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1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dieses abgeänderten Konkordats ein. Verfolgt werden mit dieser Revision vor allem zwei Ziele: Zum einen soll die Vereinbarung den Anforde- rungen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen ammlung das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM; SR 943.02). Dieses Gesetz soll ge- währleisten, dass Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz für die Aus- übung ihrer für die betreffenden Sektoren echter Wettbewerb herrscht (Art. 3 Abs. 5 des Abkommens). Entsprechend soll und kann ein Tätigkeitsbereich von der Unter- stellung befreit werden, wenn auch unter den Vergabebehörden
1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
deshalb in einer speziellen Bestimmung festge- legt. Diese Haltung soll auch im neuen System beibehalten werden. Gemeinnützige Institutionen sollen keine Gebühren mit Faktoren nach dem § 15 des Kommissions- entwurfs erfrei ist. Mit der Faktorgewichtung, die der Bedeutung des einzelnen Geschäftes Rechnung tragen soll (vgl. § 15 des Kommissionsentwurfs), entsteht erneut ein Ab- gabengemisch (Gebühren und Steuer). Trotz bereits heute gewisse Dienstleistungen und Handlungen des Grundbuchamtes gebührenprivilegiert seien, soll nach Ansicht der Kommission auch für diese Kategorien eine Sondernorm geschaffen werden. Der Regierungsrat
2141.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
. Der Kanton soll gemäss ihrem Vorschlag künftig 7 Mio. Franken (anstelle der vom Kanton vorge- schlagenen 3,5 Mio. Franken) zu Gunsten der Gebergemeinden leisten. Der Normsteuerfuss soll wie vorgeschlagen vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Normsteuer- fuss von 80 % entwickelt. Der Normsteuerfuss soll soweit gesenkt werden, dass der durch- schnittliche Steuerfuss ungefähr gleich weit vom Normsteuerfuss entfern t ist wie bei der Einfüh- rung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA). Der Normsteuerfuss soll jährlich neu zehn Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Steuerfuss festgelegt werden. Die Berechnungen
2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
. Der Kanton soll gemäss ihrem Vorschlag künftig 7 Mio. Franken (anstelle der vom Kanton vorge- schlagenen 3,5 Mio. Franken) zu Gunsten der Gebergemeinden leisten. Der Normsteuerfuss soll wie vorgeschlagen vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Normsteuer- fuss von 80 % entwickelt. Der Normsteuerfuss soll soweit gesenkt werden, dass der durch- schnittliche Steuerfuss ungefähr gleich weit vom Normsteuerfuss entfern t ist wie bei der Einfüh- rung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA). Der Normsteuerfuss soll jährlich neu zehn Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Steuerfuss festgelegt werden. Die Berechnungen
2210.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Organisationen, die Bürgerinnen und Bürger zum Kursbesuch verpflichten, eine wesentliche Rolle. Insofern soll die Cafeteria oder Kantine zweckmässig sein. Konkret heisst dies, dass die Anlage in der Schönau mit Regierungsrat verfolgt mit der geplanten Erneuerung und Erweiterung die folgenden vier Ziele: 1. Es soll eine neue Halle auf dem Gelände entstehen, um Material und Fahrzeuge des Z i- vilschutzes sowie den dass der einf ache Zweckbau eine überzeugende architektonische Qualität hat. Die neue Fassadenlösung soll dem zwar Rechnung tragen. Die Kommission entschied sich aber dagegen, so weit zu ge- hen und eine
2103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Mio. Franken für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug. Dieser Objektkredit soll dem Strassenbauprogramm, d.h. dem Rahmenkredit für Allgemeine Projektie- rungen und Generelle Planungen Anschlüssen im Gubel- loch, an der Industrie-, der Gotthard-, der Ägeri- und der Artherstrasse. Damit soll das Stadt- zentrum vom Durchgangsverkehr befreit werden. Der motorisierte Individualverkehr wird auf Ziel, das Zentrum auf- zuwerten und um dort eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Diese Bestvariante soll weiter ent- wickelt und in ein Generelles Projekt überführt werden, welches der Regierungsrat dem
2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bezahlen soll. Seite 4/5 2050.4 - 13985 5.7 Der Kanton Zug soll für rund 172 Mio. Franken einen neuen ZVB-Hauptstützpunkt bauen. Sämtliche Bauten sollen gemäss dem regierungsrätlichen Bericht jedoch in das Eigentum Bebauungskonzept soll die Möglichkeit eines etwa 60 m hohen Hochhauses vorgese- hen und im Bebauungsplan auch baurechtlich gesichert werden. Auf die Ausarbeitung auf Stufe Bauprojekt soll vorläufig verzichtet verzichtet werden. Damit ist die Stawiko einverstan- den. 5.2 Der Architekturwettbewerb soll auf Verwaltungsgebäude und Wohnblock beschränkt wer- den. Für die Planungsarbeiten des ZVB-Teils ist ein einfacheres
1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bedeutet, dass die Kammer D im kantonalen Richtplan als Festsetzung aufzu- nehmen ist. Diese Änderung soll nach der Beschlussfassung zum Generellen Projekt im Sinne einer kleinen Anpassung durch den Regierungsrat Oktober 1999 unseren Bericht und Antrag als Zwischen- bericht zur Kenntnis genommen - Die Motion soll nun im Rahmen des Projektierungs- und Baukredites für die neuen Verbindungsstrassen des Kammerkonzeptes nahmen im Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes. VI.2 Projektziele Mit dem Kammerkonzept Ennetsee soll der Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort Ennetsee als attraktiver Lebens-, Wohn- und Arbeitsraum
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
chen begonnen werden soll, damit der Vorteil des frühen Sprachenlernens genutzt werden kann. Dies soll mit dem Modell 3/5 (Unterricht in der ersten Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, Unterricht richts ab der 5. Primarklasse bekräftigt. Mit der grundsätzlichen Befürwortung dieses Modells 3/5 soll der bil- dungspolitische Konsens in der Frage des Fremdsprachenlernens in der obligatori- schen Schulzeit Primarklasse erfolgt. Zudem hat die BKZ ein Grobkonzept für den Französischunterricht verabschiedet, soll doch dieses Fach aufgewertet und neben dem Fach Englisch so angeboten werden, dass die Zielsetzung
2254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
. Der Kanton soll gemäss ihrem Vorschlag künftig 7 Mio. Franken (anstelle der vom Kanton vorge- schlagenen 3,5 Mio. Franken) zu Gunsten der Gebergemeinden leisten. Der Normsteuerfuss soll wie vorgeschlagen vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Normsteuer- fuss von 80 % entwickelt. Der Normsteuerfuss soll soweit gesenkt werden, dass der durch- schnittliche Steuerfuss ungefähr gleich weit vom Normsteuerfuss entfern t ist wie bei der Einfüh- rung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA). Der Normsteuerfuss soll jährlich neu zehn Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Steuerfuss festgelegt werden. Die Berechnungen

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