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1279.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Nein-Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Der Motionstext ist mit dem Landschreiber abzustimmen und soll an der nächsten Sitzung der erweiterten Staatswirtschaftskommission am 30. Mai 2005 verabschiedet oder 11.8% zu und beträgt 24.9 Mio. Franken. Das Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht soll gemäss der Vorlage Nr. 1274.1 - 11580 vom 19. Oktober 2004 mittels eines Konkordats in eine gemeinsame Vorjahresbudget und beläuft sich neu auf 45.3 Mio. Franken. Bei der Vermittlung in Konfliktsituationen soll das Pensum von 60% auf 70% ausge- dehnt werden, was gerechtfertigt erscheint. Insgesamt bewegen sich
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2195.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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für einen Verzicht auf die Abparzellierung ausgespro- chen. Der Schachen soll im Eigentum des Kantons verbleiben. Ausdrücklich sollen alle Gebäu- lichkeiten im Schachen stehenbleiben. Mit 6 : 4 Stimmen bei Gegenüber sahen wir ein Gebäude mit der Schreinerei, einer Waschküche und einer Wohnung. Der Wohnbereich soll bleiben, der Rest ebenfalls abgebr o- chen werden. Ein Schmuckstück ist sicherlich das alte Bauernhaus Bauernhaus mit einem Ergänzungsbau samt traditionellem Bauerngarten und markantem Spycher. Dort soll der neue Betriebsleiter einziehen. Die alte Scheune dient als Heulager, das jedoch einen neuen Heukran erfordert
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2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
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e in der Chamau und in der Schluecht» (Projekt-Nr. HB3060.0150, bestehend aus drei Teilprojekten) Soll (Total bereinigt1): Fr. 23 972 089.00 Ist (Total)2: Fr. 23 170 310.69 1. REVISIONSERGEBNIS 1.1 Übersicht Bildungs- und Beratungszentrums (LBBZ) abgewickelt. Entsprechend korrekt wurde diese Position beim SOLL unter dem Teilprojekt HB3060.0100.002 (vgl. Anhang I) abgezogen. 7. SCHLUSSBEMERKUNGEN Dieser Bericht
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2123.1a - Beilage
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Straftatbestände, die ihren Ur- sprung wohl darin haben, dass der Staat jederzeit gesellschaftlich soll regulierend eingreifen kön- nen, widersprechen dem Bestimmtheitsgebot des Strafrechts. Es muss aus Sicherheits- und Rettungsdienst nicht während einiger Zeit durch einen Falschalarm absorbiert werden soll und deshalb für wirkliche Notfälle nicht zur Verfü- gung steht. Hier ist ein Hinweis auf zwei Erlasse im Zusammenhang mit so genannten Schunderzeugnissen sei nicht gegeben. Aufgrund dieser Überlegungen soll § 32 PStG ersatzlos gestrichen werden. § 33 Öffentliche Aufforderung zu Ungehorsam Wer öffentlich
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1350.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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innerhalb des Gewässer- und des Waldabstandes. Dieser Bereich soll mit einem abgestuften Wald- rand aufgewertet werden. Die heutige Bauzone soll daher in diesem Bereich der Landwirtschaftszone zugewiesen Küss- nacht zukünftig mit Erdgas. Das Erdgas wird von der Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) geliefert und soll über eine noch zu erstellende Transportleitung der Wasserwerke Zug AG (WWZ AG) ab Endpunkt der Ho Küssnacht künftig mit Gas versorgt werden soll. Nachdem diese Frage nun mittlerweile geklärt ist, soll die neue Gasleitung Bösch - Fänn im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Die Anpassung des kantonalen
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1366.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schuljahr 2007/08 nicht mehr, weshalb es umgehend erweitert werden muss. Das bestehende Kleinschulhaus soll auf der Ostseite mit einem zweigeschossigen Neubau erweitert werden. Zudem sind diverse räumliche Ausstattung / Einrichtungen 650'000.-- TOTAL Investitionskosten inkl. 7,6% MwSt 3'500'000.-- Das Baugesuch soll dem Baudepartement der Stadt Zug nach der 1. Lesung dieser Vorlage im Kantonsrat eingereicht werden zusätzlicher Raum benötigt wird. Gemäss der Gesamtplanung des Regierungsrats für die Sekundarstufe II soll die FMS bis zum Jahr 2013 auf dem Athene-Areal bleiben, nach 2013 aber zusammen mit einem Gymnasium
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1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sowie die Berechnung der einzelnen Beiträge auch ohne Stipendien- kommission ausführen. Der Entscheid soll auf Antrag dieser Stelle dem Vorsteher der Direktion für Bildung und Kultur zustehen. Dies gilt demnach geleistet werden, wie an die Kinder von Schweizer Staatsangehörigen. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz soll im Gesetz erwähnt werden. 2. Ausbildungsbeiträge im Kanton Zug Im Kanton Zug werden Ausbildungsbeiträge Stipendienkommission. Die mit der Gesetzesrevision von 1984 in § 15 Abs. 1 beschlossene Einsprache soll nach wie vor möglich bleiben. Konsequenterweise wird anstelle der Stipendienkom- mission die Direktion
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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Inhalt des Protokolls § 12 Aufgaben der Protokollführerin oder des Proto- kollführers 1 Das Protokoll soll alle Verhandlungen der Sitzung er- wähnen und die Beratungsgegenstände, sowie die Na- men der Ant 65 Ordnungsruf und Wortentzug 1 Entfernt sich ein Redner allzu sehr vom Gegenstand der Beratung, so soll ihn der Präsident zur Sache mahnen. 2 Wenn ein Redner den parlamentarischen Anstand ver- letzt, namentlich abgestimmt werden, wenn dies von einem Mitglied des Rates verlangt wird. Bei zusammengesetzten Anträgen soll stets über die einzelnen Teile abgestimmt werden. § 63 Stimmabgabe (Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz
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1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fällen der Massenverwaltung soll die entscheidende Behörde die Fehler selbst korrigieren können, kennt sie letztlich doch die Akten am besten. Um solche Fehler zu korrigieren, soll nicht das aufwändige Be Rechtswirkungen. Diese Be- stimmung soll gleichzeitig mit dem Bundesgerichtsgesetz in Kraft gesetzt werden (BBl 2001, 4615). Nach dem derzeitigen Stand der Planung soll das Bundesgerichts- gesetz im Jahre Jahre 2007 in Kraft gesetzt werden. Trotzdem soll im Folgenden geprüft werden, ob der Ausschluss der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung im Feuer- schutzgesetz nicht jetzt schon aufgehoben werden soll. b
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Deshalb soll die Stadtbahn Zug als Mittelverteiler weiter- entwickelt (Stadtbahn Zug, 1. Teilergänzung) und mit einem leistungsfähigen Bus- system zur Feinverteilung ergänzt werden. Dieses Angebot soll auch behördenverbindlich die verkehrspolitischen Prioritäten für den öffentlichen Verkehr festgelegt. So soll der öffentliche Verkehr (öV) nachfrageorientiert behandelt werden und der motorisierte Individualverkehr bezüglich Reisezeit, Zuverlässigkeit und Kapazität auf ein neues Angebotsniveau bringen. Das Bussystem soll mittelfristig (1. Ausbaustufe ab 2008) - wo erforderlich und möglich - über eigene Trassen und ein