die bisher zwei Polizeidienststellen im Ägerital ist. Es soll also nicht der Status quo, also die heutige Situation bei den Polizeidienststellen, gesetzlich verankert werden. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen moderaten Lösung sollen Zusammenfassungen bewilligte der Zuger Polizei 7.5 zusätzliche Personalstellen. Gemäss Ziff. 2.2 seiner Motionsantwort soll der Regierungsrat die Sicherheitsdirektion beauf- tragen, weitergehende Massnahmen konsequent umzusetzen
2506.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
2523.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
2516.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
2678.1 - gedruckter Bericht
Handlungs bedarf erkannt und eine neue Finanzstrategie 2017–2025 erarbeitet. Mit dem Projekt Finanzen 2019 soll ab dem Jahr 2019 eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden. Das Entlastungsprogramm 2015–2018 ist wieviel die Steuern erhöht werden müssen. Was auf der Ausgabenseite nicht kompensiert werden kann, soll durch eine Steuererhöhung erbracht werden. Die Investitionen bleiben trotz Priorisierung auf hohem Budget 2017 eingestellten Projekte zu beginnen oder weiterzuführen. Die Unternehmenssteuerreform III soll aufkommensneutral umgesetzt werden Das Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist
2734.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Poststelle oder Post- agentur für die Anhörung der betroffenen Gemeinde soll von 6 Monaten auf ein Jahr ver- längert werden. - Art. 34 Abs. 4 soll dahingehend geändert werden, dass die PostCom bei Schlichtungsver- erstmaligen Beantwortung wies die Post aus, dass im Kanton Zug aktuell 29 Zu- gangspunkte bestehen. 2020 soll dieses Netz auf 34 bis 42 Zugangspunkte erweitert werden: 8 eigen betriebene Filialen, 9 Partnerfilialen Planung des Poststellen- und Postagenturnetzes ge- mäss Art. 33 Abs. 8 VPG und Art. 44 Abs. 4 VPG soll auf Antrag des Kantons nur dann von der Mindestversorgung im Raum mit städtischem Charakter abgewichen
2553.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Intervention konzentrieren. Für gewisse Nebentätigkeiten soll sie mehr Selbständigkeit mit unternehmeri- schem Freiraum erhalten. Dieser Freiraum soll auch genutzt werden, um die Risikoexponi erung der GVZG n ausüben kann. Welche Tätigkeiten darf man sich konkret darunter vorstellen? Antwort 1: Die GVZG soll sich weiterhin auf die Kernthemen Gebäudeversicherung und Präven- tion in den Bereichen Feuer- und Personalgesetz verlangen? Wie wurde dies bisher gehandhabt? Antwort 3: Das Personalgesetz (BGS 154.21) soll weiterhin auf die Gebäudeversicherung an- wendbar sein. Bei den Gehaltsklassen und Funktionsgruppen

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