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1662.2a - Beilage
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und zu ermahnen. Polizeiangehö- rige sollen den gesunden Menschenverstand immer walten lassen und können im Ein- zelfall auch einmal ein Auge zudrücken. Dies soll aber für Personen, welche Ordnungs- w tin/Sicherheitsassistent" wurde im Rahmen des Bil- dungspolitischen Gesamtkonzepts geschaffen und soll im Vergleich zur Polizei niederschwelli- ge Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben erfüllen. Bisher haben Neuerung NAE waren per 17.07.2008 bereits 61 Personen vom Fürsor- gestopp betroffen. Der Fürsorgestopp soll bewirken, dass diese Leute selbstständig in ihre Heimat- oder Herkunftsländer zurückreisen. Das f
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1530.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anforderungen bewältigt das kantonale Personal die anfallenden Arbeiten in sehr guter Qualität. Deshalb soll es am Ertragsüberschuss beteiligt werden. Hierfür standen verschiedene Varianten zur Diskussion, nämlich Jahr 2006 ausge- richteten 13. Monatslohnes. Der Betrag in der Höhe von insgesamt ca. Fr. 7'700'000.– soll zur Hälfte (Fr. 3'850'000.–) ausbezahlt und zur weiteren Hälfte (Fr. 3'850'000.–) dem jeweiligen ergaben sich für die Staatsangestellten Einbussen in der Höhe von ca. Fr. 3'850'000.–. Im selben Umfang soll eine einmalige Auszahlung erfolgen. Damit kann das von den Personalverbänden immer wieder aufgeworfene
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1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en Mehrkosten verlangt wurde, soll dieses Anliegen in einem neuen Absatz 3 aufgenommen werden. Dieser Auszahlungs- modus gilt als Mindestanforderung; die Auszahlung soll aber wie heute in der Regel monatlich höheren Beitrag des Bundes an die EL-Kosten von neu 40% (bisher 10%) massgeblich entlastet wird. Dies soll nach Meinung der Eingaben auch den Gemein- den zugute kommen. Die Beibehaltung kantonaler Ergänzu erhöhen werden. d. Anrechnung des Erwerbseinkommens (§ 7 Abs. 3) Für die Berechnung der kantonalen EL soll künftig das Erwerbseinkommen privi- legiert berücksichtigt werden, wie bei der bundesrechtlichen
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1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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it massgeblich beteiligt hat und Seite 2/12 1769.1 - 12962 nun Mitglied werden soll. Gleichzeitig soll er auch Mitglied in der Standortförderungsorganisati- on Greater Zurich Area werden (einer Stiftung Gesellschaft, Lebens- raum, Wirtschaft und Verkehr in die Vernehmlassung gegeben. Aus dieser Vision soll sich ein konkretes Aktionsprogramm ableiten, welches an der 5. Konferenz vom 3. Juli 2009 anlässlich gebunden angesehen werden, wenn eine entsprechende individuelle Rechtsgrundlage vor- liegt. Deshalb soll der Kantonsrat nicht nur den Beitritt zur Stiftung GZA, sondern auch zum Verein Metropolitankonferenz
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999.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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10961 5 wenigstens in beschränktem Masse eine kantonale Beschwerdemöglichkeit vorzu- sehen. Damit soll vermieden werden, dass in allfälligen Streitfällen lediglich die staatsrechtliche Beschwerde ans
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2576.2 - Antwort des Regierungsrats
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Zentralschweiz an den Standort Zürich (Dübendorf) abgeschlo s- sen werden konnte. 3. Soll oder kann die Zentralschweiz bzw. soll oder kann der Kanton Zug ohne eigenen Zentralschweizer Netzwerkstandort auf andere innovAA- RE, www.parkinnovaare.ch), Basel/Jura (NWCH, www.sipnw.ch) und Biel (www.innocampus.ch). Damit soll ein tragfähiges und zukunftweisendes Netz für die Innovat i- onsförderung in der Schweiz geschaffen Nachteile sind zum heutigen Zeitpunkt keine ersichtlich. Inwieweit der Kanton sich finanziell engagieren soll und will, muss dann anhand der Vorschläge aus dem Vorprojekt sorgfältig a b- gewogen und zu einem
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2407.1 - Motionstext
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nehmen. Die Definition der Architektur soll dabei unter aktiven Einbezug der Direktionen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Verantwortung soll mit entsprechenden Kompetenzen und Aufgaben architektur des Kantons, unterstützt werden. Diese Mitwirkungspflicht ist siche rzustellen. Das AIO soll zukünftig die Verantwortung für die Definition und Pflege der gesamten IT-Architektur, insbesondere Aufgaben verbindlich festgelegt werden. Das AIO soll gemeinsam mit den betroffenen Direktionen, Ämtern und Gemeinden die zu- künftige Anwendungsarchitektur zur Ablösung der bestehenden ISOV-Plattform
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2434.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Bauvorhaben ausgeführt werden soll. Im Gebiet Hünenberg See und in Cham in der Nähe des Zugersees soll das Gebiet der archäologischen Fundstätten erweitert werden. Der Baudi- rektor bestätigte, dass damit Raum Steinhausen und Cham mit dem wichtigen Verkehrsknotenpunkt Alpenblick ausgeweitet werden. Ferner soll auch abgeklärt werden, wie 2434.3 - 14915 Seite 7/10 die Auswirkungen wären, wenn nur der neue Ha wurden von der Kommission ebenfalls kommentarlos genehmigt. 3.9 Energie Das bestehende Kapitel Energie soll mit dieser Richtplanänderung angepasst, ergänzt und neu geordnet werden. Zunächst werden die allgemeinen
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2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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anderen Kantone mit mehr oder weniger strengen Hundegesetzen getan haben. Mit dem Zuger Hundegesetz soll ein konfliktfreies und friedliches Zusammenleben von Me n- schen und Hunden ermöglicht werden. Der Ausnahme besteht hingegen, wenn die Hunde noch nicht sechs Monate alt sind, denn eine Mutterhündin soll auch zusammen mit ihren Welpen ausgeführt werden können, wenn der Wurf mehr als drei Hunde umfasst von vier auf zwei Hunde mit 10:5 Stimmen ab. § 11: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential Mit § 11 soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, in einer Verordnung eine Rassenliste und eine Bewilligu
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2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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benötigt werden. Diese sollen zeitgleich mit dem Bundesbeschluss des Ausbauschritts 2030/35 Ende 2019 vorliegen, um rasch weiterarbeiten zu können. - Der Durchgangsbahnhof Luzern soll in einem späteren A zu ermöglichen. Wel- che Angebotsentwicklung bis 2030 möglich ist, soll dem Kantonsrat bis Ende 2018 rüc k- gemeldet werden. Zudem soll gemäss Petitionsantwort, der Regierungsrat mit dem Bund Verhandlungen Postulatsan- liegen nicht erheblich erklärt werden. Seite 4/8 2777.2 - 15776 3. Der Regierungsrat soll sich dafür einsetzen, dass im Ausbauschritt 2030/35 der Zimmer- berg-Basistunnel II als Schlüsselbauwerk