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2060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(Richtplankarte V 6). Auf diesem soll der öffentliche Verkehr möglichst ungehindert und mit hoher Priorität zirkulieren und konkurrenzfähige Reisezeiten erreichen. Das Hauptnetz soll zu einem Pneutram- oder Tramsystem zur Verbesserung seines Busnetzes. Zwi- schen dem Chamer Alpenblick und den 4-Towers von Steinhausen soll es eine speziell für den öffentlichen Verkehr geplante Unterführung unter der SBB-Linie geben. Die zwischen den Knoten Chamer- / Steinhauser- strasse und Alpenblick auf der Chamerstrasse verkehrt, soll ab der Inbetriebnahme des geplan- ten Bustrassees UF Sumpf auf die neue Verbindung Steinhauserstrasse
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2443.0 - gedruckter Bericht
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der Planjahre 2016–2018 weisen ebenfalls sehr hohe Defizite auf. Mit einem Entlastungs programm soll der Staatshaushalt bis im Jahr 2018 wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Das Budget 2015 weist Finanzhaushalt bis im Jahr 2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Das Ergebnis der Laufenden Rechnung soll dauerhaft um 80 bis 100 Millionen Franken entlastet werden. Dazu werden geeignete Massnahmen ermittelt Gleichgewicht zu bringen, hat der Regierungsrat ein Entlastungsprogramm initiiert. Bis ins Jahr 2018 soll das Ergebnis der Laufenden Rechnung dauerhaft um 80 bis 100 Millionen Franken entlastet werden. Mit
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2527.1b - Beilage 2 (Bericht)
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ag soll von den Kantonsregierungen der Zentralschweizer Kantone gestützt auf Art. 17 Abs. 1b ZFHV bis Ende Mai 2015 genehmigt werden, wodurch er Rechtswirkung erzeugt. Bis Ende Oktober 2015 sollen ihn HSLU beschlossen: Rahmenvorgabe 1 Struktur des Leistungsauftrags: Die Struktur des Leistungsauftrags soll von der HSLU unter Einbezug der Vorlage des Kan- tons Luzern überprüft werden. Rahmenvorgabe 2 St Entwicklung: Der Anteil der anwendungsorientierten Forschung & Entwicklung am Gesamtumsatz der HSLU soll 20 % betragen. Den schlechteren Rahmenbedingungen In der Forschungsfinan- zierung (SNF-Prpjekte,
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2652.7 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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Sind die Abschreibungssätze anzupassen? - Abs. 4: Sollen die tieferen Abschreibungssätze für die Kirch- und Bürgergemeinden weiter- hin gelten? - Abs. 6: Soll die Bestimmung für zusätzliche Abschreibungen tgesetzes (BGS 611.1) vorzulegen und folgende Fragen zu klären: - Abs. 1: Soll dieser Absatz aufgehoben werden? - Abs. 2: Soll auf dem Jahresend-Buchwert für das laufende Jahr abgeschrieben werden oder Staatsrechnung erst dann zu belas- ten, wenn das Objekt in Betrieb genommen worden ist. Als Beispiel soll der Neubau einer kantonalen Schule dienen, die 35 Millionen Franken kostet und deren Bau drei Jahre
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2640.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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age 14 2. Bauprogramm 14 VIII. Antrag 14 Seite 2/14 2640.1 - - 15201 I. In Kürze Die Ägeristrasse soll im Abschnitt Margel–Talacher saniert und zu einer Hauptverkehrs- strasse (HVS) ausgebaut werden. Gleichzeitig ist eine Verbesserung der Situation für Radfahrende vorgesehen und bergwärts soll ein Radstreifen erstellt werden (Radstrecke Nr. 58). Der Abschnitt Margel–Talacher ist das Verbindungsstück ck zwischen der «Tangen- te Zug/Baar» und der Kantonsstrasse 381 (Zug–Ägeri). Der Ausbau zur HVS soll mit Inbe- triebnahme der «Tangente Zug/Baar» abgeschlossen sein. Projektbeschrieb Die bestehende K
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1585.2 - Antwort des Regierungsrates
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Bericht zur Phase 2 soll bis Sommer 2008 vorliegen. Er soll Grundlage sein für die Entscheidungen, wie das definitiv auszuarbeitende Modell aus- gestaltet werden soll. Bis Mitte 2009 sollen die nötigen Rec Standorte bleiben bestehen. Ihre Bedeutung in der Leistungserbringung soll den heutigen Verhältnissen entsprechen. - Die Standorte sollen sich im Namen der gesamten PHZ profilieren, sich dabei ergänzen und definiert; ihre Bedeutung in Bezug auf ihren Anteil an der Leistungserbringung der Gesamtinsti- tution soll etwa den heutigen Verhältnissen entsprechen. Das Finanzierungskonzept ist neu zu erarbeiten; es basiert
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2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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aber auch möglich, dass Dienstba r- keiten und Baurechte eine Verdichtung behindern können. Deshalb soll sich die Gebietsve r- dichtung im Bedarfsfall auch der Aufhebung dieser Rechte annehmen können. Die um mehr als 50 Prozent des bis- herigen Masses. Damit aber Rechtsgleichheit gewahrt werden kann, soll bei Umzonungen nur für das den bis- herigen Bodenmehrwert von mehr als 50 Prozent übersteigende Mass Nutzungserhöhung von mehr als 50 Prozent übersteigende Mass eine Mehrwertabgabe geschuldet. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Aufzonungen namentlich von der W1 in die W2 nicht bereits der Mehrwertabgabe
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2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Stimmen und einer Enthaltung den Antrag gutgeheis- sen, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll und somit der Vollzug des Gesetzes auch gegenüber der Allgemeinheit gefördert wird und nicht nur gegenüber Bestimmung angepasst werden und anstelle des Quartiergestaltungsplans solle der Be- griff «Planverfahren» eingefügt werden. Damit sollte der vorgängige und frühe Einbezug der Nachbarschaft z. B. in einem von Privaten und Behörden den Kanton Zug auszeichne und dass dies ein Standortvorteil sei. Dieser solle für die verhältnismässig geringe Einsparung oder allenfalls Verlagerung der Kosten auf die Gemeinden
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2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
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t, wie es weitergehen soll Verunsicherung, ob ein belastender Vorfall am Arbeitsplatz, welcher einige Zeit zurückliegt, im Rahmen des Austrittsgespräches angesprochen werden soll 34 35 Probleme mit dem Verunsicherung, ob Antrag auf Einbürgerung zurückgezogen oder anfechtbare Verfügung verlangt werden soll Mühe, Entscheid betreffend Ausweisungsverfahren zu akzeptieren / Überzeugung, dem Gesundheitszustand Geheiss des Sozialamtes für Unterbringungskosten des mittlerweile ausgezoge- nen Hauptmieters aufkommen soll Rückweisung des Vorwurfs der Verletzung des Kommissionsgeheimnisses Unklarheit, ob Gemeinde Auflage
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2726.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Schützenvereine vom 26. Mai 2018 soll das Alp-Egg Schiessen wieder aufgenommen werden. Dazu sollen mobile Kugelfänge verwendet werden. Ein Teil der Kosten soll dabei durch einen Sport-Toto-Beitrag werden kann. Morgarten-Schiessen Der Zielhang des Morgarten-Schiessens soll in den nächsten Jahren saniert werden. An- schliessend sollen KKF installiert werden. Die Sanierungskosten können durch Bundesbeiträge wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Die Frist in Art. 32e Abs. 3 lit. c Ziff. 2 USG soll für diese Schiessen somit gestrichen werden. Der Entwurf sieht zudem vor, dass bei Bodenschutzmassnahmen