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2331.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
. Der Kanton soll gemäss ihrem Vorschlag künftig 7 Mio. Franken (anstelle der vom Kanton vorge- schlagenen 3,5 Mio. Franken) zu Gunsten der Gebergemeinden leisten. Der Normsteuerfuss soll wie vorgeschlagen vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Normsteuer- fuss von 80 % entwickelt. Der Normsteuerfuss soll soweit gesenkt werden, dass der durch- schnittliche Steuerfuss ungefähr gleich weit vom Normsteuerfuss entfern t ist wie bei der Einfüh- rung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA). Der Normsteuerfuss soll jährlich neu zehn Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Steuerfuss festgelegt werden. Die Berechnungen
2331.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
e- setzlichen Regelung in einem formellen Gesetz (GOG) soll nicht gerüttelt werden. Die Ober- aufsicht steht vollständig dem Kantonsrat zu. Es soll weiterhin daran festgehalten werden, dass 2251.9 - 14692 Kommission in der Regel endgültig. Ein Rückkommensantrag soll nur in bestimmten Fällen ausnahmsweise möglich sein. - Die Kommissionsmeinung. Danach soll ein Kommissionsmitglied jederzeit beantragen können, Kommission ein Geschäft bis zur Schlussabstimmung des Kantonsrats kontinuierlich zu begleiten hat. So soll eine Kommission jederzeit - auch nach ihrer Schlussabstimmung - zu den Anträgen der Stawiko, aus den
2274.5 - Zusatzbericht/Antrag Kommission für Tiefbauten
Millionen Franken wie folgt: - die Stadt Zug soll einen Investitionsbeitrag von 120 Millionen Franken hinzusteuern; - ein weiterer Teilbetrag von 300 Millionen Franken soll mit einem Zuschlag auf die Mo- torfa erster Linie eine Reduktion des Beitrags der allg e- meinen Staatsrechnung an das Projekt. Im Gegenzug soll der Beitrag der Stadt Zug erhöht werden. Gleichzeitig begehrt sie neu eine projektbezogene und befristete befristete Erhöhung der Motor- fahrzeugsteuern zur Mitfinanzierung des Projekts. Der Restbetrag soll ihrer Meinung nach über die Spezialfinanzierung Strassenbau berappt werden. Die weiteren Details können
2355.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
Gesellschaften sollen auf den heutigen Werten belas- sen werden. Auch die heutige einfache Mindestkapitalsteuer von 150 Franken für Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften soll vorerst nicht heutige Steuersatz für Holdinggesell- schaften von 0,075 Promille soll neu auf 0,02 Promille herabgesetzt werden. Gleich- zeitig soll die heutige einfache Mindestkapitalsteuer von 150 Franken auf neu 250 aften von heute 0,075 auf neu 0,02 Promille des steuerbaren Eigenkapitals zu senken. Gleichzeitig soll die heutige einfache Mindestkapitalsteuer für Holdinggesellschaften von heute 150 Franken auf neu
1419.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonsrates aufgeführt sein. • Für Vorlagen aus dem Hochbaubereich soll eine ständige Kommission mit Dauerauftrag zuständig sein. Zur Begründung der Motion werden die fünf nicht ständigen Kommissionen mit Dauerauftrag dass auch für kantonale Hochbauten eine Kommission mit Dauerauftrag eingesetzt werde. Zusätzlich soll der Regierungsrat prüfen, ob allenfalls eine einzige Kommission für sämtliche Hoch- und Tiefbauten mit Dauerauftrag noch nötig sind. 4. Drittes Motionsbegehren: Für Vorlagen aus dem Hochbaubereich soll eine ständige Kommission mit Dauerauftrag zuständig sein. 5. Antrag 12143 3 1419.2 - 1. Das Wichtigste
1341.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
hen Neuerungen auch das Steuerrecht von Bund und Kantonen stifterfreundlicher ausgestaltet werden soll – auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. Bei der direkten Bundessteuer zeigt sich die grosszügigere Einschränkung auf zugeri- sche Gemeinden fallen gelassen werden muss. Analog der direkten Bundessteuer soll die Maximallimite ebenfalls von 10 % auf 20 % des massgebenden Reineinkommens erhöht werden. Damit unter dem Titel eines Sozialabzuges. § 34 Abs. 1 (Ergänzung und Anmerkung) Der Eigenbetreuungsabzug soll gleich wie der Fremdbetreuungskostenabzug der Teuerung angepasst werden können. Für die Materialien
2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
Projekt «ZFA Reform 2018» eingehalten wird: Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden der «ZFA Reform 2018», im Oktober 2017 soll das Geschäft vom Regierungsrat und von den Gemeinden zuhanden des Kantonsrats ver- abschiedet werden, im Mai 2018 soll der Beschluss im Kantonsrat erfolgen . Gebergemeinde, so bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter
1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
2019 Übersicht: SOLL (bewillIgter Prajektbetrag 1 IST Abwe~chunBSzG1NIUn9, Verptlichtungskrcdii) In Franken lfl u(~ Saldo ~OSihOfl5fl2 ~~benlElnnahmenSald~_ Atiegaben Einnahmen~ SOLLIST TB3020.0141.002 Verbindung Knoten Grindel-Bibersee, Gemeinden Cham und Steinhausen (Projekt-Nr .TB3020.01 41.002) Soll (Total): Fr. 30 300 000.00 Ist (Total): Fr. 26 165 402.34 Radstrecke Nr. 48, Abschnitt 48.01, Gemeinde Gemeinde Cham, Teilstrecke Bibersee bis Kantonsgrenze ZH/Hasental (Projekt-Nr. TB3020.000.874) Soll (Total): Fr. 2 600 000.00 Ist (Total): Fr. 2 551 604.05 Prüfbereich q 1 1! + Thema Kap. 6.2 Rechtsgrundlage

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