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2239.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug vorzulegen. Die Ände- rung/Ergänzung soll die Verteilung der Asylanten im Kanton gemäss Verteilschlüssel verbin d- lich regeln und/oder überdies soll im Gesetz betreffend Kosten ein Bonus/Malus Kantonsrat, dass der Kanton für alle Personengruppen im Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig sein soll (Inkrafttreten 1.7.2009). Gemäss der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) kommt demnach der Kanton säumige Gemeinden oder Kompensationsmöglichkeiten sieht das Gesetz keine vor. Mit diesen Bestimmungen soll in erster Linie einer "Notsituation" vorgebeugt werden, welche den Kanton in die prekäre Lage versetzen
1114.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schule berücksichtigt werden können, soll es möglich sein, in der gleichen Gemeinde sowohl eine separative wie auch eine integrative Förderung anzubieten. Dabei sollte diese - nach einer Übergangsphase von als stimmig erachtet werden. Auch soll es jeder Gemeinde frei stehen, die integrative Schulungsform neben Kleinklassen und Werkschulen führen zu dürfen. Insbesondere soll von den Gemeinden auch in Erwägung Schuljahr) wie auch für lernbehinderte Kinder auf der Sekundarstufe I geschaffen werden. Gleichzeitig soll die besondere Förderung auch im Kindergarten ermöglicht werden. Wir gliedern die Vorlage wie folgt:
1142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kürze Um die Verkehrsbelastung im Chamer Zentrum zu vermindern, soll der regionale Verkehr auf die Autobahn gelenkt werden. Gleichzeitig sollen die umliegenden Sied- lungsgebiete möglichst direkt untereinander Länge von ca. 500 m auf. Ungefähr 100 m nach dem Tunnel soll sich der Anschluss des zukünftigen Bauge- bietes Löberenweid befinden. Dieser Anschluss soll noch überprüft werden. Für den Anschluss an die Kno Kredit für das Bau- und Auflageprojekt sowie den Landerwerb zu befinden haben. In einer folgenden Phase soll der Baukredit beschlossen werden. Massnahmen, die die gewünschte Verkehrsumlagerung auf die Umfah
2284.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
durchzuführen. Dabei soll den Fragen zur zweiten Fremdsprache an der Primarschule und zu den Schwierigkeiten bezüglich Französisch nach- gegangen werden. In die Bestandesaufnahme sollen die Lehrpersonen, Vorstösse werden zurzeit in verschiedenen Kantonen der Schweiz gemacht. Eine generelle Evaluation soll laut der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) auch in der ga n- zen Schweiz durchgeführt werden. Die rat erwägt, voraussichtlich im Schuljahr 2014/15 eine entsprechende Erhebung durchzuführen. Dabei soll den Fragen zur zweiten Fremdsprache an der Primarschule und zu den Schwierigkeiten bezüglich Französisch
1390.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Garderobengebäude gehört auch ein - Materialcontainer für Tore und andere Utensilien. Zu diesem Zweck soll der beste- hende Container vom Flurweg zu den Sandsportanlagen gezügelt werden. Wasser- und Stromanschluss dieser Anlagen, wie auch eine Umzäunung, welche unerwünschten Besuch fernhält. Der spezielle Sand soll ja über Jahre an Ort bleiben. Die Sandfelder werden bei Nichtbenutzung mit Matten abgedeckt, wöchentlich Die Fachschaft Turnen wird Gelegenheit haben, bei der Wahl des Produktes mitzusprechen. Das Produkt soll sich auszahlen und die Erwartung erfüllen, dass Kunstrasen auf Dauer kostengünstiger ist als Naturrasen
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nicht zur Diskussion steht, soll dieser unerwünschten Ent- wicklung mittels einer intensivierten interkantonalen Zusammenarbeit mit Lasten- ausgleich begegnet werden. Zweitens soll die Stärkung der horizontalen Das Gemeinwesen, das vom Nutzen einer staatlichen Leistung profitiert, soll deren Kosten tragen und wer die Kosten trägt, soll über die Leistungserbringung bestimmen können. Verlangt ist somit eine drei- Prinzipien der Rahmenvereinbarung freiwillig auch für andere Verträge anwendbar erklären können. Damit soll die interkantonale Zusammenarbeit über die Felder der Pflichtzusammenarbeit hinaus vereinfacht und
1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine Vorbelastung der Dammschüttung. Damit sollen grössere Set- zungen insbesondere im Bereich der Leitung verhindert werden. Neben der ökologischen Aufwertung soll auch die Erholungsnutzung verbessert werden Seitenbäche und die Ent- wässerung der Autobahn. Dieser gewässerökologisch unbefriedigende Zustand soll durch eine Wasserzuführung markant verbessert werden. Mittels einer Fassung in der Neuen Lorze im Insel am bestehenden, befes- tigten Ufer sichert den Mast und dessen Zugänglichkeit. Die Freileitung soll länger- fristig einer erdverlegten Leitung mit anderer Trasseführung weichen. Der Seitenarm füllt
2109.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
hoher Qualität. Die Ablaugerei befindet sich heute in einer nahe der Anstalt gelegenen Scheune. Sie soll in den Sicherheits- perimeter verlegt werden. Die Investitionskosten betragen 6,29 Mio. Franken. Nach alle Arbeitsplätze innerhalb der Sicherheitseinrichtungen zu liegen kommen. Der Erweiterungsneubau soll im Jahr 2013 realisiert und Anfang 2014 in Betrieb ge- nommen werden. Das vorliegende Projekt erfüllt t wird die bis anhin vom Kanton Zug gemieteten Räumlichkeiten auch wei- terhin nutzen. Die Garage soll wieder als solche genutzt und die Betriebsfahrzeuge (Lastwagen 2109.1 - 13976 Seite 15/23 und zwei
1527.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
klare Zustimmung zum Projekt in Frage stellen. Zudem soll die Debatte über den Kaufpreis für Landwirtschaftsland nicht vorweggenommen und sie soll grundsätzlich und nicht anhand eines einzelnen konkreten zurückgebaut. Sie wird inskünftig nur noch als Rad-/Geh- und Bewirtschaftungsweg dienen. Gleichzeitig soll sie zu einer Gemeindestrasse abklassiert werden. Insgesamt werden bei die- sem Projekt rund 1'400 Zürich gebaut worden. Sie war als Baupiste und nicht gemäss Strassenbaustandards erstellt worden und sollte nach Beendigung des Autobahnbaues wieder rückgebaut werden. Dazu ist es we- gen des langen Stillstandes
3161.4 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
befunden. Für die Härtefälle sollen gemäss neuem Beschluss des Bundesrats im Ver- gleich zum Ursprungsvorschlag mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Von diesem Kredit soll der Bund zudem zur Entlastung nissen sollen Bund und Kantone gemeinsam bis zu 1 Milliarde Franken (statt bisher 400 Millio- nen Franken) zur Abfederung von Härtefällen zur Verfügung stellen. Artikel 12 des Covid-19- Gesetzes soll entsprechend 1 Milliarde Franken soll gemäss Antrag des Bundesrats in Art. 12 Abs. 1 des Covid-19-Gesetzes aufgenommen werden. Der Bundesanteil an den Unterstützungsmassnahmen der Kantone soll neu geregelt werden:

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