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2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und somit benachteiligt würden. Anstelle der Wohnadresse soll nur der Wohnort angegeben werden. Der Bürgerort und die Parteizugehörigkeit sollen nicht aufgeführt werden. Die Alternative - die Grünen beantragen den Namen der Kandidierenden und mit Listenbezeichnungen verwendet. Der Grundsatz der Perso- nenwahl soll neu stärker zum Ausdruck kommen. Die Stimmberechtigten verwenden zu- künftig einen einzigen Wahlzettel Kandidierenden sowie mit Listenbezeichnungen mehr verwenden. Durch eine neue Gestaltung der Wahlzettel soll der Grundsatz der Personenwahl mehr als bisher her- vorgehoben werden. Ein leerer Wahlzettel mit Beiblatt
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1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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g über einen Leistungsauftrag geregelt. 1074.1 - 11035 3 Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision soll gleichzeitig auch die Rechtsgrundlage für einen kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) geschaffen Erwägungen schrittweise zu entwickeln. Eine kantonale Sozialpsychiatriekommission mit beratendem Auftrag soll die Gesundheitsdirektion dabei unterstützen. Vor einer allfälligen Weiterentwicklung nach 2004 werden Baudirektion, im Einvernehmen mit der Gesundheitsdirektion einen anderen Standort zu suchen. Dabei soll es sich um einen zentral gelegenen Standort in der Stadt Zug handeln, welcher dem Raumprogramm entspricht
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1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zug auf die Satzungen verwiesen wird. Mit der Änderung von § 8 soll die Beteiligung weiterer Gemeinden erleichtert werden. Der Stiftung sollen inskünftig auch Gemeinden beitreten können, die über kein Museumsgut meinderat eine Vorlage zu unterbreiten, welche ein grösseres Engagement der Stadt vorsieht. Zudem soll die Zusammensetzung des Stiftungsrates geändert und 1076.1 - 11040 3 die bisherige Defizitdeckung und dadurch näher beim Geschehen ist. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats und dessen Arbeitsweise soll überdacht und gegebenenfalls geändert werden. Zur Verbesserung im Führungs-, Informations- und im
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1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1083.3 (Laufnummer 11180) ARCHIVGESETZ BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 31. JULI 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommis
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1165.1 - Motionstext
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kategorie B) neu regelt und an der Energieeffizienz ausrichtet. Sie soll folgende Elemente beinhalten: - Die Höhe der Besteuerung soll auf die Energieeffizienz der jeweiligen Fahrzeuge abstellen. Als Kriterium Hubraum zwischen 1.6 und 1.7 Litern). Der Steueranstieg soll in Richtung Kategorie G überlinear erfolgen und umgekehrt, gemäss Grafik. - Explizit soll auf eine fahrleistungsabhängige Besteuerung verzichtet die gesamte Betriebs- dauer ist die Klassifizierung zum Zeitpunkt der Erstinverkehrssetzung. Dabei soll die Steuer für ein Fahrzeug mit dem Prädikat „gut“ (Ka- tegorie C) im Vergleich zu heute ungefähr
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Sektion soll nur dann abgesehen werden, wenn die Todesursache als abgeklärt erscheint. § 23 10. Gutachten 1 Wo zur Feststellung der Tatsachen besondere fachliche Kenntnisse not- wendig sind, sollen Sachv durch wen und unter welchen Umständen eine strafbare Handlung begangen worden ist. Die Untersuchung soll die erforderlichen Beweismittel sammeln und ist innerhalb möglichst kurzer Zeit durchzuführen, damit ist unverzüglich die Ermächtigung der Staatsanwaltschaft nachzuholen. 3 Die Untersuchungshandlung soll womöglich in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Vertreters oder eines Hausgenossen stattfinden
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1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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hin“, könnte allen- falls auch zu übertriebenem Aktivismus führen. Das soll aber nicht das Ziel der Ombudsstelle sein, sondern sie soll wirklich dann aktiv werden, wenn sie dazu aufgefordert wird. § 6 Abs Funktionieren der Ombudsstelle stellt nach wie vor die Unabhängigkeit der Ombudsstelle dar. In Zukunft soll sich die formelle Zuständigkeit der Ombudsstelle auf die Einwohner-, Bürger-, Kirch- und Korporat Kommission stimmte mit 9:3 Stimmen der Streichung des letzten Satzes zu. Die Aufgabe der Ombudsstelle soll vor allem die Vermittlungstätigkeit sein. Würde die Ombudsstelle andere Ämter oder gar richterliche
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1863.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tende Verfahrensordnung soll nicht nur in Bezug auf die Kantonsstrassen, sondern auch in Be- zug auf die Gemeindestrassen angepasst werden. Wie in den übrigen Gemeinden sollen die Verkehrsanordnungen an Kanton entscheidet über Signalisationen an Kantonsstrassen auf Stadtgebiet Zug Der Stadtrat von Zug soll künftig nicht mehr für die Signalisierung der Kantonsstrassen auf Stadtgebiet zuständig sein, so die die Auffassung des Regierungsrats anlässlich der Be- antwortung des Postulats Franz Hürlimann. Neu soll die Sicherheitsdirektion alle Ver- kehrsanordnungen an Kantonsstrassen im Kanton Zug anordnen. Beschliesst
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1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Parzelle offen steht (Auf- stockung Neubau, Umbau Altbau, Ersatz Altbau). Zum bestehenden Gebäude soll der doppelte Grenzabstand, eingehalten werden, um keine Nachteile für dessen zukünftige Verwendung Grundstück seit 1971 gepachtet. Das von der Parzelle 456 zugängliche Garagengebäude mit 5 Parkplätzen soll wei- terhin durch die kantonale Verwaltung genutzt werden. 2. Aufgaben und aktuelle Situation des Kubatur von ca. 2000 m3 hätte Mehrkosten von mutmasslich 1,3 Mio. Franken zur Folge. Diese Opti- on soll im Rahmen des Generalplaner-Projektwettbewerbs planerisch berücksichtigt und kostenmässig separat
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2007.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bisherige Regelung hat sich mit Bezug auf die Aktivitäten des tfz bewährt und soll unver- ändert weitergeführt werden. Zu diesem Zweck soll pro Jahr ein Betrag von maximal 100'000 Franken weiterhin zur Verfügung ist primär eine Massnahme zur Förderung der Grundlagenforschung in der Zentralschweiz. Der Kanton soll sich künftig im Umfang von 175'500 Franken (teue- rungsindexiert) beteiligen. - KRB betreffend Beteiligung Projekte, Massnahmen und Events. Um dem Legalitätsprinzip nachträglich Nachachtung zu verschaffen, soll der neue Kan- tonsratsbeschluss rückwirkend per 1.1.2010 in Kraft treten. 2007.1 - 13658 Seite 5/7