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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
entschimmelt werden, weshalb befristet auf 3 Jahre (2021-2023) zusätzliches Personal eingesetzt werden soll (100’000 Franken pro Jahr). Für die strategische Weiterentwicklung der pädagogischen Hochschule Zug Unternehmen, Anmel- dende Weiterverbreitung und Weiter- entwicklung der Applikation. Die Anwendung soll häufiger genutzt werden, damit Daten von Geschäftsfällen zur Effi- zienzsteigerung vermehrt auto- und kostenintensiven Einsatzleitzentralen (ELZ) auf deren zwei zusammenzufassen. Für LU, NW und OW soll eine ELZ realisiert werden («Brünig-Achse»), eine zweite ELZ für UR, SZ und ZG («Gotthard-Achse»)
2998.1a - Beilage Leistungsauftrag
auf dem gemeinsamen Hochschul- Campus sollen optimal ausgeschöpft werden.  Campus Viscosistadt Design & Kunst: Mit der Fertigstellung der Etappe II im Herbst 2019 soll die räumliche Konzentration des De Weiterbildung Die Hochschule Luzern soll national weiterhin eine führende Position für qualitativ hochstehende und innovative Weiterbildungsangebote einnehmen. Der Marktanteil soll bei 20 % des Weiterbildungsumsatzes angepasst werden. 2. Grundsatzerklärung/Anspruchsgruppen 2.1. Zweck Der mehrjährige Leistungsauftrag soll der Hochschule Luzern eine mittelfristige Planung ermögli- chen, die für eine strategisch profilierte
3091.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den zusätzlichen Mitteln für die Prämienverbilligung soll die bisherige politische Wirksamkeit der IPV sicherge- stellt werden, auch wenn in den nächsten Jahren atte Der Bericht des Regierungsrats Nr. 3092.1 - 16309 ist nach Ansicht der Stawiko sehr vage. Es soll zulasten der Erfolgsrechnung ein Fonds mit 10 Millionen Franken errichtet werden, ohne konkrete V Vorlage Nr. 3092.2 - 16310 an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Die Überarbeitung soll eine Analyse der Erkenntnisse aus der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie enthalten. Ebenso sol- len mögliche
2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Abs. 3 Bst. b vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gemäss dem Antrag des Regierungsrates soll den betroffenen Personen in diesen Fällen künftig «immer» Gelegenheit zur Stellungnahme ge-geben werden ses neu nur noch die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden (statt wie bis-her alle Organe) treffen soll (Einschränkung). Es wurde erwogen, dass aufgrund der neuen Formulierung weniger Aufwand für die Gemeinden Enthaltung zu. Dies hat gleichzeitig eine Anpassung im ehemaligen Abs. 5 (neu Abs. 4) zur Folge: dieser soll neu auf Abs. 1 bis 3 (statt wie bis anhin auf Abs. 1 bis 4) verweisen. § 6 Abs. 2 Bst. g Videoübe
3286.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Anschubfinanzierung soll und wird der Verein selbsttragend sein. Es besteht das Ziel, die ETH Zürich in das Projekt einzubinden. Aufgrund der präventiven Wirkung des NTC soll die Zuger Polizei zukünftig kann. Deshalb wird im Kanton Zug das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit NTC aufgebaut. Dieses soll analog zur Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungs- anstalt Empa zu einem nationalen Kom zweiten Quartal 2021 werden erste Prüfaufträge erfolgreich abgewickelt. Der weitere Aufbau des NTC soll nun rasch vorangetrieben werden. Ziel der ersten Aufbauphase ist es, dass im NTC im Kan- ton Zug 10–50
3313.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
vier Jahren relativ klar war, soll diese Bestimmung nicht mehr geändert werden. Es folgt eine Abstimmung für den Fall, dass das Thema im Kantonsrat aufgebracht wird. Antrag: Soll der Kantonsrat weiterhin gemäss t der Kommission an der zweiten Kommissionssitzung, einen zusätzlichen Absatz aufzunehmen. Dieser soll festhalten, dass infolge der kurzen Fristen im Bereinigungsverfahren die Erreichbar- keit der Vertretung der Empfehlung des Regierungsrats und schlägt die Aufnahme dieses Absat- zes vor. Antrag: Bei § 33 soll ein neuer Abs. 2a mit folgendem Inhalt eingefügt werden: «Die Vertretung des betreffenden Wahlvorschlags
223.2 - Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit. Kennt die Ur- kundsperson eine Partei nicht persönlich, soll sie ein Handlungsfähigkeits- zeugnis verlangen. Die Beurkundung ist zu verweigern, wenn die Urkunds- der Urteilsfähigkeit, so ist die Beurkundung auf Verlangen der Parteien trotzdem vorzunehmen; doch soll dieser Um- stand im Schluss verbal vermerkt werden (§ 13 Abs. 2). 4 Zur Prüfung der Handlungsfähigkeit Fall der öffentlichen Beurkundung bedarf (Art. 493 Abs. 6 OR). 2 Die Unterschrift des Vollmachtgebers soll amtlich beglaubigt sein, sofern sie der Urkundsperson nicht persönlich bekannt ist. 3 Wird der Wortlaut
2248.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrats
durchzuführen. Dabei soll den Fragen zur zweiten Fremdsprache an der Primarschule und zu den Schwierigkeiten bezüglich Französisch nach- gegangen werden. In die Bestandesaufnahme sollen die Lehrpersonen, Vorstösse werden zurzeit in verschiedenen Kantonen der Schweiz gemacht. Eine generelle Evaluation soll laut der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) auch in der ga n- zen Schweiz durchgeführt werden. Die rat erwägt, voraussichtlich im Schuljahr 2014/15 eine entsprechende Erhebung durchzuführen. Dabei soll den Fragen zur zweiten Fremdsprache an der Primarschule und zu den Schwierigkeiten bezüglich Französisch
2231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug vorzulegen. Die Ände- rung/Ergänzung soll die Verteilung der Asylanten im Kanton gemäss Verteilschlüssel verbin d- lich regeln und/oder überdies soll im Gesetz betreffend Kosten ein Bonus/Malus Kantonsrat, dass der Kanton für alle Personengruppen im Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig sein soll (Inkrafttreten 1.7.2009). Gemäss der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) kommt demnach der Kanton säumige Gemeinden oder Kompensationsmöglichkeiten sieht das Gesetz keine vor. Mit diesen Bestimmungen soll in erster Linie einer "Notsituation" vorgebeugt werden, welche den Kanton in die prekäre Lage versetzen
2291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bushaltestellen der Buslinie 31 beim Baarburgrank eignen sich für maximal 15 m lange Busse. Langfristig soll die Möglichkeit für Gelenkbusse geschaffen wer- den. Projektziele Die Projektziele lauten - Stabilisieren t we- sentlich verbessert würde. Mit einer gezielten Signalisierung und entsprechenden Gestaltung soll beim Baarburgrank auf die Kurvensituation aufmerksam gemacht werden. Als Linien füh- rendes Elemente mit überbreitem Be- tonbordstein und eine Wildhecke am äusseren Gehwegrand eingesetzt. Zusätzlich soll talwärts fahrend rechts am Kurvenanfang eine abgestufte Gehölzgruppe auf die Richtungsänderung hinweisen

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