Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6377 Inhalte gefunden
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
setz sollen die wesentlichsten Grundsätze für die Erfüllung dieses Auftrags verankert werden. Es beinhaltet Bestimmungen darüber, wie die Gleichstellung von Frau und Mann verwirklicht werden soll und regelt Fachgrup- pe für die Gleichstellung von Frau und Mann ein und bestimmte deren Mitglieder. Die Fach- gruppe soll als Plattform dienen und Informationen austauschen. Die Koordination der Fach- gruppe und der weiteren verwaltungsexterne Kom- mission für die Gleichstellung von Frau und Mann einzusetzen. Dieser Kommission soll unter anderem die Aufgabe zukommen, in allen gesellschaftlichen Bereichen zu messen, wieweit im Kanton
948.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gestellt. Mit der neu konzipierten amtlichen Vermessung (AV 93) sollen die Vermessungs- daten erneuert und verbessert werden. Neu soll die amtliche Vermessung nicht nur Grundlagen zur Anlage und Führung Nachführung und den Unterhalt soll der Kanton allein tragen. 6 948.5 - 11535 Die Kosten für die laufende Nachführung von Veränderungen, die Grundstücke betreffen, sollen neu von den Grundeigentümerinnen (EG ZGB; BGS 211.1) aufzunehmen. Nicht grundlegende und vor allem meist technische Vorschrif- ten soll der Regierungsrat mittels einer Kompetenzdelegation auf Verordnungsstufe regeln. c. Landinformationssystem
2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kantonsrat eine Vorlage zur Teilre- vision des Bürgerrechtsgesetzes. Das Zuger Bürgerrechtsgesetz soll in einem einzigen, aber wichtigen Punkt geändert werden. Bisher mussten die Einbürgerungswilligen Bürgerrechtsgesetz ist vor kurzem einer Totalrevision unterzogen worden. Das Einbürgerungsverfahren soll vereinfacht sowie harmonisiert und der einbürgerungsrechtl i- che Integrationsbegriff an das Ausl frühestens per Herbst 2016. 4. Zur Rechtslage in den übrigen Deutschschweizer Kantonen Im Folgenden soll aufgezeigt werden, auf welcher Regelungsebene in den Kantonen die für ei- ne Einbürgerung erforderlichen
2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Regierungsrat als unbestritten erachtet worden sind. 5.3 Finanzen 2019 Mit dem Projekt Finanzen 2019 soll der Staatshaushalt bis zum Jahr 2021 mit rund 400 Massnahmen um rund 65 Millionen Franken entlastet durch eine moderate Steuererhöhung mit Mehrerträgen von rund 50 Millionen Franken gerechnet. Dies soll sowohl mit einer Erhöhung des kantonalen Steuerfusses für juristische und natürliche Personen als Festsetzung der Gefahrenzonen in den kommunalen Nutzungsplanungen. Die Revision der Gefahrenkarten soll bis 2022 über alle Gemeinden abgeschlossen sein. Ziel E: Der Kanton hatte dem Bundesamt für Umwelt
2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der kantonalen Lehrpersonen sollen paritätisch ausgestaltet wer- den. - Eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs wird geprüft. - Das Reglement über die Weiterbildung soll generell überarbeitet werden anzuerkennen. Zweitens soll das Ent- löhnungssystem eine transparente, glaubwürdige und nachvollziehbare Einreihung und Entlö h- nung ermöglichen. Das Ziel der Flexibilität soll ermöglichen, einerseits und Vergleichbarkeit der Funktionsprofile erfolgte kein Vergleich mit der Privatwirtschaft. Dieser soll soweit möglich und sinnvoll bei der Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in einer nächsten
2900.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
damit der Kanton einer der erfolgreichsten Lebens­ und Wirtschaftsräume der Schweiz bleibt. Dies soll mit insgesamt vierzig übergeordneten strategischen Zielen erreicht werden. Die Direktionen und Ämter Mass­ nahmen, wie beispielsweise der Optimierung von Verträgen und der Überprüfung von Leistungen, soll die geforderte Aufwandreduktion bis im Jahr 2022 erreicht werden. 12 Bericht und Antrag des Regierungsrats und kostenintensiven Einsatzleitzentralen (ELZ) auf deren zwei zusammenzufassen. Für LU, NW und OW soll eine ELZ realisiert werden («Brünig-Achse»), eine zweite ELZ für UR, SZ und ZG («Gotthard-Achse»)
2818.3 - Bericht und Antrag der Kommission
und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif), der seit 1974 in Kraft ist. Der Verwaltungsgebührentarif soll durch überwiegend technische und begriffli- che Anpassungen bereinigt werden. Die vorberatende Kommission Erlass, der für diverse Amtshandlungen kantonaler und kommunaler Behörden Gebühren festsetzt. Es soll eine Bereinigung in Teilbe- reichen erfolgen, wobei der Fokus auf folgenden Punkten liegt: - technische sei. In Analogie zu Ziffer 71 – die wegen der inhaltlichen Identität zu Ziffer 69 gelöscht werden soll – müsse auch Ziffer 31 gestrichen werden. Der Kommission wur- de aufgezeigt, dass die Sachlage bei
2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
zuständigen Betreibungsamt eine Betreibung eingereicht werden soll. Der Gedanke dahinter: Das Sperr- recht soll nicht dazu missbraucht werden kön- nen, dass sich etwa ein Schuldner seinen Gläubi- gern entzieht Totalrevision des Datenschutzgesetzes des Bundes am 15. September 2017 verabschiedet. Die Revision soll dem Bund erlauben, die revi- dierte Datenschutzkonvention SEV 108 des Eu- roparates zu ratifizieren oder Prozessrecht vorzusehen. – Schutz für natürliche Personen: Der Schutz ju- ristischer Personen soll wegfallen, da diese durch andere Erlasse ausreichend geschützt sind. – Genetische und biometrische
2101.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schritt sollen Minimalstandards ausgearbeitet werden, die dafür sorgen, dass die Angebotsqualität der Betreuungseinrichtungen bestimmten Anforderungen genügt. Ein nati- onales Gütesiegel soll den Eltern von § 6 soll dem Anliegen der Motionärinnen Rechnung getragen werden, den Gemeinden bei der Festlegung der Beiträge der Erziehungs- berechtigten mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen. Dabei sollen aber die Kinderbetreuungsgesetz im Bereich der Festlegung der Beiträge der Erziehungsberechtigten. Den Gemeinden soll zukünftig mehr Spielraum bei der Tarifgestaltung für eigene und subventionierte private Kinderbet
1268.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zuständig (§ 11 Abs. 3 SchulG). Mit der Motion wird diese Zuständigkeit in Frage gestellt; stattdessen soll im Gesetz selber der Umfang der Blockzeit definiert werden. 3.2. Umfragen bei den Gemeinden Die Einführung Aspekt ist es legitim, wenn der Kanton verbindlichere Rahmenvorgaben macht. In inhaltlicher Hinsicht soll das Begehren der Motionäre somit erfüllt werden. 3.5. Beibehaltung der Zuständigkeit des Erziehungsrates rs, Block- zeiten zu realisieren, ist bereits im heutigen Schulgesetz verankert (§ 11 Abs. 2). Es soll vermieden werden, die Ausweitung der bisherigen Blockzeit gesetzlich im Detail zu fixieren; dies würde

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch